http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=95500 Nach langen Diskussionen hat der G-BA Neuregelungen bei der Heilmittelverordnung beschlossen. Doch noch ist nicht alles geklärt. ... Fünf Jahre hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beraten; nun tritt am 1. Juli die Neufassung der Heilmittelrichtlinie (HMRL) in Kraft. Neu geregelt wird darin unter anderem das Genehmigungsverfahren für behinderte Patienten. Mussten Krankenkassen bisher jede Heilmittelverordnung einzeln genehmigen, können Ärzte Patienten mit Behinderung künftig in den Status einer Schwerbehinderung setzen. Kassen könnten dann eine Verordnung für die Dauer von einem Jahr genehmigen. „Man kann bei Schwerbehinderten nicht vor jede Verordnung ein Genehmigungsverfahren stellen“, kommentierte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess. Das überfordere sie...... Man kann auf der Seite die aktuellen Regelungen als PDF laden, ebenso die Änderungen der neugefassten Richtlinien. Diese neuen Regelungen könnten einigen Patienten viel Lauferei ersparen. Nicht jeder Arzt weiß das schon. Gruß Kuki
Hallo Kukana, ein Herzliches DANKESCHÖN dafür, dass du uns so toll auf dem Laufenden hälst. Und für die tolle Arbeit, die du generell hier im Forum leistest - unbezahlbar !!! DANKE und liebe Grüße von anurju
@ Josie, die Regelung ist vom 30.6.11 und tritt zum 1.7.11 in Kraft, also gilt sie schon. Wenn du da ein Problem mit deinem Arzt wegen einer Verordnung hast, dann kopier ihm die Seite mal oder den Link. Gruß Kuki
Grüße euch, also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann der Arzt nochmals bescheinigen, dass ich wirklich mit meinen 50% Schwerbehinderung Anspruch auf 1 Jahr manuelle Therapie und Ergo habe, wenns über den Regelfall hinaus geht? Mein Schub lässt mich gerade nicht so gut denken.... Viele Grüße Sosch
Hallo Sosch! Genau so ist es, Du mußt nicht ständig ein neues Rezept holen, die Rezeptgebühr fällt dann nur 1x an und der größte Vorteil ist der letzte Satz, diese Rezepte fallen dann außerhalb der Budgetierung, damit wird es wieder für alle betroffenen Patienten einfacher, vom Arzt ein KG-Rezept zu erhalten! Als 1. werde ich morgen meine KK kontaktieren, ich hoffe, daß die schon etwas davon wissen. Ich gehe immer sehr gerne vorbereitet zum Arzt, der Vorteil ist, daß ich dann manchmal mehr weiß als der Arzt. Die Telefon-Nr meiner Sachbearbeiterin bei der KK habe ich auch dabei und dann geht das meist ruckzuck.
Echt vielen Dank! Da werde ich morgen mich auch gleich mal kundig machen - ich bekomme derziet noch innerhalb des regelfalls 2x Ergo die Woche. Der regelfall ist dann übernächste Woche aber erschöpft. ich bekomme max 10x Ergo aufgeschrieben - und von der Sache her meint der Therapeut - weils bei mir so schnell jetzt geht mit die Hände, dass eh 3-4x in der Woche sinnvoll wären. Ähnlich ist es bei der manuellen Therapie - die bekomme ich auch und brächte sie statt 1x die Woche min. 2x - auch da ist der Regelfall diese Woche dann erschöpft. Mal sehn, was ich da morgen erreiche! Bin bei der AOK Bayern versichert - ich halte euch auf dem laufenden, wenn ihr magt! Gibt es auch direkt Änderungen bei den Hilfsmitteln für uns Rheumatiker? Bis denn mit bairischem und irgendwie hoffnungsvollem Gruße Sosch
http://www.gkv-spitzenverband.de/Neue_Produkte_Aktuell.gkvnet Auch bei den Hilfsmitteln gab es einige Änderungen, hab es aber nicht weiter durchgelesen.
Hallo! Ich habe heute bei der KK angerufen. Leider wissen Sie von dieser Neuregelung noch überhaupt nichts. Mir wurde jetzt der Vorschlag gemacht, zum Arzt zu gehen und mit ihm darüber zu sprechen, er sollt mir so eine neue Verordnung ausstellen und wenn sie bis dahin immer noch keine Informationen haben, dann wird diese Verordnung an den Landesverband weitergeleitet. Das ganz hört sich für mich noch sehr unbefriedigend an. Die Dame von der KK hat gemeint, das hätte ja nichts mit der KK zu tun, sondern mit dem Arzt. Einscheinend hat sie überhört, daß das von der KK genehmigt werden muß, darauf kam dann die Antwort, daß das an den Landesverband weitergeleitet wird.
halloooo Kukana mega herzlichen dank,, brauche ja dauer kg und massage manuel tera und immer diese hin und her habe leider kein drucker ,,,werds aber den link mitnehmen zum arzt ganz lieben gruß von tirzah nachtrag:::wusten die auch noch nicht...werden sich informieren
Aussge der AOK Mühldorf-Altötting, Unterabteilung der AOK Bayern: Diese Reglung betrifft nicht die AOK Bayern, da sich diese hier nicht mit einbringt. Der Arzt muss weiterhin schauen, dass er wirtschaftlich verordnet. Bei der Überschreitung des Regelfalles gelten die weiteren Regelungen. Was nun, frug das Huhn? Idiotenpack, damisches, amtlich - preissisches. Sorry. Erbost Sosch
@ ab 01.07.2011 gilt eine Neufassung der Heilmittelverordnung (Neufassung vom 20.01.2011 aus ärzteblatt vom 08.08.2011) http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/...l.asp?id=95500 oder link einsetzen: http://www.g-ba.de/downloads/39-261-1291/2011-01-20_HeilM-RL_Neufassung_BAnz.pdf u.a. die Neureglung der Dauerverordnung von Kg, manuelle Therapie etc. für Patienten mit Schwerbehindertenstatus, außerhalb des Regelfalls etc. sauri
liebe saurier, schau mal hier.... http://www.rheuma-online.de/forum/threads/48643-Neuregelungen-bei-der-Heilmittelverordnung-1.7.11?p=498662#post498662 begehrtes thema .....gggg lieben gruss marie