...einen Antrag auf Erteilung eines Antragformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars...
...dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt zum behuf der Vorlage beim zuständgen Erteilungsamt...
Reinhard Mey...guckst du wohl, hab ich damals schön alles auswendig gelernt deshalb war wahrscheinlich im Kopf auch kein Platz mehr für Schulwissen...
Na, jetzt wird mein oller Motzkopp auch gleich nach hause kommen. Mein Sohn besteht darauf, dass ich wieder mit Papa spreche. Ich will aber man garnich!
aber maggy, was hat denn dein göttergatte bloß angestellt??? ich schleif hier an den formulierungen. dabei hab ich kalte beine und würd mich viel lieber aufs bett haun..
Ach Puffel, das würde zu ausschweifend werden...Aber ich bin jetzt auch viel zu müde, um maulig zu sein. Und außerdem hat er mich grad gelobt, was ich doch für schöne gekauft habe! Hah, die Schlacht hab ICH gewonnen
Was musst du denn da groß formulieren? Ist das nicht einfach nur zum Ankreuzen? Oje, das wär was für mich...Ich glaube, mein Vater hat das Ding zusammen mit seinem HA ausgefüllt.
Sternchen, du bist jetzt schuld, dass ich die ganze Zeit Paulchen Kuhn im Ohr habe - ich hab noch einen Koffer in Berlin...sowas doofes...