Nixe
Neues Mitglied
Moin,
beim heutigen Besuch der Apotheke staunte ich nicht schlecht, da ich zwar das Medikament für Inken umsonst bekam, aber sage und schreibe 2,50 Euro Notdienstgebühr zahlen musste!
Dabei war es innerhalb der Sprechzeit der Notdienstsprechstunde beim Arzt (10 - 11 Uhr) und es handelte sich um ein vom Arzt im Notdienst verordnetes Rezept. Die Apotheke macht bei diesem Vorgehen keinen schlechten Schnitt, war doch vor mir ein Kunde da und nach mir zwei, macht in nicht mal 10 Minuten mal eben 10 Euro.
Da klagen die Apotheken über Konkurrenz im Internet - bei solcher Art der Kundenbehandlung ist das aber doch nur eine logische Konsequenz. Ich könnte ja noch verstehen, wenn man für Verkäufe ausserhalb der normalen Öffnungszeiten ohne Rezept einen Aufschlag nehmen würde -
aber doch nicht für verschreibungspflichtige Medikamente übers Rezept.
Die Suche im Internet ergab übrigens, dass man diese Gebühr umgehen kann, wenn der Arzt das Rezept als "Notfallrezept" kennzeichnet. Nur leider habe ich vorher noch nie etwas von dieser Gebühr gehört, die die Apotheken von
sich aus erheben können (nicht müssen).
Liebe Grüsse Nixe - die ab sofort diese Apotheke boykottieren wird!
beim heutigen Besuch der Apotheke staunte ich nicht schlecht, da ich zwar das Medikament für Inken umsonst bekam, aber sage und schreibe 2,50 Euro Notdienstgebühr zahlen musste!
Dabei war es innerhalb der Sprechzeit der Notdienstsprechstunde beim Arzt (10 - 11 Uhr) und es handelte sich um ein vom Arzt im Notdienst verordnetes Rezept. Die Apotheke macht bei diesem Vorgehen keinen schlechten Schnitt, war doch vor mir ein Kunde da und nach mir zwei, macht in nicht mal 10 Minuten mal eben 10 Euro.
Da klagen die Apotheken über Konkurrenz im Internet - bei solcher Art der Kundenbehandlung ist das aber doch nur eine logische Konsequenz. Ich könnte ja noch verstehen, wenn man für Verkäufe ausserhalb der normalen Öffnungszeiten ohne Rezept einen Aufschlag nehmen würde -
aber doch nicht für verschreibungspflichtige Medikamente übers Rezept.
Die Suche im Internet ergab übrigens, dass man diese Gebühr umgehen kann, wenn der Arzt das Rezept als "Notfallrezept" kennzeichnet. Nur leider habe ich vorher noch nie etwas von dieser Gebühr gehört, die die Apotheken von
sich aus erheben können (nicht müssen).
Liebe Grüsse Nixe - die ab sofort diese Apotheke boykottieren wird!