Neu hier und Frage bezüglich Behindertengrad

Spowny

Neues Mitglied
Hallo zusammen.

Also folgendes:

Meine Mutter hat einen Behindertengrad von 60% bekommen. Jedoch wurde einige schwerwiegende Erkankungen nicht miteinbezogen weil "einer" Ihrer Ärtze vergessen hat die Diagnosen einzureichen.

Jetzt will Sie Widerspruch einlegen. Ich habe aber keine Ahnung wie sowas gehen soll.

Ich zähle euch ma auf was sie hat und auch übernommen wurde und was der Hausartzt vergessen hat einzureichen:

Übernommene Erkrankungen:

- Morbus Crohn

- Entzündliche Gelenkerkrankung

- Lungenfunktionsstörung

- Schlaf-Apnoe-Syndrom

- Fibromyalgie

- Bluthochdruck



Wurde vergessen:

- Hals-Wirbelsäulen beschwerden

- Wirbelsäulen beschwerden

- und bei Ihr wachsen zwei spitze Knochen unterm Fuß. Sie sind klein aber
schmerzen höllisch. Ich weiss nicht wie der Fachausdruck bedeutet.


Also wie muss das Schreiben jetzt aussehen?

Freue mich schon auf eure Antworten!
 
Hi, der Fachausdruck könnte Fersensporn sein? :)

Es gibt hier einen Thread, der sich mit dem Thema Schwerbehinderung auseinander setzt.

Hier hat auch Kölner nochmal einen Link zu einer interessanten und informativen Seite gesetzt. Dort kannst du auch nochmals alles zur Schwerbehinderung, dem Verfahren usw. nachlesen.

Da deine Mutter jetzt bereits einen GdB von 60 hat, könnte es durchaus sein, dass die "vergessenen" Beschwerden an der Zuerkennung nichts ändern. Die einzelnen Beschwerden werden nämlich nicht zusammen gezählt, sondern es wird ein Gesamt-GdB aus allen Erkrankungen gebildet. Die Geschichte mit der Wirbelsäule müßte also gem. der Tabelle zur Berechnung der einzelnen GdB höher zu bewerten sein, als einen GdB von 60. Nur dann hätten diese Krankheiten noch Auswirkungen auf den Gesamt-GdB. Anderenfalls würde ein Widerspruch nichts bringen, da der GdB nicht erhöht werden würde.

Ich hoffe, ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken. ;)
 
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