Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Mechthilde, 5. Juli 2002.

  1. Mechthilde

    Mechthilde Guest

    Hallo an Alle,

    war heute wieder mal beim MDK. Die wollten natürlich Nägel mit Köpfen machen. Ganz ehrlich, ich kann und will auch nicht mehr mit meinen 59 Jahren arbeiten gehen, da ich es nicht länger als 1 Stunde aushalten könnte, am Computer zu sitzen. Rente kommt für mich nicht infrage, da ich mehr Arbeitslosengeld als EU-Rente bekomme. Wir sind so verblieben, daß ich selbst aus gesundheitlichen Gründen kündige. Dadurch entsteht mir keine Sperre beim Arbeitsamt. Ich habe mich heute selbst noch bei meinem Hausdoc und Arbeitsamt und MDK persönlich rückversichert, daß dies zutrifft.

    Der MDK sagte mir, daß ich am Montag kündigen und meinen restlichen Urlaub nehmen soll. Ich habe dieses Jahr überhaupt noch nicht gearbeitet, da ich seit August 2001 krank geschrieben bin. Wer kann mir aus Erfahrung sagen, ob ich noch Urlaubsanspruch habe und wieviel bei 30 Tagen im Jahr und wie steht es in diesem Fall mit dem Urlaubsgeld? Bekomme ich das auch?

    Ich danke Euch allen recht herzlich für eine baldige Antwort, da ich, wie gesagt, am Montag kündigen muß und dann kein Krankengeld mehr bekomme.

    Wünsche Euch allen ein schönes sonniges und schmerzfreies Wochenende Mechthilde (Mecki)
     
  2. gisela

    gisela Guest

    Hallo Mechthilde,
    ich habe meinen Mann gefragt (ist Betriebsrat). Du kannst Deine 30 Tage für dieses Jahr nehmen. Auch müßtes Du das Urlaubsgeld für dieses Jahr bekommen, da bei Krankheit weder der Anspruch für Deinen Urlaub, noch das Urlaubsgeld verfällt.

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht Dir aus Nürnberg
    gisela
     
  3. gisela

    gisela Guest

    Hallo Mechthilde,
    ich bins nochmal. Ich habe noch zusätzlich einen Link für Dich wo Du alles nochmal genauer nachlesen kannst.

    Bundesurlaubsgesetz:
    http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/burlg/gesamt.pdf

    Darüber hinaus kann es für Dich noch tarifvertragliche Regelungen geben. Grundsätzlich gilt: Ein Tarifvertrag darf nur besser sein als das Gesetz. Zum Beispiel im Bundesurlaubsgesetz sind 24 Tage Urlaub vereinbart und Du hast Anspruch auf 30 Tage Urlaub.

    Nochmals viele Grüße
    gisela
     
  4. Klaus

    Klaus Guest

    Hallo Mechthild.
    Bevor Du die Kündigung aussprichst, spreche zuerst mit Deinem Personalchef darüber. Frage ihm, was er sich vorstellen kann im Falle Deiner eigenen Kündigung wegen Krankheit, an Abfindung zu zahlen bereit ist. Denke daran Du machst einem gesunden Mitarbeiter den Weg frei und Dein Chef kann sich so freikaufen. Bist Du Schwerbehindert? Wenn ja ist es um so schwieriger für Deinen Chef Dich loszuwerden (Kündigungsschutz).Das Arbeitsamt wird aber versuchen Dich mit dem 60. Lebensjahr loszuwerden, es bietet Dich an ein Formular zu unterschreiben wo raus hervorgeht, dass Du einverstanden bist mit 60 in Rente zu gehen. Denke dann an die Abzüge von der Rente wegen vorzeitiger Inanspruchnahme. versuche dass das Arbeitsamt mindestens bis zum 63. Lebensjahr Deine Beiträge bezahlt, dann kannst Du über das Schwerbehindertengesetz in voller Rente gehen! natürlich musst Du mindestens 50 % GDB im SchwbA stehen haben.
    Mit dem Urlaub ist klar, den muss Dir bei Deiner Kündigung Dein Chef voll auszahlen, auch das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Steht so im Gesetz.
    mfg
    Klaus
     
  5. Uschi

    Uschi Guest

    Mechthild, hier ist Pumpkin.

    Na aber du wirst doch nicht so dumm sein, und Geld verschenken. DIE sollen dir aus Krankheitsgründen kündigen, du bietest ihnen einen Ausgleich an und, wenn die Gelder geflossen sind, gehst du.

    Na aber hallo, du verschenkst Bares! ! !

    Geh zum Arbeitsgericht auf die kostenlose Beratungsstelle für Arbeitnehmer. Dort wird dir ausführlich dargestellt, was du für echte Rechte hast - und nur die kannst du auch durchsetzen !

    Viel Glück, schönes Wochenende !

    Uschi Ch.
     
  6. Nutella

    Nutella Guest

    hallo Mechthilde

    bin zwar erst 24 jahre alt, habe aber auch schon mal aus gesundheitlichen Gründen gekündigt.
    Ich war nicht gesperrt, aber bekam mein geld erst nach dem mir der Amtsarzt es attestiert hatte.
    Urlaubsgeld und Urlaub stehen dir, je nach dem wie es festgelegt ist in deinem Arbeitsvertrag anteilig oder auch ganz zu, weiss ich nicht. ich kenne es nur, das man pro monat so und soviele urlaubstage hat und die einem dann zustehen.
    Würde mich auch mal mit dem chef unterhalten ob du ned eine abfindung bekommen könntest.
    weiss von einer Freundin das sie ne abfindung bekommen hat, weil sie wegen krankheit zulange gefällt hätte.
    gruss
    Nutella
     
  7. gisela

    gisela Guest

    Hallo Nutella,
    wenn man über 6 Monate vom Jahr , also sprich wie bei Mechthilde bis Ende Juni im Betrieb beschäftigt war, hat man ein Anrecht auf die gesammten Urlaubstage und auf das gesammte Urlaubsgeld (das ist so im Bundesurlaubsgesetz festgelegt).

    Viele Grüße und allen ein schönes Wochenende
    gisela
     
  8. Mecki

    Mecki Guest

    Hallo,

    auf Euch kann man sich halt verlassen. Vielen lieben Dank für Eure Ratschläge und Informationen.

    Habe heute gekündigt, wollte nicht zum Arbeitsgericht usw. Will nur meine Ruhe. Bekomme ja den mir zustehenden Jahresurlaub (30 + 5 Tage Sonderurlaub) sowie volles Urlaubsgeld.

    Somit bin ich ab heute für 7!!!!!! volle Wochen in Urlaub und den werde ich genießen, noch dazu bei dieser Finanzspritze und dem herrlichen Wetter.

    Herzliche Grüße aus dem sonnigen Selb von Eurer Mechthilde (Mecki)
     
  9. gisela

    gisela Guest

    Re: Urlaub, Urlaub, Urlaub........

    Hallo Mechthilde,
    viel Spaß beim geniesen Deines Urlaubs. Dann auch noch so ein Wetter. Ich werde mit Neid morgen an Dich denken, wenn ich im Büro schwitze.

    Viele Grüße aus Nürnberg
    gisela
     
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