Hi zusammen, ich hatte vor gut 3 Monaten meinen Widerspruch zum Verschlimmerungsantrag gestellt und jetzt soll ich zum Vertragsarzt, da aufgrund der vorliegenden Aktenlage nicht eindeutig zu meinen Gunsten oder Ungunsten entschieden werden kann (hatte auf 50% beantragt. Wurde aber abgelehnt, da die Rheumatologin alte Befunde geschickt hat, in denen es mir zu dem Zeitpunkt noch gut ging. Der Schmerztherapeut wurde gar nicht abgefragt, obwohl von mir angegeben). Was ist jetzt wichtig? Auf was muss ich achten? Den Fall hatte ich noch nie ... Danke und Gruß in die Runde Manu
Hallo, beschaffe Dir auf jeden Fall von allen Ärzten entsprechende Arztbriefe, die auch gerne die Überschrift "Zur Vorlage beim Versorgungsamt" tragen dürfen. Als einleitender Satz wäre hilfreich: Die Patientin..... hat über das bei Ihnen laufende Verfahren zur Feststellung ........... informiert. Dazu nehme ich wie folgt Stellung:" Damit erkennt das Amt, daß Deine Ärzte informiert sind. Diese Unterlagen übersendest Du dem Amt vorweg und bittest, daß der Vertragsarzt sie vorher zur Verfügung hat und der Untersuchung mit zugrundelegen kann. Dann muß er sich bei einer evt. Ablehnung genau damit auseinandersetzen. Ich habe immer sehr eng mit der - absolut kompetenten - Sachbearbeiterin Kontakt gehalten, ihr alles beschafft, was sie abverlangt hat. Und nun sieht es wohl ganz gut für mich aus. Daumen sind gedrückt Eve
Nur zum Verständnis... ...damit sind nicht die Unterlagen gemeint, die ich beim Widerspruch zugeschickt bekommen habe, oder? Da waren ja auch Arztberichte bei.
Nein, ich würde mir ausdrücklich ganz aktuelle Arztbriefe/Berichte geben lassen, die auf die Ablehnung des Versorgungsamtes (oder wo das bei Dir angesiedelt ist) Bezug nehmen. Damit zeigst Du, daß das Problem immer noch genauso aktuell ist wie bei Antragstellung und daß Du Deinen Docs gegenüber mit offenen Karten spielst. Falls noch nicht geschehen, würde ich anbieten, die behandelnden Ärzte für diesen Themenkreis von der Schweigepflicht zu entbinden. Und gegen die Vorstellung beim Vertragsarzt würde ich mich auf gar keinen Fall wehren. Eve
Hallo Nourani, und ich würde das Versorgungsamt fragen,weshalb sie nicht alle Ärzte angerschrieben haben . Wann hast Du denn den Termin? Wenn Du nämlich nochmal alle Befunde ,bzw. Berichte anfordern willst,dauert es ja auch noch und oft kostet es auch noch eine Gebühr. Eve hat aber Recht,nimm alles mit,was Du kriegen kannst und mach Dir noch eine Liste,welche Einschränkungen Du hast,welche Medikamente Du nimmst usw. . @Eve,Du musst die Ärzte doch eh von der Schweigepflicht entbinden,wenn Du so einen Antrag stellst Liebe Grüße und noch einen sonnigen Tag Euch Beiden Sigi
Hallo Eve , bei mir wurden alle Ärzte befreit,die ich angeben hab. Das steht bei Absatz 11,Schweigepflichtsentbindung,dass Du alle Ärzte,die angeben wurde,von der Schweigepflicht entbindest,ausser,Du machst Einschränkungen. Das geht nämlich auch. Hab hier grade den Antrag liegen,deshalb konnte ich nochmal nachgucken. Liebe Grüße Sigi
@eve60 Interessehalber: wieviele Ärzte dürfen denn dann im Zweifelsfall ganz aktuelle Briefe mit Bezug auf den Widerspruch schreiben?
@hallo nourani, wieviele ärzte ist eigentlich unbeschadet. sind befunde eindeutig, wird normal nach "aktenlage" entschieden. jeden zum gu zu schicken, ist eine sache, die das lagesoz nicht mal ansatzweise finanzieren kann und nicht gewollt ist, da befunde oft in guter form vorliegen, wonach dann die gu entscheiden können. das lagesoz entscheidet, welche ärzte berichte einzureichen haben. das geht normal nicht über den versicherten. grundsätzlich sagt das lagesoz, dass keine gutachten erfolgen. nur bei unklarheiten oder abweichenden befunden und schilderungen von ein schränkungen und behinderungen. wobei es schon eher selten, ist, dass man vom lagesoz aufgefordert wird, zu einem arzt zu gehen, damit befunde geprüft werden. sehe das als chance für dich. wenn du jetzt zum vertragsarzt musst, so muss dieser vom lagesoz eine aufforderung besitzen, dich noch einmal zu untersuchen und zu befunden. dazu bekommt er vorgaben die er während der untersuchung abarbeiten muss. du selber musst nichts machen. wichtig ist, dass eine befundung nach dem "derzeitigen gesundheitszustand" erfolgt. du schilderst ganz wahrheitsgemäss, was nicht geht, was mit unterstützung geht und was du allein kannst, bei deinen derzeitigen gesundheitlichen problem/en. danach muss man sehen, wie entschieden wird ggf. bleibt dann der weg des widerspruchs und der klageerhebung. dir viel erfolg und daumen drück vom sauri
Danke Sauri Die Dame vom Integrationsfachdienst sieht das genauso. Fakt ist, dass die Rheumatologin Befunde von letztem Jahr Juni geschickt hat - aber nicht die vom Januar, wo es mir echt dreckig ging. Der Schmerztherapeut wurde gar nicht angeschrieben, obwohl ich ihn angegeben habe. Der hat mich im Januar wegen ziemlich übler Schmerzen meiner Spondarthropathie (so der Befund) behandelt, die mich auch bei wetterwechseln ziemlich zwiebeln. Auf der Arbeit habe ich durch die höhere tilidin-Dosis mächtig Probleme mich zu konzentrieren und mache Fehler, brauche quasi einen Kollegen, der alles nochmal checkt, bevor das was ich schreibe online geht. (bin online-redakteur und alles was ich schreibe und ggf. falsch ist, kann teuer für meinen Brötchengeber werden). Ich sehe es auch als Chance, zumal es ein Rheumatologe ist, wo ich hin muss. Ich hoffe nur, dass ich dadurch meine 50% bekomme, damit ich meinen Job etwas sicherer habe (damit hat man höhere Sozialpunkte bei meinem Arbeitgeber) und auch die 5 Tage mehr Urlaub täten mir schon ganz gut, da ich aufgrund der Teilzeit nicht mehr Überstunden aufbauen kann, wenn ich mehr Freizeit will (würde ich auch körperlich nicht mehr packen - mehr als 6 Stunden im Büro halt ich nicht aus, auch mit verstellbarem Schreibtisch nicht). Weiß einer zufällig, wie so ein Termin abläuft? Haben hab ich noch keinen - der Arzt wird sich wohl bei mir melden...
@hallo nourani ich drück dir die daumen. nur, du solltest überlegen, was, wenn du die 50% nicht bewilligt bekommst. du hättest zumindest als option die möglichkeit, dich über das arbeitsamt gleichstellen zu lassen. in der frage der kü wärst du besser geschützt. wobei hier die 5 tage zusatzurlaub dir dann nicht zustehen. eine weiterverfolgung über den klageweg, sollte dann gut überlegt werden und kann u.u. lange dauern. sauri