Hallo zusammen! Da ich weiß, daß Ihr das wißt, stelle ich mal diese Frage an Euch: Wenn ein Arbeitnehmer (nicht krankgeschrieben) in Kur geht, von wem bekommt er die Bezüge, von der BfA oder dem Arbeitgeber? Und wenn die Kur teilweise in den "Betriebsurlaub" fällt, wird der Urlaubsanspruch berührt oder bleibt er bestehen? Ich danke Euch für die Antworten. Grüße Uschi(drei)
Lohnfortzahlung Hallo. Wenn du nicht krank geschrieben bist, zahlt dein Arbeitgeber deinen Lohn für 6 Wochen. (Wie bei einer normalen Krankschreibung). Wenn deine Kur in die Betriebsferien fällt, bist du krank und ein Urlaubsanspruch besteht weiter. lg turboschnecke
Während der Kur gilt man als "krankgeschrieben", sonst würdest Du ja ansonsten ohne Genehmigung vom Arbeitsplatz fern bleiben und könntest wg. Arbeitsverweigerung gekündigt werden. Wenn nun innerhalb der "Kur-Zeit" der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausläuft, musst Du einen Antrag bei der BfA stellen - das hierfür notwendige Antragsformular wird Dir gleich mit der Genehmigung der Kur übersandt. Wie gesagt, dass brauchst Du nur dann auszufüllen und einzureichen, wenn Du innerhalb der Kurmaßnahme aus der Lohnfortzahlung fällst - in diesem Fall wird auch gleichzeitig (nur für die betr. Tage) Dein Eigenanteil gekürzt, denn Personen die Krankengeld erhalten (ca. 67 % des letzten Nettogehaltes) brauchen keine Zuzahlung zur den Kosten der Kur leisten. Das mit dem Urlaubsanspruch sehe ich genauso, denn es ist einzig und allein eine organisatorische Angelegenheit des AG wenn er sog. Betriebsferien "anordnet". Da es bislang noch keine Anrechnung der Kur auf den Urlaub gibt, bleibt dieser Anspruch erhalten.