klaraklarissa
Aktives Mitglied
... bei folgendem Gedanken und Tun.
Im Juli 2003 habe ich einen Antrag auf EU - Rente gestellt. Bis Mitte Oktober bekomme ich noch Krankengeld. Dann bin ich "ausgesteuert"..
Jetzt war ich zum Arbeitsamt. Ich habe noch Anspruch auf Arbeitslosengeld und soll einen Antrag auf ALG stellen..... darin ist aber eine Klausel verankert in der es heisst: ..ich stelle mich im Rhanmen des amtsärztlichen Gutachtens dem Arbeitsmarkt zu Verfügung... das muss ich unterschreiben
Meine Zweifel kommen dadurch auf, das ich arbeitsunfähig bin und bleiben werde, wie kann ich mich da "dem Arbeitsmarkt" zur Verfügung stellen. Das ist doch ein riesiger Widerspruch in sich! Ich weis zwar, das das wohl so gehandhabt wird, aber ich hab das Gefühl einen Fehler zu machen ....
Könnt Ihr mir bitte sagen, wie ihr darüber denkt und was ihr selbst für Erfahrungen gemacht habt??
Vielen Dank
