hallo zusammen,
ich komme noch nicht so ganz zurecht mit dem zusammenhang pauschbetrag und fahrkostenerstattung deshalb meine frage.
grundlage ist: GdB 50% merkzeichen G
kann ich zusätzlich zum pauschbetrag die fahrten mit öffentlichen verkehrsmitteln geltend machen ?
wenn dem so nicht ist, kann ich entscheiden ob ich den pauschbetrag nutze und angebe oder aber die tatsächlichen täglichen fahrten zur arbeit ? = morgens hin abends zurück 0,36euro für die ersten 10 kilometer + 0,40euro für weitere kilometer ?
vielen dank
sony
ich komme noch nicht so ganz zurecht mit dem zusammenhang pauschbetrag und fahrkostenerstattung deshalb meine frage.
grundlage ist: GdB 50% merkzeichen G
kann ich zusätzlich zum pauschbetrag die fahrten mit öffentlichen verkehrsmitteln geltend machen ?
wenn dem so nicht ist, kann ich entscheiden ob ich den pauschbetrag nutze und angebe oder aber die tatsächlichen täglichen fahrten zur arbeit ? = morgens hin abends zurück 0,36euro für die ersten 10 kilometer + 0,40euro für weitere kilometer ?
vielen dank
sony
