Hallo, wer hat Erfahrung mit der Arbeitserprobung während der medizinischen Reha (bevor es in die berufliche Reha geht)?? und dem zu erstattenden Verpflegungsgeld während dieser Zeit der Arbeitserprobung extern der Klinik. Meine Tochter bekommt pro Tag 1,05 € erstattet von der Klinik- (und das auch erst nach Beschwerde beim Rententräger, weil die Klinik gar nichts zahlen wollte). Dafür kann sie sich zu Mittag z.Bsp. nicht mal eine Bockwurst kaufen... Nun wollen wir nicht schon wieder bei der RV nachfragen.....:vb_confused: Gibt es dafür irgend eine Richtlinie , oder ist es eine Kannbestimmung der Klinik??