ClaudiaC
Neues Mitglied
Hallo,
im letzten Jahr wurde ich aufgrund meiner Beschwerden berentet. Mein GdB war und ist 30%.
Nun hat mein Mann, nach Ausfüllen der Steuererklärung folgende Frage in den Raum gestellt:
Wenn meine Beschwerden so sind, das es ausreicht damit unbefristet arbeits- bzw. erwerbsunfähig zu sein, müßte doch eigentlich der GdB erheblich höher angesetzt werden.
Meiner Meinung nach sind Renten- und Versorgungsamt "zwei paar Schuhe" und müssen nicht übereinstimmen.
Solltet ihr alle mit einem höheren GdB berentet worden sein, würde ich dann aber doch einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Wie ist das nun bei euch gewesen?
danke!
Gruß Claudia
im letzten Jahr wurde ich aufgrund meiner Beschwerden berentet. Mein GdB war und ist 30%.
Nun hat mein Mann, nach Ausfüllen der Steuererklärung folgende Frage in den Raum gestellt:
Wenn meine Beschwerden so sind, das es ausreicht damit unbefristet arbeits- bzw. erwerbsunfähig zu sein, müßte doch eigentlich der GdB erheblich höher angesetzt werden.
Meiner Meinung nach sind Renten- und Versorgungsamt "zwei paar Schuhe" und müssen nicht übereinstimmen.
Solltet ihr alle mit einem höheren GdB berentet worden sein, würde ich dann aber doch einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Wie ist das nun bei euch gewesen?
danke!
Gruß Claudia