Medikamentenbefreiung?

shadow

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Medikamentenzuzahlungsbefreiung?

Hallo,
wie sieht das mit der Medikamentenzuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke aus?
Ich war heute beim Arzt und der meinte, das man davon befreit werden kann. Habe mich damit überhaupt noch nicht beschäftigt! Gibt es da einen bestimmten Prozentsatz oder wie läuft das? Kann man da nachträglich in der Apotheke noch Quittungen bekommen und zählt auch die Krankengym, Praxisgebühr...? Würde mich über Antworten freuen.
Liebe Grüße :D
shadow


@sabinerin
Ist die Formulierung besser?:D
 
Zuletzt bearbeitet:
@Shadow

Hallo Shadow,

shadow schrieb:
Hallo,
wie sieht das mit der Medikamentenbefreiung für chronisch Kranke aus?
Ich war heute beim Arzt und der meinte, das man davon befreit werden kann.

na das will ich nicht hoffe, daß man als chronisch kranker Mensch von Medikamenten befreit wird.

Meine Medikation wirkt ganz gut und ich möchte ungern darauf verzichten :D :D

Sorry....das musste ich schreiben, ich finde diese Bezeichnung klasse *schmunzel*


Ich gehe davon aus, daß Du die Zuzahlungsbefreiung meinst. Infos bekommst Du u.a. hier:
http://www.abc-der-krankenkassen.de/Zuzahlungsbefreiung.htm

Die Definition für "chronisch krank" lautet wie folgt:

"Als schwer chronisch krank gilt, wer mindestens einmal pro Quartal wegen derselben Erkrankung auf ärztliche Behandlung angewiesen ist und der außerdem zu einer der folgenden Gruppen gehört:

- Mittel- und Schwerpflegebedürftige der Stufen zwei und drei

- Menschen mit einer Behinderung von mindestens 60 Prozent

- Kranke, die kontinuierlich in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung sind (bzw. Patienten, die Medikamente, Heil- oder Hilfsmittel benötigen), ohne die sich die Erkrankung verschlimmern oder die Lebensqualität der Betroffenen deutlich sinken würde "


Dein Arzt muß die Bescheinigung ausstellen, dann sammelst Du die Belege und reichst sie bei der Krankenkasse ein, zwecks Prüfung der Zuzahlungsbefreiung.

Viele (auch amüsierte *g*) Grüße
Sabinerin
 
moin
die Apotheken haben die daten normal im Computer, es kommt auch darauf an ob du immer bei der gleichen Apotheke deine medis holst die drucken dir dann deine daten auf einem ausdruck und den nehmen die kassen dann an
gruß
Andreas
flower schrieb:
Schau mal hier - das duerfte einige Deiner Fragen klären.

Viele Krankenkassen bieten einen online-Rechner an,wo man seine Einkommensquellen, Familie, Kinder etc. Eintragen kann.
Hier ist z.B. einer, der Dir einen ungefähren Ueberblick gibt (meistens stimmen die Angaben, aber die Krankenkasse rechnet natuerlich auch nach ;)).

Ob Dir die Apotheken nachträglich Quittungen ausstellen - keine Ahnung. Das musst du wahrscheinlich persönlich anfragen. Hängt ja auch viel davon ab, ob du immer die gleiche oder verschiedene Apotheken in Anspruch nimmst.

Ansonsten lohnt es sich immer, alle Belege aufzuheben. Die meisten Apotheken haben ein Heftchen dafuer. Wichtig ist, dass immer deutlich dein Name auf allen Belegen ersichtlich ist. Also falls es dieses Jahr nicht mehr klappt - nächstes Jahr wäre ein Neuanfang möglöich ;)

Hoffe, ich konnte Dir ein Bischen weiterhelfen,

flower :)
 
Ich weiß was ... hihi

Aaaaalso.

Ich hab nen Sohn mit ADS und Medikation, der als chronisch krank eingestuft ist und ich hab Hartz IV mit meiner Family.

Bei "normalen" (gut - nich? ;) ) Leuten liegt die Zuzahlungsgrenze bei 2% des Jahreseinkommens, bei chronisch kranken bei 1%.

Keine Angst, was du drüber bezahlt hast, kriegst du wieder. Musst es nur einreichen und schön aufkleben. Hast du Fahrtkosten, gelten die bei stationärem Aufenthalt für An- und Abreise. Dafür brauchst du einen Schein des Krankenhauses und eigentlich auch einen Schein vom Arzt, ob du ein öffentliches oder privates Auto nutzen darfst... <.< Hm.

Bei Hartz IV und einem chronisch kranken Kind liegt die Grenze bei paarunddreißig Euro im Jahr. Jedes kleine bisschen Einkommen wird natürlich gegengerechnet, aber im Großen und Ganzen geht das schon.

(Gottseidank musste ich deshalb die KH-Tagegelder nicht mehr zahlen, das hätt ich gar nicht gehabt, das Geld)

Ansonsten einfach mal einen Terimn machen und das Zeug mitnehmen. Ich hab sowas wie ein Kassenbuch dazugemacht - da hat die Bearbeiterin sich riesig gefreut... Ging fix... ;)

Schon bist du schlauer für´s nächste Jahr.
 
Zuzahlungsbefreiung

Hallöle,
also, ichh abs auch probiert ;)
Da wir aber Doppelverdiener sind, hab ich keine Chance. Weil das, was Tini schreibt genau so richtig ist. Ich komme nicht mal annhähernd an den Prozentsatz heran.
Aber Shadow, Quittungen aus der Apotheke, über die Praxisgebühren usw. solltest Du auf jeden Fall sammeln, ich setze die jährlich mit von den Steuern ab. Das gibt nicht viel, aber man nimmt ja was man kriegen kann.
Also, vielleicht konnt ich Dir ja trotzdem weiter helfen.

LG
Silke






Tini2763 schrieb:
Aaaaalso.

Ich hab nen Sohn mit ADS und Medikation, der als chronisch krank eingestuft ist und ich hab Hartz IV mit meiner Family.

Bei "normalen" (gut - nich? ;) ) Leuten liegt die Zuzahlungsgrenze bei 2% des Jahreseinkommens, bei chronisch kranken bei 1%.

Keine Angst, was du drüber bezahlt hast, kriegst du wieder. Musst es nur einreichen und schön aufkleben. Hast du Fahrtkosten, gelten die bei stationärem Aufenthalt für An- und Abreise. Dafür brauchst du einen Schein des Krankenhauses und eigentlich auch einen Schein vom Arzt, ob du ein öffentliches oder privates Auto nutzen darfst... <.< Hm.

Bei Hartz IV und einem chronisch kranken Kind liegt die Grenze bei paarunddreißig Euro im Jahr. Jedes kleine bisschen Einkommen wird natürlich gegengerechnet, aber im Großen und Ganzen geht das schon.

(Gottseidank musste ich deshalb die KH-Tagegelder nicht mehr zahlen, das hätt ich gar nicht gehabt, das Geld)

Ansonsten einfach mal einen Terimn machen und das Zeug mitnehmen. Ich hab sowas wie ein Kassenbuch dazugemacht - da hat die Bearbeiterin sich riesig gefreut... Ging fix... ;)

Schon bist du schlauer für´s nächste Jahr.
 
Möchte auch was dazu sagen

shadow schrieb:
Hallo,
wie sieht das mit der Medikamentenzuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke aus?
Ich war heute beim Arzt und der meinte, das man davon befreit werden kann. Habe mich damit überhaupt noch nicht beschäftigt! Gibt es da einen bestimmten Prozentsatz oder wie läuft das? Kann man da nachträglich in der Apotheke noch Quittungen bekommen und zählt auch die Krankengym, Praxisgebühr...? Würde mich über Antworten freuen.
Liebe Grüße :D
shadow


@sabinerin
Ist die Formulierung besser?:D


Hallo shadow,
ich habe in diesem Jahr auch das erste mal bei der Krankenkasse eingereicht,und wir sind eine 5 köpfige Familie,es zählt das Jahresbruttoeinkommen,davon 1%.
Aber wie schon alle anderen schreiben,mußt du Belege vorweisen,ansonsten,wie schon gesagt,reich es beim Finanzamt ein,da kannst du auch die Fahrten bzw.Kmh.zum-vom Doc absetzen.
 
hallo shadow,
manche apotheken bieten ihren kunden eine kundenkarte an, damit wäre es auch jetzt noch im nachhinein ein leichtes, dir solch einen quittungsausdruck auszustellen, setzt aber vorraus, das du diese karte möglichst vom anfang des jahres an hattest, damit dir nichts verlorengeht. oder du hast quittungen gesammelt. im nachhinein auf dem normalen wege belege zu bekommen halte ich für ziemlich unmöglich. ich selbst habe so eine karte für meine "normale" apotheke, bin aber mitte diese jahrs auf docmorris gewechselt, womit ich ganz zufriedenbin. da bekommt man natürlich jederzeit seine quittungen und hat sogar noch einige vergünstigungen (...nur halben betrag der zuzahlung zahlen, bei befreiung bekommt man sogar diesen halben betrag als bonus gutgeschrieben) und man bekommt die medis direkt nach hause geliefert. ich habe damit angefangen, als die spritkosten so ins unermessliche gestiegen sind. war eine gute entscheidung. der einzige nachteil, das sie mir keine betäubungsmittel schicken dürfen, was ja rechtlich vollkommen in ordnung ist.

ups, doch so lang geworden. sorry.
alles gute und viel erfolg mit der bürokratie der krankenkasse :). ach ja, ich würde mich an deiner stelle noch beeilen, vielleicht bekommst du noch etwas von diesem jahr wieder. ach ja, manche kassen bieten auch an, wo das jahreseinkommen feststeht und sich nicht verändert, das du das 1% oder auch die 2% am anfang des jahres dort einzahlst und dann wirst du sofort befreit. nicht unpraktisch, aber ich würde es nicht machen, da ich nicht einsehen würde, der kasse einen kostenlosen kredit zu geben.

nun aber schluss :)
 
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