@sargea
Das klingt überhaupt nicht Mau, sondern eigentlich nach einem ganz vernünftigen Ansatz.
Einen Antrag zur Feststellung des Grades einer Behinderung stellt man beim örtlichen Versorgungsamt. Anträge gibt es im Netz als Download. Das ist aber ein bisschen Fleißarbeit, weil man sehr viele Angaben machen muss. Der Hausarzt kann bestimmt dabei unterstützen. Es gibt aber auch in jeder Stadt oder Komune eine Behinderten-Beauftragten, der da helfen kann. In einigen Rheumakliniken gibt es spezialisierte Sozialdienste, die auch kostenfrei Beraten und bei Antragsstellungen unterstützen.
Die ganze Prozedur bis zur Anerkennung eines Behinderungsgrades kann sich aber zur Zeit über einige Monate hinziehen.
Hast du dann einen Behinderungsgrad über 30 %, was bei dir bestimmt zu erreichen wäre, kannst du damit einen Gleichstellungsantrag bei der Arbeitsargentur stellen. Formular gibt es wieder als Download. Wie die Begründung für die Gleichstellung aussehen sollte wird im Anhang des Formulars eigentlich schon ganz gut beschrieben.
Nach Annerkennung der Gleichstellung hast du dann den gleichen Kündigungsschutz wie ein Schwerbehinderter, musst dies aber dem Arbeitgeber nicht mal mitteilen, sondern quasi im Ernstfall als Joker einsetzen.
Das ist zwar ein nicht zu unterschätzender und nerviger Papierkram, der Aufwand lohnt sich aber, weil man bei gegebenenfalls fortschreitender Krankheit über einen Verschlimmerungsantrag eventuell einen Schwerbehinderten-Status (über 50 % GdB = Grad der Behinderung)
erreichen kann.
Das hat bei der Jobsuche aber mitunter auch große Nachteile, weil Schwerbehinderte wegen des hohen Kündigungsschutzes nur ungern eingestellt werden.
LG Manoul
