MDK - AU!!!

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Hannes, 23. September 2002.

  1. Hannes

    Hannes Guest

    Hallo,

    auch wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen hier zu den FAQ gehört - etwas ist mir doch noch unklar.

    Heute morgen hatte ich mein erstes Date mit einer Ärztin des MDK, Grund waren Zweifel an meiner Arbeitunfähigkeit. Obwohl ich sämtliche Tipps, wie z.B. ungeschminkt zu diesem Termin zu erscheinen, beherzigt habe, war ihr abschliessendes Urteil, dass es mir offensichtlich nicht gut ginge, sie mir meine Beschwerden glaube, weitere Diagnostik sicherlich erforderlich sei, dies jedoch keine AU rechtfertige, da ja keinerlei Anzeichen für eine systemische Erkrankung vorliegen würden. (Die Anzeichen für eine syst. Erkrankung sind für sie übrigens geschwollene, gerötete oder zumindest erwärmte Gelenke)

    Z.Z. bin ich arbeitslos und demnächst steht (mal wieder) ne Umschulung an, von daher ändert ein gelber Schein nicht wirklich viel an meinem Alltag. Andererseits wurde ich von Arbeitsamt und Rentenversicherer (der Kostenträger für die Umschulung sein wird) bei Gesprächen aufgefordert, mich aufgrund meiner momentanen gesundheitlichen Situation "krankschreiben" zu lassen. Irgendwie hab ich den Eindruck, das Hin- und Hergeschubse der Nichtzahlenwollenden hat begonnen.

    Wenn ich Widerspruch gegen das heutige Gutachten einlege, tue ich dann nur was für mein Ego oder hat das mir heute attestierte Simulantentum sonst noch andere Konsequenzen?
    Mein Hausarzt, den ich vorhin zu diesem Thema kurz interviewt habe, sagt, wenn er mich für arbeitsunfähig hält, wird er mir dies auch weiterhin bescheinigen. Was hätte das für Folgen?

    Vielleicht hat ja jemand von Euch nen Tipp oder ne Meinung.


    Gruss, Hannes
     
  2. Uschi

    Uschi Guest

    Frage ist, hält er dich für "arbeitsunfähig" ? Dann soll er dich weiter krankschreiben, da das zu seinen Lasten geht und notfalls musst du zu einem Gutachter für die weitere Veranlagung.

    Es ist sicherlich richtig, dass man hier versucht, sich gegenseitig die Zahlungsverpflichtung aufzuerlegen - ich persönlich rate dir hier zu einem Anwalt für Sozialrecht. Basta.

    Bist du im VdK? Dann geh dort hin - und suche dir grundlegende Hilfestellung, denn so wird es sonst immer wieder weitergehen.

    Alles Gute.

    Uschi Ch.
     
  3. Werner

    Werner Guest

    Hallo Hannes,
    ich gehe auch immer ungeschminkt zu solchen Untersuchgungen, grins. Aber Spaß beiseite.
    Eigentlich brauchst Du ja keine Angst zu haben oder Dir Gedanken um die Probleme des MDK, des Arbeitsamtes oder der Rentenversicherung zu machen.

    Eigentlich gibt es ja nur eine Frage:

    Bist Du arbeitsunfähig krank oder nicht ?
    1. Krank ist, wer aus gesundheitlichgen Gründen nicht 8 Stunden am Tag seiner Arbeit nachgehen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du eventuell noch 6 Stunden arbeiten könntest.
    2. Nur der Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit fest. Wenn Du krank bist, ist die AU doch auch kein Problem.
    Sprich doch mit Deinem Hausarzt darüber.

    Viele Grüße

    Werner
     
  4. Christoph

    Christoph Guest

    Also, so weit ich weiß, gibt es dabei ein paar Feinheiten zu beachten:

    Wenn du sozialversicherungspflichtig gearbeitet hattest und daraus Ansprüche an das Arbeitsamt erwachsen sind, muß das
    Arbeitsamt zahlen, soweit du arbeitsfähig bist. Mit jedem
    Tag der Arbeitslosigkeit schmilzt also dein Anspruch auf
    Arbeitslosengeld. Ist der Anspruch erschöpft, gibt es nur
    im Bedarfsfall Arbeitslosenhilfe.
    Solange man dich nicht krank schreibt, hat die Krankenkasse
    Spaß und deine Ansprüche an das Arbeitsamt schwinden täglich.

    SChreibt man dich während des Bezuges von Leistungen des
    Arbeitsamtes krank, hast du u.U. Anspruch auf Krankengeld
    der Krankenkasse. Soweit ich weiß, führt das zur Unterbrechung
    deiner Ansprüche an das Arbeitsamt. Jetzt ist die Krankenkasse
    sauer aber deine Ansprüche an das Arbeitsamt bleiben erhalten
    und leben wieder auf, sobald du nicht mehr krank geschrieben
    bist. Die Krankheitstage verlängern deinen Anspruch auf Leistungen des Arbeitsamtes.

    Wer also Leistungen des Arbeitsamtes erhält, dürfte oft gut beraten sein, seinem Krankheitsgefühl die Krankschreibung
    folgen zu lassen und kassiert ohne zu arbeiten unter Erhalt
    der anschließenden Ansprüche an das Arbeitsamt (ich unterstelle,
    dass hier jeder tausendmal lieber acht Stunden am Tag bei voller Gesundheit arbeiten würde).

    Weil das wohl so ist, wie oben dargestellt, sind die Krankenkassen an möglichst baldiger Wiederherstellung deiner
    Gesundheit interessiert. Nach einiger Zeit (viele Wochen/Monate) kann man dich vor die Wahl stellen, in Kur zu gehen, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen oder dir den Hahn abzudrehen, oder dich zu berenten.

    Bei letzterer Lösung ist das Arbeitsamt und die Krankenkasse aus dem Schneider und du bekommst eine sicher üppige Erwerbsunfähigkeitsrente.

    Ich würde dir unter Berücksichtigung meines o.a. Halbwissens empfehlen, dich genau wissend zu machen (meine Krankenkasse würd ich nicht fragen)und die für die vorteilhafteste Lösung anzustreben. Übrigens kostet ein Widerspruch gegen die Feststellungen des medizinischen Dienstes einen Zweizeiler.

    In diesem Sinne
     
  5. Hannes

    Hannes Guest

    Hai,

    erstmal danke für Eure Antworten (trotzdem sind weitere durchaus erwünscht!).

    So ganz unvorbereitet bin ich ja nicht zum MDK gedackelt - dabei bin ich auf folgende Absurdität gestossen:

    (Auszug aus den Richtlinien zur AU)
    --------------------
    4. Bei Versicherten, die zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit arbeitslos sind, ist Maßstab für die Arbeitsunfähigkeit nicht die vor der Arbeitslosigkeit ausgeübte Erwerbstätigkeit, sondern der Tätigkeitsbereich, der für eine Vermittlung des Arbeitslosen in Betracht kommt.
    --------------------
    Da ich sowohl unfallbedingt, als auch wg. morscher Knochen, zusätzlich noch anhand aktueller Befunde für das A-Amt als nicht vermittelbar gelten dürfte, kann mir dann mein Arzt überhaupt Arbeitsunfähigkeit bescheinigen??????

    Allerdings wurde bei dem Gutachten die Frage des momentan möglichen Tätigkeitsbereichs gar nicht angesprochen...



    Die Bitte der kranken Kasse um Übersendung entsprechender Unterlagen hatte mein Doc übrigens bereits nach der 3. Woche AU vorliegen, die heutige Untersuchung war kurzfristigst auf den Beginn der 7. Woche (also Eintritt der Zahlungsverpflichtung) terminiert.


    Da das Arbeitslosengeld eh ausgelaufen ist, frage ich mich jetzt, was für oder gegen einen Streit mit der Krankenkasse spricht. Klar, so einfach schlucken mag ich das von heute nicht - andererseits hab ich ziemliche Bedenken, mir - mal wieder - nen Eigentor zu schiessen. Am Mittwoch muss ich mich wieder arbeitslos melden. Und überlege, mir den Spass zu erlauben, gleichzeitig so einen gelben Zettel abzugeben - oder eben nicht.

    Tja, da hänge ich und komme irgendwie nicht recht weiter...

    Hannes
     
  6. Elke

    Elke Guest

    Hallo Hannes,

    das was Christoph schreibt stimmt.

    Sobald du so lange krankgeschrieben bist und krankengeld erhältst verlängert sich dein arbeitslosengeld anspruch. mir wurde es nicht gesagt und da ich ja eh zuhause war ließ ich mich nicht krankschreiben und das jahr war schnell um und mein anspruch ausgeschöpft und keinen weiteren anspruch mehr *toll* ich war stink sauer.
    also, solang es dein arzt für notwendig hält dich AU zu schreiben soll er das tun.

    liebe grüße
    Elke
     
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