Hallo Tennismieze........
soweit ich Dich verstanden habe, hast Du auf Deinen Antrag noch keinen Bescheid erhalten......da ich selbst momentan gezwungen bin mich mit dem Thema zu beschäftigen kann ich Dir Folgendes sagen: solange Du noch keinen Bescheid auf Deinen Antrag hast, besteht auch leider noch kein Kündigungsschutz!

Viele nehmen fälschlicherweise an, dass der Kündigungsschutz ab Tag der Antragsstellung besteht, dies ist leider nicht so....in soweit war Dein Arbeitgeber aus seiner eigenen Sicht wohl sehr pfiffig, u.U. zum Schaden für Dich

.....erkundigen kannst Du Dich darüber auch bei Deinem Landschaftsverband (wohne selbst im Rheinland daher ist es bei mir der LV Rheinland) oder bei Deinem zuständigen Integrationsfachdienst/Integrationsamt, die Du ohnehin zügig zu Rate ziehen solltest, da es sein kann dass Deine Kündigung tatsächlich rechtskräftig ist

.....allerdings stellt sich mir die Frage: hat Dein Arbeitgeber Dir gekündigt nach dem er Kenntnis von Deinem gestellten Antrag genommen hat? Könnte ja sein, das dass noch eine Rolle spielt, weiß ich aber nicht....jedenfalls drücke ich Dir die Daumen, dass es gut ausgeht für Dich.....aber freunde Dich mit dem Gedanken an, dass Dein AG Dich dann nicht mehr so wirklich lieb hat

....hab ich alles schon durch
@Widder44....
ich hab ja keine Ahnung davon was bei Dir abgelaufen ist und grundsätztlich gebe ich Dir Recht, dass man schlechte Karten hat wenn man nicht so funktioniert wie der AG es gerne hätte....trotzdem, bei der Gleichstellung muss das Integrationsamt befragt werden und die entscheiden dann ob die Kündigung ausgesprochen werden darf oder nicht, auch über den Kopf des AG's hinweg....
liebe Grüße Bubbles