Merkzeichen B frage und Pflegestufe frage

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Elke, 10. Oktober 2006.

  1. -Aufrecht-

    -Aufrecht- Neues Mitglied

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    Auch wenn der Thread schon älter ist, aber hier hat Liebelein dankenswerter Weise darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber nach dem bedauernswerten (weiter vorher im Thread) Gerichtsurteil, den Wortlaut u.a. von §§ 145 ff. SGB IX

    von: "Die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung ist nachgewiesen"
    in: "Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson"

    geändert hat.

    Das ist nicht unwichtig für denjenigen, der dieses Merkmal bekommt bzw. hat und das unabhängig davon, wann dieses Thema erstmals diskutiert wurde.
    Jedenfalls wird der Informationsgehalt eines Themas deutlich erhöht, wenn alle Informationen zum Thema in einem Thread komprimiert sind, als aus X-verschiedenen Themenblöcken zusammengesucht werden zu müssen.

    Wen es weiterhin interessiert, hier der gesamte Wortlaut zum Thema und zur Gesetzesänderung.

    http://www.intensivkinder.de/dld/recht_soziales/Gesetzliche_Voraussetzungen_des_Merkzeichens_B_neugefasst.pdf

    LG

    Michael

     
  2. Albstein

    Albstein Mitglied

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    Das ist eine wichtige Info

    Hallo, ich finde es sehr wichtig, dass Liebelein dieses Thema aktualisiert hat und auch Michael jetzt die Quellen noch konkret anführt.

    Mir ist - nebenbei angemerkt - schleierhaft, warum ein "altes" Thema nicht durch aktuelle Hinweise wieder hervorgeholt werden sollte (das zum Beitrag von Maus634).

    Als Betroffener möchte ich nochmals betonen, dass dieses "B" noch niemals zu irgendwelchen Problemen geführt hat.

    Beantragt es, wenn Ihr viele Dinge nur mit einem Begleiter erledigen könnt!
    Viele Grüße!
    Alb
     
  3. Elke

    Elke wünscht allen

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    Hallöschen,

    na da schließe ich mich mit dem DANKE sagen doch glatt an!!

    ich habe zwar selbst die mobil zeitschrift und diese lese ich eigentlich auch öfters durch, gerade jetzt wo ich wieder im krankenhaus liege und nicht so viel zu tun habe, hab ich ein paar mitgenommen, doch dieser artikel ist mir doch wieder durch gegangen!

    doch er ist nach wie vor für mich wichtig und es beruhigt mich jetzt doch auch, das der gesetzes-text so geändert wurde, somit kann ich bei bedarf auch wahrheitsgemäß auf die änderung hinweisen.

    DANKE

    und ich schließe mich meinen vorschreibern an, gerade durch das hochholen alter beiträge, wenn sie dann wie hier auch noch sinnvoll ergänzt werden, zeigen ja auch -neu- usern das dies auch schon thema war, und man hat den ganzen vorgang zusammen!
    hätte liebe nun nur den gesetzestext eingesetzt mit der änderung, hätte sich vielleicht der eine oder andere gefragt: na super und warum schreibt sie das jetzt? wer wollt das wissen? oder wie war die frage?
    so hat man den gesammten vorgang beisammen!

    aber da Maus das ja nicht böse meinte, sondern sich ihr wirklich der sinn des ausgrabens nicht zeigte, finde ich es auch nicht schlimm die frage hier zu stellen *lächel* somit können -neu- user wiederrum lesen das auch alt beiträge ergänzt werden und sich ein stöbern immer mal wieder lohnt!!

    euch allen alles gute
    bis bald
    elke
     
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