Mitsprache bei Teilhabe am Arbeitsleben?

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von CaDoh, 16. Juli 2013.

  1. CaDoh

    CaDoh Mitglied

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    Hallo alle zusammen,

    ich habe mal Frage und hoffe es gibt darauf auch Antworten...

    Ich habe im November des letzten Jahres einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben beim Rentenbund gestellt den ich im Juni auch bewilligt bekommen habe.
    War brav zur Beratungsstelle und habe dann auch gleich mein Anliegen geschildert. Die Beraterin lass mir dann erstmal vor was der Gutachter geschrieben hatte. Nach dem dürfte ich in Dreischicht arbeiten aber alles andere wäre nicht gut für mich. (Wollte schon fragen ob ich gleich Rente einreichen soll?!habe ich aber nicht, denn ichmöchte ja gern noch arbeiten)
    So nun hatte ich mich auch schon selber um Gespräche bei meinem AG bemüht, nur das dumme ist, das ich einen befristeten Vertrag habe und der Ende des Monates ausläuft.
    Ich möchte gern eine Weiterbildung machen was auf meinem Beruf aufbaut, wäre auch kein Problem, habe mir auch schon was aus gesucht was für mich gut in Frage kommt.
    Nur der Rentenbund will für mich eigentlich wohl nur eine Eingliederungsmaßnahme bewilligen und keine Weiterbildung/Umschulung für 15 Monate.
    Da ich 46 Jahre bin und letztes Jahr den Wiedereinstieg von geringfügig in Teilzeit aus einem AH ins KH geschafft habe und der Betriebsarzt mir in den Ohren gelegen hat einen Antrag zu stellen, wegen meiner Haut/Händen.

    Habe ich bei der Suche nach einem leidensgerechten Arbeitsplatz ein Mitspracherecht oder muß ich das so hinnehmen wie der Rentenbund es mir vor gibt?
    Macht es Sinn einen Anwalt zu konsultieren?
    Wenn ja Sozial- oder Arbeitsrecht?
    Hat jemand damit Erfahrung?

    Würde mich über Antworten sehr freuen.

    LG CaDoh
     
    #1 16. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juli 2013
  2. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo CaDoh

    das ist schon ein sehr spezieller fall, da dein av ende des monats endet.

    dann wäre rein rechtlich, da du nicht arbeitsunfähig bist und dann nicht
    mehr im arbeisverhältnis stehst, das arbeitsamt für dich zuständig.

    schau doch mal in die bewilligung der massnahme der DRV, was dort
    steht, unter welchen gesichtspunktern die teilhabe gültig bleibt und
    wann du diese antreten musst/kannst/sollst.

    habe mich glaube bischen verquer ausgedrückt.sorry! ich schreibe das
    noch mal besser:


    könnte dir nur raten, noch einmal zur DRV zu gehen und dein problem
    dort zu schildern, um eine lösung zu finden.

    dein anrecht auf die massnahme zur teilhabe erhalten, auch wenn dein av endet.
    wäre nur mit der DRV zu klären, wie das jetzt weitergeht.

    beim AA musst du dich aber trotzdem melden, weil dein av rechtmässig endet,
    damit du dein anrecht auf alg1 nicht verwirkst. bis zum beginn der massnahme
    auf wiedereingliederung bekommst du alg1, dann tritt die DRV dafür ein.

    während der teilhabe bekommst du leistungen von der DRV. ähnlich eines
    übergangsgeldes. dann ruht m.e.n. der anspruch auf alg1.


    grüße vom sauri
     
    #2 16. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juli 2013
  3. CaDoh

    CaDoh Mitglied

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    Hallo Saurier,

    danke für Deine Antwort.
    Die DRV wußte von Anfang an das mein Vertrag ausläuft und hat mich darauf hin gewiesen das ich der Arge bescheid gebe über diesen Bescheid. hab ich auch gemacht.
    Wie läuft das mit Agl1 ? Bin das erste mal arbeitslos? Und eigentlich sollte ich nochmal eine Einladung bekommen.
    Leider ist bei mir einiges schief gelaufen mit der Arge. Werde da mal eine mail schicken und nachfragen.

    Reha-Beraterung sollte über Zeitdauer und Höhe der Zuschüsse eine Entscheidung treffen.

    Die Arge hat von Anfang an gesagt wenn positiver Bescheid, dann wären die raus mit suchen und finden eines leidensgerechten Arbeitsplatzes.

    Habe morgen noch ein Gespräch mit DRV Berater. Mal sehen was da entschieden wird.

    LG CaDoh
     
  4. Sigi

    Sigi Mitglied

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    Hallo CoDoh,

    erstmal ist es ganz wichtig,dass Du schon einen Antrag auf ALG1 gestellt hast. Du weißt bestimmt,dass Du das schon vor 3 Monaten machen musstest,da Du ja weißt,dass Dein Arbeitsverhältnis ausläuft. Dann ist wichtig,ob Du noch krankgeschrieben bist. Ich muss mich da auch erst wieder einlesen,da ich das nun schon eine ganze Zeit nicht mehr gemacht hab,also Geduld bitte ;)
    Hast Du Anspruch auf ALG1,oder noch auf Hartz lV? Für Beides gilt die 3 Monatsregelung,sonst bekommst Du eine Sperre,wegen verspäteter Abgabe. Ich hoffe inständig,.dass Du den Antrag schon gestellt hast!
    Auf jeden Fall würde ich Dir raten,Dir einen Anwalt für Sorialrecht zu suchen. Du bekommst beim Amtsgericht einen Beratungsschein,wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast. Mit Anwalt brauchst Du nicht auch noch an diesen Fronten zukämpfen,sondern kannst dem alles überlassen.
    Hier kannst Du auch schon mal nachlesen und Dir Tips holen: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/default.aspx.
    Dann noch ein ganz wichtiger Tip: Gehe nie alleine zum Arbeitamt und schon gar nicht zur Arge! Nimm immer einen Beistand als Zeugen mit,vielleicht auch jemanden,der sich auskennt in der Materie.
    Ach ja,WAS ist schiefgelaufen? Die Antragsabgabe?
    Gespannte Grüße
    Sigi
     
  5. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo,

    habe das noch mal besser formuliet, war nicht so günstig ausgedrückt.
    entschuldige bitte.

    sauri
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    hallo

    @sigi,
    wieso soll sie ein anwalt aufsuchen?

    @cadoh das av, war das ein zeitlich befristetes oder aus welchem grund endet das?

    soviel wie ich hier herauslese, geht es um den anspruch auf teilhabe, was Cadoh
    von der DRV bewilligt bekommen und worauf sie auch weiterhin anspruch hat.

    offensichtlich hat sie ja auch mit dem AA gesprochen, da sie wissen, dass sie
    antrag auf teilhabe gestellt hat.

    sauri
     
  7. Sigi

    Sigi Mitglied

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    Saurie,Anwalt nur,wenn die sich querrstellen und ,wie sie es gerne machen,es immer hin und herschieben,die Kompetenzen und der Arbeitsvertrag war zeitlich befristet,jedenfalls steht es so im 1. Post ;)

    Liebe Grüße
    Sigi
     
  8. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo

    bei zeitlich befristet, hat man eh keine möglichkeit, was gegen zu machen.

    mein kontakt beim AA, kann ich nur sagen, war zu 100% top.
    keine probleme, kompetent, freundlich und schnelle bearbeitung.

    sauri
     
  9. CaDoh

    CaDoh Mitglied

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    @ an alle

    erstmal Danke für Euere Antworten werde sie alle beherzigen.

    Ja, ich weiß das ich an einen befristeten Vertrag nix machen kann, wollte ich ja auch nicht!
    Wollte ja lediglich den AG dazu bewegen ihn zu verlängern um nicht arbeitslos zu werden um dann anschließend eine Weiterbildung oder Umschulung zu machen. Hätte fast geklappt.

    Mit DRV gesprochen und ich sollte jetzt eine Integrationsmaßnahme für 9 Monate machen!
    Es wird gemeint das ich den Druck einer Fachkraft für medizinische Kodierung und Dokumentation nicht stand halten würde...Aber als Kraneknschwester im Akutkrankenhaus das ist wohl kein Druck?
    Hab ich nachgefragt und DVR redete sich immer wieder raus mit Rheuma und Sehschwäche(ist auf einem Auge bedingt und das kompensiere ich seid Jahren mit dem anderen)
    Als ich nach der Integrationsmaßnahme fragte wie ich mir das vorstellen sollte, wurde mir nichts konkretes erzählt wie ich mir das vor zu stellen hätte, nur das da Praktika gemacht werden wo ich den Betrieb Kennen lernen kann und wo der Betrieb mich kennen lernen kann, also keine Qualifizierung, das will ich auch nicht!
    Dann sind wir auf eine alternative Übergegangen und zwar der Pflegeberater, wurde mir von einem Fort-u.Weiterbildung sowie Umschulung IBB vorgestellt. Das wurde von DRV am Anfang gleich vom Tisch gefegt.
    Bei meinem nächsten Termin werden wir das dann nochmal besprechen.

    beim AA bin ich schon seid Januar und hatte diverse Termine.
    Schief gelaufen ist, das mein erster Termin nachdem ich geäußert habe das ich aus der Pflege raus möchte und mich über diverse Weiterbildungsmöglichkeiten informieren wollte postwendend eine Terminabsage erhalten hatte. Danach tat sich nix! Habe angerufen und bekam einen neuen Termin der mir schriftlich zugestellt werden sollte, der aber nicht an kam!
    Wieder angerufen und danach klappte es im März dann endlich mit dem Termin! Wetter war da sehr schlecht bei uns und ich kam zu spät...wußte aber auch nicht das eine ganze Stunde der Termin geplant war, also wartete ich bis sich einer blicken lies, kurz um, ich bekam einen neuen Termin!
    Also ging ich zum neuem Ternim und es war keiner da.....
    Sprach gleich die nächte Person an und die war sehr freundlich und hat gleich recherchiert und da kam ein Herr der aber nicht für mich zuständig war und nahm sich zeit, aber nur weil bei ihm sein Termin geplazt war. Mein Termin konnte nicht in den PC eingegebn werden nur schriftlich vermerkt und das mein Sachbearbeiter nicht gelesen.
    Wir haben das nötige gemacht und ich bekam wieder einen neuen Termin bei dem Sachbearbeiter. Nur der meinte der ander wäre für mich zuständig und ich bekomme im Juli einen weiteren Termin!
    Nur wann? bis heute nicht, also werde ich diese Woche dort hinfahren und das alles klären....
    Aber Bewerbungsaufforderungen als KH bekomme ich genügend!

    Sorry, ist etwas lang geworden

    Liebe Grüße CaDoh
     
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