Hallo Justice-Angel,
um welche Krankheit handelt es sich? Prinzipiell mußt du dem AG nicht deine Krankheit mitteilen, aber falls du behindert bist, mit Ausweis, mußt du dies deinem AG mitteilen, dann gelten bestimmte Schutzrechte für dich.
Falls du einen Behindertenausweis hast, solltest du auf keinen Fall von dir aus kündigen und dein AG muß erst das Integrationsamt einschalten und von dort die Erlaubnis einholen, daß er dir kündigen darf. Da sind einige Hürden gesetzt.
Ich hoffe, dir etwas geholfen zu haben.
Grüße
Marsy
um welche Krankheit handelt es sich? Prinzipiell mußt du dem AG nicht deine Krankheit mitteilen, aber falls du behindert bist, mit Ausweis, mußt du dies deinem AG mitteilen, dann gelten bestimmte Schutzrechte für dich.
Falls du einen Behindertenausweis hast, solltest du auf keinen Fall von dir aus kündigen und dein AG muß erst das Integrationsamt einschalten und von dort die Erlaubnis einholen, daß er dir kündigen darf. Da sind einige Hürden gesetzt.
Ich hoffe, dir etwas geholfen zu haben.
Grüße
Marsy
.. oder alles schon war. Prinzipiell versucht man ja, trotz Krankheit seine Leistung zu bringen und das sollte man dem AG übermitteln und deshalb wird man ja auch nicht oder doch eingestellt.