Patientenverfügung Pro / Contra

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Mondschein22, 12. September 2009.

  1. Fichtenlaus

    Fichtenlaus Neues Mitglied

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    19. März 2009
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    75
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    Deutschland
    Eine Patientenverfügung habe ich und mein Ehemann bereits, ebenso haben wir Vollmachten ausgestellt.
    Alles wurde mit unseren Kindern besprochen und diese wurden mit einbezogen.

    Die Patientenverfügungen wurden von unserem Hausarzt eingescannt und abgespeichert.

    Lg Fichtenlaus
     
  2. Gitta

    Gitta Aktives Mitglied

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    Bärlin :-)
    Ich Silberpfeil stimme zu,einen Notar,wenn eben möglich hinzuzunehmen.
    Einmal habe ich es hinter mir,das eine Patientenverfügung nicht eingehalten werden konnte.Das geht mir heute noch ziemlich nahe.
    Vor allem,nicht nur eine Person für alles einbinden.
    Das sind seit dem meine Gedanken.
    Passt gut auf euch auf.
    Gitta
     
  3. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    ...

    der notar sorgt aber nicht dafür, das sie eingehalten wird, sondern er bestätigt nur, das man im vollbesitz seiner geistigen kräfte war, als man die patientenverfügung aufgesetzt hat.


    das gesetzt aus 10.2009 soll eben genau in diesem bereich (durchführung/wunscheinhaltung etc.) für sicherheit sorgen, das eben sich keiner mehr sorgen machen muss......ob seine wünsche auch wirklich berücksichtigt werden....

    gitta, lies dir doch die dinge hinter dem link mal durch....vllt. wird dann einiges klarer.

    aber ich will keinem von einem notar abraten...nur viele haben nicht noch zusätzl.geld um den notar zu bezahlen.

    @fichtenlaus: wie handhabt ihr das denn, wenn ihr eine aktualisierung bzw. die notwendige 1/2jährl. bestätigung eurer patientenverfügung machen müßt? (in verbindung mit hausarzt und eingescannter PV?
     
  4. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    ....es gibt bei keiner Verfügung, ob nun vom Notar oder Privat aufgestellt eine Garantie , ob es auch eingehalten wird.
    Und Gitta hat auch ganz doll recht, dass nicht nur eine Person eingesetzt werden sollte...
    Denn wenn der Ernstfall eintritt, kann es schon dazu kommen, dass die Person, die entscheiden soll, selber Hilfe brauch.....
    Und wer das schon durch hat, weiß von was ich spreche:sniff::sniff:

    ...und bei notar. Verfügung fällt auch das aktualisieren weg. Die hat Bestand bis auf Widerruf.

    Also uns hat die Notarin schon sehr gut aufgeklärt, ohne jetzt nur auf ihren Verdienst zu sehen:rolleyes: ( es war sehr gering )
    Bezahlen muss ja auch immer die Person, die die Vollmacht erteilt. Und das Honorar für den Notar ist das jetzige Vermögen der Person und davon so und soviel Prozent.
    Bsp.: möchte die Mutter, dass ihre Tochter eingesetzt wird, muss die Mutter den Notar bezahlen.

    Ein anderes Bsp. ist ja auch das Testament. Man ist da auch auf der sicheren Seite, wenn es vom Notar gemacht wird, gerade dann wenn sich die Familie soooooo lieb hat....:D:D

    LG Silberpfeil
     
  5. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    30. April 2003
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    NRW bei Dortmund
    ...

    ich hab ja selber auch eine zusammenfassung zu diesem thema gemacht, da ich an einem zweitätigem seminar teilgenommen habe.....

    mehrere personen zu bestimmen....das habe ich nie bestritten...dem kann ich mich nur voll und ganz anschliessen.

    manchmal macht es auch mehr sinn, vllt. sogar einen nichtangehörigen zu nehmen....

    aber da muss jeder auf sein herz bzw. auf seinen verstand hören und nicht alle haben soviele menschen ihres vertrauens.....denen sie diese aufgabe aufbürden würden oder möchten.

    in diesem sinne....

    informiert euch gut....das gesetzt ist sicherlich ein wichtiger schritt in die richtige richtung....

    auch der vdk hat viele interessante infos usw.


    alles gute

    liebi
     
  6. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Berlin
    Patientenverfügung

    Eine Patientenverfügung sollte beim "zentralen Versorgungsregister der Bundesnotarkammer" registriert sein.
    Vom Notar sollte bestätigt werden, daß der Betreffende "im vollem Umfang geschäftstüchtig ist", ein ärztliches Attest würde das noch bekräftigen.
    Ganz wichtig wäre noch, daß der Betreffende eine "Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht" erklärt und festlegt welchen Personen Auskünfte zu geben sind. Dieses ist in bestimmten Situationen die Vorraussetzung überhaupt eine solche Patientenverfügung hinzuzuziehen, weil der Betreffende nicht mehr selbst "tätig" werden kann.
    Ebenfalls wichtig:
    "Sollte meine Patientenverfügung zur Anwendung kommen erkläre ich, daß ich auf eine (weitere) ärztliche Aufklärung verzichte. Die Möglichkeit des Widerrufs und der Änderung sind mir bekannt, dazu wünsche ich keine weitere Beratung."
    Und letzlich:
    "Die letzte Entscheidung über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen hat....................."NUR 1 PERSON einzutragen - eine Person des Vertrauens (muß kein Verwandter sein).

    Ich hatte leider schon einmal die Aufgabe eine solche Entscheidung zu treffen...und diese war endgültig, egal wer wie auch immer Einspruch erhoben hätte. Sehr schwer, aber ich hatte es so versprochen...

    "merre"
     
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