nach der Reha

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von mitEsprit, 20. Februar 2010.

  1. andy72

    andy72 Neues Mitglied

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    hallo,

    soweit ich weis braucht er bei ner Befreiung nichts zu Zahlen.

    LG Andy:a_smil08:
     
  2. andy72

    andy72 Neues Mitglied

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    Steegen
    Ich habe da eben noch was gefunden, ich hoffe es hilft euch weiter, vorausgestzt die reha lief über die Rentenversicherung.

    Ausnahmen von der Zuzahlungspflicht

    Die Zuzahlung entfällt für Rehabilitanden, die bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch bei Kinderheilbehandlungen ist keine Zuzahlung zu leisten, und zwar selbst dann nicht, wenn das Kind bereits älter als 18 Jahre ist. Vollständig von der Zuzahlung befreit sind auch Übergangsgeldbezieher; auf die Höhe dieser Leistungen kommt es dabei nicht an.

    Befreiung von der Zuzahlung auf Antrag möglich

    Rehabilitanden können sich von der Zuzahlung befreien lassen, wenn diese eine unzumutbare Belastung für sie darstellt. Dies ist nach den von der Selbstverwaltung der Rentenversicherung beschlossenen Richtlinien immer dann der Fall, wenn die monatlichen Nettoeinkünfte im Jahr 2003 (hierzu zählen auch Renten und andere Lohnersatzleistungen) geringer als 966,00 Euro sind. Auch Bezieher von Sozialhilfe können sich auf Antrag vollständig von der Zuzahlung befreien lassen.



    Zuzahlung von weniger als 10,00 Euro

    Für Versicherte und Rentner, die mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben oder aber pflegebedürftig sind beziehungsweise einen pflegebedürftigen Ehegatten haben, ergeben sich - je nach Höhe des Einkommens - folgende gestaffelten Zuzahlungsbeträge:

    Monatliches Nettoeinkommen tägliche Zuzahlung
    bis 966,00 Euro keine
    ab 967,00 Euro 8,00 Euro
    ab 1.020,00 Euro 8,50 Euro
    ab 1.140,00 Euro 9,50 Euro
    ab 1.200,00 Euro 10,00 Euro




    Die verringerte Zuzahlung muss in jedem Fall beantragt werden und erfolgt nicht etwa „von Amts wegen“. Dies liegt daran, dass den Rentenversicherungsträgern die Einkommenssituation der Rehabilitanden nicht bekannt ist.

    Wichtiger Hinweis:

    Versicherte und Rentner, die medizinische Rehabilitationsleistungen beantragen, sollten gleichzeitig - sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen - auch den Antrag auf teilweise beziehungsweise vollständige Befreiung von der Zuzahlung bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen, damit dieser hierüber rechtzeitig entscheiden kann. Dem Antrag sollte eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers oder eine behördliche Bescheinigung, beispielsweise der Rentenbescheid, beigefügt werden.

    Stand: 2003


    LG Andy:a_smil08:
     
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Zuzahlung Reha Leistung

    @mitEsprit
    für mich stellt sich eine frage:
    wieso tust du dir selber nicht den gefallen und googelst mal selber, bzw. nimmmst den einfachen weg und kontaktierst deine krankenkasse??? dort kannst du alles besprechen es kommt bei unseren gesetzen ständig zu änderungen, ergänzungen bei verordnungen, zuzahlungen, regelungen, die können wir hier gar nicht alles wissen!

    sicher bekommmst du hier antworten auf deine fragen, aber ich werd das gefühl nicht los, dass es für dich(euch)einfacher erscheint andere denken zu lassen.
    sonst würde es nicht passieren, dass du u.a. falschaussagen erhältst!

    eine meinung kann man haben, aber wenn gesetze gefragt sind, muss man schon die aktuellen nehmen!

    und wenn ihr eine befreiung habt, sorry dann musst du die beantragt haben, also weisst du doch um was es geht!

    ich will hier nicht als lehrmeister rüberkommen, habe aber in diesen bereich gearbeitet und finde das thema ziemlich schwierig. da gibt es so viele facetten, die leider auch ein gesetzestext nicht hergibt, weil es später immer wieder zu änderungen kommt.

    @andy
    die Gesundheitsreform trat am 01.01.2004 in Kraft und somit sind deine zitierten ausführungen (aus 2003) nur noch darüber zu erklären. SGB V (Sozialgesetzbuch V)
    inklusive der regelungen für geringverdiener und hartz IV empfänger. seit dem ist nunmehr niemand von etwas befreit und selbst der heimbewohner, der nur 88 € taschengeld bekommt, auf die er gütigerweise anspruch hat, wenn seine rente zu niedrig ist, zahlt den mindestsatz von 3,85 € (ca.)auch unter der massgabe der chronikerregelung, wo die belastungsgrenze 1% vom bruttoeinkommen des jahres liegt.

    link:http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/1.html
    (letzte änderung vom 30.07.2009)

    hier findet man erläuterungen:
    http://www.weisser-stock.org/gesundheitsreform.html#M3

    sauri:a_smil08:
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    private zusatzkrankenversicherung

    @pittibiest
    das thema hab ich auch durch und leider darf man diese erhöhung nicht in anspruch nehmen, wenn man eben auf eine krankheit bereits etwas genutzt hat. das ist der trick daran, denn nicht um sonst muss mann viele fragen im vorfeld zu dieser zusatzversicherung beantworten und darf dann nur erhöhen wenn man gesund ist.
    das ganze ist um so bedauerlicher, weil man jahrelang zahlt, diese nicht brauchte und nun in ein loch fällt, dass da heisst wesentlich weniger geld.
    da kenne die zusatzversicherer leider kein erbarmen.:a_smil08:

    lg sauri
     
  5. ursl53

    ursl53 Neues Mitglied

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    Baden-Württemberg
    In jeder Reha gibt es eine Sozialberatung, die solche und andere Fragen erklärt und/oder selbst aktiv wird.
    Die hat Dein Mann doch hoffentlich in Anspruch genommen!!!!

    Ursula
     
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