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und wedelten ständig bei allem mit irgendwelchen paragraphen....und obwohl ich au entlassen wurde hat die kk das aber letztendlich nicht gemacht und bis zum schluß krankengeld gezahlt, antrag musste ich aber dann doch stellen...nun bin ich am warten auf den gutachtertermin, wer der gutachter ist weiss ich schon über 2 wochen...hoffe er meldet sich bald mal endlich...warten nervt nämlich auch...der abschlussbericht ist ausschlaggebend für die umwandlung.Vielleicht ist es auch abhängig davon, was im Abschlussbericht von der Reha stand???
kannst du uns den originaltext zur kenntnis bringen?Die Oberfrechheit ist, dass ich selber die Reha veranlasst habe und irgendwann kam ein Schreiben, dass ich bitte akzeptieren sollte, dass wir den Sachverhalt jetzt son darstellen, dass die Reha aufgrund ihres Verlangens beantragt wurde
sie sind von der Krankenkasse nach § 51 Abs 1 des fünften Buches des Sozialgesetzbuches bzw. der
Agentur für Arbeit nach § 145 Abs 2 des dritten Buches des Sozialgesetzbuches -SGB 3 aufgefordert worden,
einen Antrag auf Leistung zur Rehabilitation zu stellen.
Damit ist nicht grundsätzlich nur das Stellen einer EMR gemeint, sondern man versteht darunter
verschiedene Leistungen. u.a. auch Leistung auf Teilhabe wie Umschulung etc....
Schau am Besten mal in diese Broschüre:
link Broschüre Agentur für Arbeit-Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben
http://www.arbeitsagentur.de/zentra...MB-12-Foerderung-Teilhabe-Arbeitsleben-AN.pdf
Diese Aufforderung hat zur Folge, dass Sie Gestaltungsrechte nur noch mit zustimmung der Krankenkasse bzw der
Agentur für Arbeit ausüben können.Sofern Sie die Durchführung eines Rentenverfahren nicht wünschen, bitten wir
Sie, die Zustimmung der Krankenkasse vorzulegen.
Du sollst mitteilen, ob du im Prozess der Teilhabe an einem Rentenverfahren interessiert bist oder aber
Leistungen auf Teilhabe in Anspruch nehmen willst(SGB 5 §51 Abs.1)
Besteht die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit auf die Durchführung eines Rentenfeststellungsverfahrens
und kommen sie auch weiterhin Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachm kann dies zur Folge haben, dass die Ihnen
bisher von diesen Stellen gewährten Leistungen wegfallen.
@Saurie........wenn der Rententräger ca. 3 Mo benötigt, dann würde mir wahrscheinlich 2 Mo Krankengeld
verloren gehen, das wäre dann auch nicht so tragisch.
lass die DRV aus irgendeinen grund länger benötigen...dann schöpfst du das aus
Hast Du eine Ahnung ob ich nochmalig zum Gutachter muss , wenn ein Gutachten schon geschrieben wurde
in der Reha??
nein warum solltest du?
das gutachten der reha ist ja der grund warum du die aufforderung bekommen hast.