Nur 20 GdB

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Muhkuh79, 26. September 2012.

  1. Muhkuh79

    Muhkuh79 Guest

    Ach herrje 2 Jahre! Mir hat der VDK gleich geraten nicht rechtlich vorzugehen sondern dann bei Bedarf einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
     
  2. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

    Registriert seit:
    13. Juni 2007
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    649
    Ort:
    Sachsen
    Ja so ist es, manchmal ist es bei so manchen Dingen besser kurze Zeit zu warten und dann neu einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Aber vorsicht nicht bei allen Dingen ist es so! Stellt man einen Antrag auf EU-Rente der abgewiesen wurde, genau so auch der darauf folgende Widerspruch muss dann klagen. Macht man dies so nicht und stellt nach wenigen Monaten erneut einen Antrag, verliert man die Zeiten vom Erstantrag. Die DRV hatte einem Antragsteller so dazu geraten, einen erneuten Antrag zu stellen, weil die Abteilung dann irgendwann "genervt aufgibt" wenn immer wieder ein Antrag gestellt wird. Und wenn der Herr dies so getan hätte, dann bräuchte die DRV die vorangestellte Zeit nicht rückwirkend zahlen.

    @Muhkuh - :laugh1: Glückwunsch und den Gleichstellungsantrag wenn nötig nicht vergessen.

    LG
    Waldi
     
  3. Muhkuh79

    Muhkuh79 Guest

    Noch ist er nicht nötig. Macht es Sinn diesen sicherheitshalber zu stellen? Und geht das überhaupt ohne begründeten Grund (wie doof hört sich das denn an?)
     
  4. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Sachsen
    Also wenn du "in Amt und Würden" bist lohnt sich der Antrag schon, da du einem Schwerbehinderten gleichgestellt wirst. Abzuwarten bis eine Kündigung angedroht wird ist nicht gut.
    Bist du jedoch Hausfrau ohne Chef macht es natürlich keinen Sinn.

    Ein begründeter Grund liegt dann vor, wenn man den Grund ansich nicht eindeutig ausmachen kann bzw. eine Kausalität sich nicht von allein ergibt. Beim Antrag schreibst du den Grund rein(Krankheit) und im Anhang beschreibst du warum dich die Krankheit einschränkt(Begründung).:top:

    LG
    Waldi
     
  5. Muhkuh79

    Muhkuh79 Guest

    Ich bin zwar derzeit noch in Elternzeit und nebenberuflich selbständig, aber ab Dezember werde ich wieder arbeiten gehen.
    Ich mache mir schon eine ganze Weile Gedanken, ob man mich dort überhaupt wieder haben will, denn die Stelle die ich hatte wurde von jemandem besetzt, dem man einen unbefristeten Vertrag gegeben hat. :(
    Ich weiß natürlich dass mir meine alte Stelle zusteht bzw. meine Arbeitsstunden aber ich bin mir nicht sicher, ob nicht evtl. irgendein Grund gefunden wird um mich loszuwerden. Klingt ein bisschen paranoid, aber mein Bauchgefühl täuscht sich sehr selten.:confused:
     
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