Muss ich irgendwann mit einer Nachprüfung rechnen?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von TrumanBurbank, 1. Mai 2018.

  1. TrumanBurbank

    TrumanBurbank Mitglied

    Registriert seit:
    2. Dezember 2010
    Beiträge:
    37
    Hallo Ihr Lieben,

    nach acht Jahren mit diagnostizierter PSA und PSO sowie Fatigue habe ich mich im vergangenen Jahr entschlossen, einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung zu stellen. Dieser wurde zunächst im mitt einem GdB von 30 beschieden. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren habe ich mit anwaltlicher Hilfe geklagt. Das Versorgungsamt hat während des sozialgerichtlichen Verfahrens eine erneute versorgungsmedizinische Bewertung meines Zustandes durchgeführt, einen GdB von 50 festgestellt und mich klaglos gestellt, worüber ich mich sehr gefreut habe.

    In der versorgungsärztlichen Stellungnahme heißt es, dass keine Nachprüfung erforderlich ist. An alle Erfahrenen unter Euch: Heißt das, dass ich nie wieder mit einer Neubegutachtung rechnen muss und jetzt meine Ruhe vom Versorgungsamt habe? Wie ich gelesen habe, werden Schwerbehindertenausweise in der Regel für fünf Jahre ausgestellt. Kann es im Rahmen einer Verlängerung zu einer Nachprüfung kommen?

    Vielleicht könnt Ihr etwas Licht ins Dunkel bringen? Ich freue mich auf Eure Antworten.

    Herzliche Grüßen,

    Truman Burbank
     
  2. Stine

    Stine Moderatorin

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    7.120
    Hallo Truman, was steht in deinem Ausweis, unbefristet oder befristet bis...? Mit 5o% müsstest du einen bekommen haben.
     
  3. Silvi

    Silvi Aktives Mitglied

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    191
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    Oberbayern
    Hallo Truman, hab auch 50 %, unbefristet, also ohne weitere Prüfung. Steht in Deinem Schwerbehindertenausweis ob befristet oder nicht. Gruß Silvi
     
  4. Grenzwolf

    Grenzwolf Mitglied

    Registriert seit:
    17. Juni 2009
    Beiträge:
    232
    Ort:
    an der Küste, wo es wunderschön ist
    Eine Überprüfung kann trotzdem durch die Behörde erfolgen.
    Einen Ausweis unbefristet auszustellen wird im Grunde nur dann vorgenommen, wenn nicht mehr zu erwarten ist, das eine gesundheitliche Verbesserung zu erwarten ist.

    http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/__6.html


    Bei chronischen Erkrankungen wird in den meisten Fällen entfristet.
    Bei Tumorerkrankungen ( Krebs ) wird grundsätzlich befristet, aufgrund der Heilungsbewährung .
     
    Resi Ratlos gefällt das.
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