@merre - die Krankenkasse hat meinem Mann (Morbus Bechterew) den Antrag abgelehnt. Ich hab das Schreiben mal abfotografiert, vielleicht kannst Du mir erklären, was das heißen soll und ob wir da einen Widerspruch einlegen müssen. Danke schon mal im Voraus.
Bin zwar nicht merre... Der Bescheid der KK ist m.E. korrekt. Der MB hat den ICD-10 Code M45 und gehört damit nicht zu den Diagnosen für eine langfristige Genehmigung. Unter den "Besonderen Versorgungsbedarfsfall" fällt der MB m.W. ebenso nicht. Somit bleibt die "Verordnung außerhalb des Regelfalls" auf die die KK hingewiesen hat.
Und was ist das dann für eine Verordnung? Ich muss einfach mal blöd fragen, weil ich da überhaupt nicht durchsteige. Ich kenne nur Rezepte für Physio, Massagen etc und die Verordnung für Funktionstraining.
Wenn ich in der Liste lese, die Merre auf der ersten Seite verlinkt hat, steht da eindeutig die Spondylitis ankylosans drin. Oder versteh ich das falsch?
Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls liegt immer dann vor, wenn die nach dem Heilmittelkatalog vorgegebene Höchstverordnungsmenge (in dem Fall die KG/Physio) überschritten wird und das gesetzte Therapieziel noch nicht erreicht wurde. Das muss der Arzt begründen und eine Prognose über die Behandlungszeiten angeben und das muss dann bei der KK eingereicht werden. Das Antragsverfahren sollte der Arzt Deines Mannes aber kennen.
Bis jetzt ist es immer so, dass mein Mann sein Rezept für 6x KG kriegt und er ständig wieder neue Rezepte bestellen muss. Unser Rheumatologe ist 50 km entfernt und spätestens beim neuen Quartal gibt wieder Theater wegen der Karte. Deshalb hatte er ja den Antrag gestellt, damit diese 'Hinterherlauferei' wegfällt. Bis jetzt versteh ich auch noch nicht den Unterschied zwischen den einzelnen Verordnungen.
Ich hatte jetzt eine Verordnung wegen meines gebrochenen Fuß. Jeweils 6x aber mit dem Code EX3a das sind maximal 30 Einheiten. Vom Rheumatologen bekam ich jetzt direkt 24x mit vermerk EX3a und außerhalb des Regelfalls. Bei meiner Kasse muss das auch nicht genehmigt werden. Als Langzeit Verordnung hatte ich bisher nur Rehasport.
Maggy, hast recht, in der Liste ists grau unterlegt, seit 01.01.2017 gehört der MB neu dazu. Hat der Arzt denn den richtigen Diagnoseschlüssel eingesetzt?
Ich dachte, man kriegt das Okay der Kasse und braucht dann nicht alle naselang ein neues Rezept holen. Mann, ist das kompliziert...
Das wäre doch auch schon praktisch. Wenn man bedenkt dass in der Woche 2-3 Termine stattfinden, dann kann man sich schnell ausrechnen, wie weit man mit einem Rezept für 6 Behandlungen kommt...
Also liegt der Vorteil der Langzeitverordnung darin, dass man mehr Physio verordnet bekommen kann, und nicht nach dem 2. Rezept schon Schluss ist, denn manche Ärzte tun sich schwer damit, bzw. die Vorschrift scheint so zu sein. Ich hab jetzt von meine Rheumatologin die nächsten 6 Behandlungen verordnet bekommen. Die Hausärztin hatte die ersten 6 verordnet. Wenn mir diese Langzeitbehandlung laut Diagnoseliste zusteht, kann ich ohne schlechtes Gewissen weiterhin nachfragen und evtl. darauf verweisen. Da ist mir schon sehr mit geholfen, denn meine Sehnen werden "kurz" und müssen gedehnt werden.
Moin Auf die Gefahr hin, dass das schon erwähnt wurde (habe nicht alles durchgelesen): Heilmittel Verordnungen für. Z.B. KG (Physiotherapie), KGG, KG im Bewegungsbad usw. haben den Regelfall von 6 Therapieeinheiten (der Schlüssel ist dann WS1(Wirbelsäule) oder EX1(Extremitäten) oder 18 Therapieeinheiten (Schlüssel WS2 oder EX 2), aufgeteilt auf drei Rezepte mit sechs Einheiten. Nach OP oder Krebserkrankung kann ein Rezept mit dem Schlüssel WS/EX 3 ausgestellt werden, mit 30 Therapieeinheiten auf fünf Rezepte verteilt. 1-3 stellt dar, wie schnell das Therapieziel erreicht werde sollte (kurzfristiger bzw. Langfristiger bedarf) Nach dem dritten / fünften Rezept muss der Arzt ein Rezept „außerhalb des Regelfalls „ ausschreiben. Dann hat er auch die Möglichkeit mehr als sechs Einheiten, bis max. 24, zu verordnen. Diese Rezepte muss der Arzt der KK begründen (d.h deutlich machen, dass innerhalb des Regelfalls das Therapieziel nicht erreicht werden kann). Ohne Begründung können die KK den Arzt in Regress nehmen. Mit der Langzeitverordnung genehmigen die KK ein Rezept außerhalb des Regelfalls ohne ärztliche Begründung. Trotz der Langzeitverordnung muss ein Rezept vom Arzt verordnet werden, da er verpflichtet ist, den Krankheitsverlauf immer wieder erneut zu überprüfen. Also kann man höchstens ein Rezept mit 24 Therapieeinheiten erhalten. Diese Beschreibung ist jetzt nicht vollständig (der Heilmittelkatalog ist ein relativ großes Regelwerk) Ich habe mit RA und HWS Erkrankung seit fünf Jahren eine Langszeitverordnung von der KK. Diese muss jedes Jahr neu beantragt werden und es muss mindestens ein Rezept mit gleichen Schlüssel und Diagnose vorliegen. Meine Rheumatologin schickt mir das Rezept auf Anfrage mit der Post (wenn Quartals Ende, dann schicke ich die VSKarte hin, meistens habe ich aber im selben Quartal einen Termin bei ihr) Der Heilmittel Katalog ist sicher notwendig, um unnötige Kosten (Herr Doktor ich habe da eine Verspannung ) zu verhindern. Aus diesem Grund ist der Regelfall bei Massagen auf 10 Therapieeinheiten begrenzt. LG Tusch
EX3 findet auch Anwendung bei rheum. Arthritis wenn es z. B. zu Kontraktion von Muskeln und Sehnen kommt, mit nachfolgenden Gehproblemen und Bewegungseinschränkungen. Genehmigt werden muss es nach neuesten Stand nicht mehr bei allen Kassen. Steht aber im Heilmittel Katalog drin. Blöd nur für den Arzt wenn Patienten den besser kennen als er/sie/es. @Chrissi50 wenn dein Arzt den richtigen Code EX3 aufgeschrieben hat, dann sind das max. 30 Einheiten.
Moin Kukana..das ist richtig. Welcher Schlüssel für welche Diagnose gilt, steht genau im HK Meine KK legt nach wie vor auf die Langzeitverordnung wert.
Genauso hatte ich das auch gedacht, dass man eben mit der Langzeitverordnung NICHT ständig Rezepte holen muss. Ich glaube, da werd ich für meinen Mann dann jetzt doch mal einen Widerspruch schreiben.
Ich habe keine lanzeitverordnung aber sollte eine bekommen. Mir wurde dazu gesagt,dass die Rezepte einfach keine genehmigung der Kk erforderlich macht. Irgendwer hat in diesem thread auch geschrieben, dass es so ist, sie aber dann mehr einheiten-glaube es waren 24- aufgeschrieben bekommt.
https://www.kv-rlp.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Mitglieder/Verordnung/Heilmittel/Anlage_2_langfristiger_Heilmittelbedarf.pdf https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/12/ https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/genehmigung_ausserhalb_des_regelfalls/genehmigung_ausserhalb_des_regelfalls.jsp https://www.kvwl.de/mediathek/son/pdf/2017/kompakt_e55.pdf Hab bisschen was aus dem Netz dabei. Es gibt auch eine Liste mit den Kassen die das ohne Genehmigung - abhängig vom ICD - machen.