Langzeitverordnungen

Dieses Thema im Forum "Physiotherapie, Ergotherapie, Sport usw." wurde erstellt von merre, 12. Februar 2017.

  1. merre

    merre Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    4.192
    Ort:
    Berlin
    Kurz und knapp: Die Liste der Langzeitdiagnosen wurde weiter ausgebaut. Für diese Diagnosen findet kein Genehmigungsverfahren statt.
    Die Kosten dieser Verordnungen unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Entscheidend ist der eingetragene ICD-10-Code.

    Es muß ein Antrag gestellt werden, siehe:
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Absender

    [Anschrift Krankenkasse]

    Datum

    Versichertennummer:

    Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf gemäß § 8a Heilmittel-Richtlinie

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aufgrund meiner schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigung besteht der Bedarf einer langfristigen Versorgung mit Heilmitteln.

    Deshalb beantrage ich hiermit, die Schwere und Langfristigkeit meiner Erkrankung(en) gemäß § 8a der Heilmittel-Richtlinie festzustellen sowie die erforderliche Heilmitteltherapie langfristig zu genehmigen.

    Auf die in der Anlage beigefügte Kopie der Heilmittel-Verordnung mit ärztlicher Begründung wird verwiesen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Unterschrift -------------------

    Anlage(n)
    Kopie der ärztlichen Heilmittel-Verordnung
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Interessant für "Uns" sind die
    - Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens mit Myelopathie oder Radikulopathie M 47. 0 - und folgend
    - Entzündliche Polyarthropathien und Systemkrankheiten des Bindegewebes und Spondylopathien M05.0- u.f.
    - Erkrankungen der Wirbelsäule und am Skelettsystem M40.0- u.f.
    Betreffend Zustand nach Operationen gibt es dann weitere Diagnoseschlüssel in Zuordnung.

    Ja dann mal herunterladen und Alles anschauen, wenn Interesse:
    https://www.kvwl.de/mediathek/son/pdf/2017/kompakt_e55.pdf


    Einfach gesagt, mein Arzt verordnet mir Physiotherapie, entsprechend des Antrages wird mir dann diese Verordnung als Langzeitverordnung genehmigt. Allein soll eine 3-monatige Kontrolle begleitend vorgenommen werden.

    angenehme Woche "merre"
     
  2. Snoopiefrau

    Snoopiefrau Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    8. Februar 2006
    Beiträge:
    3.901
    Ort:
    Puppenkistentown
    Danke Merre, für dieses Tipp

    Seit einigen Tagen beschäftige ich mich mit diesen ICD Schlüsseln.

    Patienten mit der Diagnose: Entzündliche Polyarthropathien und Systemkrankheiten des Bindegewebes und Spondylopathien (was viele hier betrifft) mit dem Schlüssel M 05, M 06 etc. erhalten eine Langzeitverordnung.

    Wie wichtig die Einstufung dieser Schlüssel ist, habe ich heute erfahren dürfen. Mein Vater hatte einen Schlaganfall. Der Mdk vergab den Schlüssel I 63 für Hirninfarkt durch Thrombose. Auf den Arztrezepten steht I 64 für Schaganfall.
    Der HA bat darum, bei der KK (DAK) einen Antrag zu stellen, damit mein Vater eine Langzeitverordnung erhält. Diese wurde abgelehnt mit der Begründung, dass keine schwere Krankheit, wie z.B. Down oder Contergan vorliegt. Einen Widerspruch hat mein Vater nicht vorgenommen (die KK wird schon recht haben).
    Ich bin der Meinung gewesen, daß mit diesem Diagnoseschlüssel eine Langzeitverordnung gegeben werden muss und habe mit einem Arzt darüber gesprochen.
    Mir wurde erklärt, dass sobald bei "Hinweis-Spezifikation" - "Längstens 1 jahr nach Akutereignis" notiert ist, keine Verordnung möglich ist!!:o

    Nun ist es aber so, das Vater halbseitig gelähmt ist, also eine Hemiparese ICD G 81 hat, die jedoch nirgendwo in den Akten auffindbar ist. Diese Diagnose ist ohne Hinweis-Spezifikation, was ja bedeutet, hierfür gäbe es eine Langzeitverordnung für seine Physiothrapie!

    Mal sehen, wie das weitergeht. Die KK wird nun erneut ein Schreiben erhalten. Schau'mer mal, wie das ausgeht!
     
  3. Stine

    Stine Moderatorin

    Registriert seit:
    30. Juni 2005
    Beiträge:
    7.142
    Hallo Snoopiefrau, hat dein Vater nicht auch die Diagnose Wegener (meinte ich mich zu erinnern???): Diese ist seit 2017 in die Liste mit aufgenommen worden. Ich habe heute diese Heilmittelverordnung für 1 Jahr erstmal genehmigt bekommen: KG - neurophysiologisch Einzel (15-25 Min.), Diagnose M313 Wegener-Granulomatose, Indikationsschlüssel WS2b Anzahl pro Woche 2.
    Vielleicht hilft dir das etwas weiter? Ich wünsche dir viel Erfolg beim Kampf ....:top:
     
  4. Snoopiefrau

    Snoopiefrau Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    8. Februar 2006
    Beiträge:
    3.901
    Ort:
    Puppenkistentown
    Danke Stine,
    mein Vater hat Vaskulitis (Niere). Dafür habe ich im Mdk Bericht keinen Vermerk gefunden.
    Liebe Grüße
    Snoopiefrau
     
  5. francop

    francop Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    26. Mai 2012
    Beiträge:
    260
    Moin Moin, ich würde mich gerne mal an diesen Beitrag anhängen :)

    Und zwar: Ich habe eine Psoriarsis Athritis und aufgrund starker Sehnenbeteildigung/muskulärer Themen mach ich viel begleitet Sport und brauche regelmäßig Physio. Derzeit ca 40 Termine im Jahr.
    Ich würde gerne eine "Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs" anstreben. Mein Arzt sagt er hat keine Ahnung von "sowas"

    Was kann ich tun um eine langfristige Verordnung zu erlangen?

    Grüße

    Jens
     
  6. aischa

    aischa Guest

    Hallo jens,
    merre, hat es im ersten beitrag doch super erklärt! Es kommt auf deinen ICD 10 code an......
    mein ICD 10 code...... ist M05.80 mit diesem könnte ich eine langzeitverordnung bekommen!
    schau in einen arztbrief dort findest du deinen code zusammen mit deiner diagnose!
    sollte der code nicht dort stehen, trage deine diagnose in den ICD 10 umrechner ein!
     
    #6 12. Januar 2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Januar 2018
    Kati gefällt das.
  7. aischa

    aischa Guest

    Mara1963 und kroma gefällt das.
  8. Uschi(drei)

    Uschi(drei) Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    3.376
    Wenn man eine Langzeitverordnung bekommt, was muß man dann als Eigenenteil bezahlen??

    Normal ist es doch so, daß man für jedes Rezept 10 Euro und 10 % der Behandlungskosten bezahlen muß.
    Wer weiß nähers??
     
  9. Sinela

    Sinela Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    25. März 2006
    Beiträge:
    8.969
    Ort:
    Stuttgart
    @Uschi(drei): Auch bei einer Langzeitverordnung musst du die Zuzahlungen leisten, genauso als wäre es eine Einmalverordnung.
     
  10. Schneekugel

    Schneekugel Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    6. August 2017
    Beiträge:
    502
    Ort:
    Schwarzwald
    Hallo, fällt Funktionsgymnastik im Wasser darunter, also unter Heilmittel?

    Ich hatte das schon mal vor Jahren. Jetzt bekomme ich keine Folgeverordnung, weil der Arzt nicht begründen kann, warum ich die Übungen noch nicht alleine machen kann. Er will mir nicht bescheinigen, dass ich "zu doof dafür" bin.

    Vielleicht komme ich über die Langzeitverordnung in der Richtung weiter. ( habe PMR).

    Viele Grüße und Danke schon mal

    Schneekugel11
     
  11. Uschi(drei)

    Uschi(drei) Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    3.376

    Sinela, danke für die Auskunft, mir gings um die Rezeptgebühr. wie ist es da bei einer Langzeitverordnung??
     
  12. Sinela

    Sinela Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    25. März 2006
    Beiträge:
    8.969
    Ort:
    Stuttgart
    Genauso. ;)
     
  13. francop

    francop Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    26. Mai 2012
    Beiträge:
    260
    Hallo Zusammen,

    vielen Dank für eure Antworten. Meine Diagnose kommt vor ;-) ...und nun? Einfach den Angtrag wie oben beschrieben einreichen und abwarten?


    Grüße

    Jens
     
  14. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

    Registriert seit:
    15. Februar 2011
    Beiträge:
    20.734
    Ort:
    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Also noch mal für ganz Blöde - ich bekomme ein Rezept für KG, schicke eine Kopie davon an die KK, mit der schriftlichen Bitte um Langzeitbehandlung und wenn das genehmigt ist, kann ich mit diesem einen Rezept ein ganzes Jahr zur Physio. Hab ich das so richtig verstanden?
    Entschuldigt bitte, dass ich noch mal so dusselig nachfrage, aber mein Hirn läuft grad wieder auf Sparflamme...
     
  15. aischa

    aischa Guest

    #15 14. Januar 2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. Januar 2018
  16. Ducky

    Ducky † 3.2.22

    Registriert seit:
    30. April 2011
    Beiträge:
    3.772
    Ort:
    Panama
    Nein, das stimmt nicht.
    Man kann es auch mit anderen Erkrankungen versuchen.
    Wenn diese in etwa einer gelisteten gleichgestellt ist , kann man trotzdem eine bekommen.
    Zumindest habe ich es so aus einem der hier zur Verfügung gestellten Links gezogen
     
  17. Samuro

    Samuro Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    4. Januar 2018
    Beiträge:
    189
    Ort:
    NRW
    Ich kam anfang November aus der Klinik mit der Empfehlung des Chefarztes diesen Antrag zu stellen. Hab das mit meinem HA besprochen. Der meinte nur, er verordnet mir einfach die üblichen 6 immer direkt hintereinander. Ich bekomme jetzt einfach Nahtlos immer ein neues KG Rezept. Mein Einwand war, dass ich dachte, es sei ein Formular wie z.B. für Rehasport etc. und der Antrag nötig. Er meinte nur, wenn die KV meckert, wäre es sein Problem und nicht meins (nett). Er gibt mir die Dinger.
    Frage an euch: Ist es denn ein extra Formular wie z.B. beim Rehasport?
     
  18. Sinela

    Sinela Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    25. März 2006
    Beiträge:
    8.969
    Ort:
    Stuttgart
    Ich bekomme auch die Rezepte für die Krankengymnastik (10 Anwendungen, zwei pro Woche) in Folge vom Hausarzt. Er rechnet das außerhalb des Regelfalls ab und es gab da noch nie Probleme mit der KK deswegen.
     
    Pasti gefällt das.
  19. schnurrie

    schnurrie Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    24. August 2007
    Beiträge:
    674
    Ort:
    Mönchengladbach, NRW
    Genauso so läuft es bei mir auch seit 2012. Wenn man mehr als 4(?) Rezepte eingereicht hat, läuft man außerhalb des Regelfalls und das Budget des Arztes wird nicht belastet. Natürlich nur mit der entsprechenden Diagnose. Mein Physio hat mir mal den Diagnosekatalog gezeigt. Da sind hunderte von Erkrankungen aufgeführt. Der Arzt muss einfach nur den passenden ICD Code eintragen und schon läuft auch eine Behandlung außerhalb des Regelfalles . Laut meiner Physio-Praxis stellen aber 50% der Ärzte die Rezepte falsch aus.

    Ich lasse mir immer 10x Physio verschreiben und zahle dafür etwa 23 Euro. Für 6x habe ich immer um die 18-19 Euro bezahlen müssen. Jede Krankenkasse hat Ihren eigene Zuzahlungsregelung. Und wenn ich meine 1% vom Einkommen für meine Zuzahlung erreicht habe, stelle ich den Befreiungsantrag bei der Krankenkasse.
     
    #19 16. Januar 2018
    Zuletzt bearbeitet: 16. Januar 2018
  20. Adolina

    Adolina Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    6. April 2006
    Beiträge:
    1.621
    Ort:
    Erlenbach/ Main
    Hallo zusammen,:)
    die Langzeitverordnung wurde bei mir nach 2 Jahren gestrichen, mit der Begründung: bei meinen Beschwerden würde das ausreichend sein.
    Jetzt bekomme ich immer die Rezepte außerhalb des Regelfalles.
    Bis jetzt klappt es ganz gut.

    LG Adolina :1syellow1:
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden