Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Anerom, 28. Dezember 2012.

  1. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    Hallo Morena,

    Ich weiß das auch schon lange, seit 1992.

    Nach meiner Meinung, sollten ( Müssen ) die Beratern/in, mindesten alle 3 Jahren eine Schulung machen ( Eine Pflicht ) wie man sich überhaupt verhält beim Patienten/in!!.

    Wie man das Richtig machen muss mit einer Beratung ( der Inhalt und die Qualität betrifft )!!!.

    Ich schimpfe seit Jahren mit denen herum:mad:.

    Man soll sich ja auch nicht mögen ( oder lieben ).

    aber.

    Ich als Patient habe ein Recht darauf eine vernünftige Beratung zu bekommen :mad: :mad:.

    Was mir da schon passiert ist mit denen, unglaublich :kopfpatsch: :kopfpatsch:, da blieben mir schon die spucke weg.

    Ein Tipp von mir.

    Bei solchen Gespräche immer jemanden dabei zu haben, als Zeuge.


    Und da hast auch wieder recht, da Lese ich lieber ein gutes Buch mit einer gutem Kaffee :D :D.

    Was glaubst du denn, mir hätten noch mehr zugestanden laut die Versprechungen wo die bei mir schon gemacht haben.

    Natürlich, auch sehr viele Formularen ausgefüllt, und was habe ich bis heute bekommen Nichts, gar nichts.

    Das wars wieder von mir.

    MLG wessi
     
  2. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    Hallo Esuse,

    Das tut mir Leid, was deinem Mann passiert ist.

    Meine Meinung dazu ist leider so, das es ein Standard ist, sorry.

    Das hätte ich mir nicht gefallen lasen.


    Was heißt die Abkürzung den ( GG ) :confused: :confused: :confused: :confused:.

    Sorry, ich stehe auf dem Schlauch.

    MLG wessi
     
  3. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    Hallo Esuse,

    Da mußte ich schmunzeln bzw. :D :D :D.

    Nicht nur die :D :D :D.

    Hast du das wirklich nicht gewusst.

    Ich könnte dir noch andere Sachen erzählen, was die Mitarbeitern/in von der ARGE ( in Deutschland ) mit denen Schwerbehinderten/in alles Verlangt haben, und aber auch aussagen von denen ( A-Amt ) :mad: :mad: :mad:.

    MLG wessi
     
  4. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    Hallo saurier,

    ganz ehrlich, ich habe wirklich nichts gegen dich.

    Aber, du hättest mir wirklich zeit gelassen müssen, um deine PN. zu beantworten.

    Grundsätzlich habe ich wirklich nichts gegen Diskussionen.

    Aber.

    Es soll und ( muß auch die Wahrheit ) sein.

    Darum fand ich schon sehr komisch, warum du es nicht hierein gesetzt hast bzw. ( in der Öffentlichkeit ) gemacht hast :confused: :confused:.

    Hast du was zum verbergen, ich nicht und warum auch denn ;), ist doch nichts schlimmes oder:vb_confused: :confused:.

    Ich habe ja auch, gegen über von dir einen sehr hohen Respekt ( was du hier leistest ), gelle und ich ziehe vor dir mein Hut ab.

    Aber.

    Leider hast du dich, ein wenig verzettelt, wenn ich mich mal so ausdrücken darf.


    Ich kläre auf, seit über 20 Jahren.

    Wenn ich sehe, das jemanden ( Patienten/in ) man eine Chance hat, das Recht zu bekommen.

    Dann werde ich demjenigen auch Helfe, um sein Recht auch zu bekommen, so einfach ist das :top:.

    Also, jetzt werde ich doch sauer:mad:, sachemal.

    So ein Bullshit, So ein Bullshit, So ein Bullshit.


    Las es bitte mit solchen Äußerungen!!!!!!!!!!!!!.


    Willst du mich vielleicht mich beleidigt.

    Vielleicht in deiner Firma nicht???.

    Ich werde dir noch die PN. beantworten.

    _________________________________________

    Woher hast du die Info???????????????????????????????????????????????????.

    Ich habe noch keine solchen Infos ( derartige ) bekommen :vb_confused:.

    Ich möchte dich bitten, kannst mal die Info hier mal Posten, danke dir.

    MLG wessi
     
  5. kukana

    kukana in memoriam †

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    Ort:
    Köln
    http://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Technische-Arbeitshilfen/77c364i1p/index.html

    Auch beim Integrationsamt kann man einen Antrag stellen: "Zur Anschaffung technischer Arbeitshilfen kann das Integrationsamt im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben finanzielle Leistungen aus der Ausgleichsabgabe gewähren, und zwar sowohl an den schwerbehinderten Menschen selbst (§ 19 SchwbAV) als auch
    an seinen Arbeitgeber
    (§ 26 Abs. 1 Nr. 3 SchwbAV). Die Bezuschussung technischer Arbeitshilfen an behinderte Menschen und ihre Arbeitgeber gehört darüber hinaus zum Leistungskatalog der Rehabilitationsträger (vgl. § 33 Abs. 8 Nr. 4 und § 34 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX)."

    Ich denke jeder sollte sich selbst informieren und erstmal alle anrufen und einen Beratungstermin machen.

    Ferner möchte ich auch nochmal anmerken, dass dies kein Thread ist wo sich der eine oder andere mit seinem Wissen profilieren sollte. Bei einigen Postings bin ich mir nicht sicher, ob sie nicht nur der eigenen Selbstdarstellung dienen. Daher bitte mit Diskussionen über Auslegungen , PN Beiträge usw. zurückhalten.

    Kukana
     
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