Kur und oder Antrag auf Verschlechterung

Dieses Thema im Forum "User-Treffen" wurde erstellt von Bruna, 17. Mai 2013.

  1. Bruna

    Bruna Neues Mitglied

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    Hallo Ihr Lieben,

    zur Zeit bin ich ja ohne Rheumatologe. Der alte Rheumatologe hat mich im Regen stehen lassen da er Probleme mit meinem Hausarzt hat und bei dem Neuen habe ich erst einen Termin im August. Zur Zeit spritze ich 15 mg MTX 1mal die Woche und nehme 5 mg Cortison.

    Meine Frage: Mir geht es zur Zeit nicht wirklich gut. Schmerzen in den Händen nächste Woche Termin in der Handchirugie, abgeschlagen, Konzentrationsprobleme. Dadurch auch Ärger im Beruf.

    Mein Hausarzt hat mir im März einen Verschlechterungsantrag mitgegeben. Mein Rheumatologe sagte darauf er sieht keine Möglichkeit dass ich von 30% hochgestuft werde. Er hat aber auch meine Schmerzen in den Händen nicht als rheumatisch angesehen, was dann aber die MRT bewies.

    Alternative für mich wäre um auch aus meinen psychischen Problemen rauszukommen, eine Kur zu beantragen. Auf der andern Seite werde ich dieses Jahr 62 Jahre alt. Mit 50 %Behinderung könnte ich mit 63 Jahre ohne Abzug in die Rente. Wird es schwieriger nach Erhalt einer Kur einen Verschlechterungsantrag zu stellen?

    Der letzte Antrag wurde abgelehnt mit den Worten bei 50% müsste mir schon eine Hand oder ein Fuss fehlen.

    Hat jemand Erfahrung damit?

    Danke für euer Zulesen und ein schönes Pfingstfest
    Loisa
     
  2. dasblaulicht

    dasblaulicht Mitglied

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    Hallo Loisa,

    das sind meiner Ansicht nach schwierige Fragen, die Du da mitbringst, denn es wird Dir wahrscheinlich kein Außenstehender sagen können, wie der Sachbearbeiter beim Versorgungsamt Deine Einschränkungen beurteilt. Ich kann da etwas aus meiner Erfahrung berichten aber eine klare Antwort wird es mit Sicherheit nicht geben.

    Zunächst einmal ist es sicherlich nicht so, dass ein Fuß oder eine Hand fehlen muss, um den GdB 50 zu bekommen. Das Versorgungsamt muss sich allerdings an die versorgungsmedizinischen Grundsätze halten.

    http://vmg.vsbinfo.de/

    Da liegt nun allerdings auch der berühmte Hase im Pfeffer. Die versorgungsmedizinischen Grundsätze sind zwar Anhaltswerte, nach denen sich das Amt richten muss. Die tatsächliche Einstufung trifft jedoch der Sachbearbeiter bzw. Arzt des Versorgungsamtes. Und wie die das dann sehen, ist schwer vorauszusagen.

    Auch was die Reha in diesem Zusammenhang betrifft, kann man schwer eine Aussage treffen. Wenn die Reha dabei hilft, Deinen Gesundheitszustand zu verbessern, kann dies zum Nachteil für den GdB werden. Sollte im Reha-Entlassbericht stehen, dass sich Dein Zustand trotz Reha nicht verbessert hat, kann dies von Vorteil sein, muss aber nicht.

    Nachdem Du ja, wie Du schreibst, 62 Jahre alt bist und Du versuchen möchtest, den GdB 50 wegen der früheren Rente zu erhalten, würde ich an Deiner Stelle die Verschlechterung auf jeden Fall beantragen, zumal Dein Hausarzt in dieser Sache ja offensichtlich hinter Dir steht. Auch die Reha würde ich mir nicht entgehen lassen, wenn Du der Meinung bist, dass sie Dir positives bringt.

    So hast Du einerseits die Möglichkeit, mit 63 ohne Abzug in Rente zu gehen, ohne dass Dir bis dahin ein Nachteil entsteht. Wenn diese „Schiene“ jedoch nicht klappen sollte, hast Du vielleicht nach der Reha die Kraft, weiterhin erwerbstätig zu sein.

    Zum Schluss ein kleiner Hinweis, wie es bei mir gelaufen ist. Ich hab den GdB gleichzeitig mit einer rheumatologischen Reha beantragt. Aus der Reha bin ich arbeitsunfähig mit deutlichen Tendenzen zur Verschlechterung entlassen worden. Der GdB wurde mit 40 angesetzt, worauf ich Widerspruch einlegte und anschließend Klage einreichte. Mittlerweile habe ich die EM-Rente, der GdB blieb jedoch auch nach Gerichtsgutachten und Verhandlung bei 40.

    Ich wünsche Dir für Deine Vorhaben viel Erfolg, Geduld und Durchhaltevermögen und für das bevorstehende verlängerte Wochenende ein schönes Pfingstfest.
     
  3. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    hallo loisa,

    beantrage eine reha und ggf kannst du aus der reha heraus mit dem dortigen sozialberater einen verschl.antrag stellen...das ist eine moeglichkeit...dauert aber immer bis ne reha genehmigt ist...
    die andere stelle den antrag auf verschlechterung und dann musst du ja alle behandelnden aerzte angeben und die muessen dann ihre sicht dazu schreiben, ich habe meinen verschl.antrag auch ohne rheumatologe gemacht bzw nicht einmal im antrag angegeben und hatte zu der zeit nicht mal ein basismedi. bei mir lief alles ueber hausarzt, orthop. und augenarzt und gott sei dank habe ich noch beide haende und fuesse und die 50% trotzdem bekommen.ich finde es sehr scade das der kleinkrieg zwischen deinen aerzten auf deinem ruecken ausgetragen wird und das kann ja wohl nicht sein, nimm den zur hand mit dem du besser klar kommst und dir hilfe versprichst und berede das alles mit ihm oder ihr...du schaffst das bestimmt...ach ja es schadet sicher nicht wenn du ne reha gemacht hast u dann verschlimmerung beantragst um deine letzte frage zu beantworten
     
  4. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    ja hab gerade blaulicht gelesen und muss auch noch ergaenzen, ist die reha erfolgreich und dein zustand bessert sich dann kann das fuer den anderen antrag von nachteil sein, daher oben erster vorschlag aus der reha heraus, denn da kann man das ja nach gut der haelfte der reha einschaetzen...
    ansonsten gebe ich blaulicht recht, mach beided lass dir die reha nicht entgehen
    lg und schoene pfingsten
     
  5. Bäri

    Bäri Neues Mitglied

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    Bonn
    Verschlechterungsantrag

    Hallo Loisa,
    nachdem mir zunächst wegen RA in Händen und Füßen 30 % zugewilligt wurden, habe ich Widerspruch eingelegt. Es gab zwischenzeitlich Probleme mit der Hüfte und der Schulter. Meine Widerspruchsbegründung war sehr ausführlich. Ich habe akribisch alle Einschränkungen aufgezählt, keine allgemeinen Begriffe wie Probleme bei Hausarbeit oder Arbeit, sondern: Schwierigkeiten Ordner zu packen, Feuerschutztüren zu öffnen, Putzlappen auswringen, Kartoffeln schälen, keine Teilnahme mehr an Wandergruppe, dadurch Verlust von sozialen Kontakten und keine bislang üblichen Wandergruppenurlaube mehr usw.. Jetzt hab ich 50 %.
    Zu möglichen Auswirkungen auf eine Reha kann ich nichts sagen.
    Viel Glück wünscht
    Bäri
     
  6. Bruna

    Bruna Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    36
    Hallo Bäri,

    vielen dank für deine Antwort. ich komme erst jetzt dazu dir zu antworten. Habe meinen Verschlechterungsantrag abgeschickt, mit den Tipps die ich von dir und im Forum bekommen habe. Zur Zeit geht es mir rheumatechnisch ganz gut. Der neue Rheumadock hat mir Arava verschrieben und das vertrage ich ganz gut. Der nächste Schreck ist, dass mein Hausarzt meint ich hätte einen hellen Hautkrebs. Kann ich erst in 2 Wochen beim Hautazt abklären. Er sieht das nicht so schlimm, muß man halt rausschneiden. Meine Nerven sind aber langsam am Ende, nachdem ich erst die Sache mit der Erblindung hatte, die aber gottseidank gut ausging. Seit ich Rheuma habe kommt aber auch jeder Sch... dazu.


    Ich wünsche dir schmerzfreie Tage

    Liebe Grüße
    Loisa
     
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