Hallo, ich brauche bitte eure Hilfe. Ich muss oft in andere Kliniken zu Untersuchungen. Leider geht das bei mir nur noch liegend und mit dem Krankentransport. Die Krankenkasse zahlt mir leider immer nur die nächst liegende Klinik, was leider bei mir oft nicht die richitige ist. Diesmal war es so, dass mich ein Arzt in Bochum sehen wollte und mir die Krankenkasse nur 35 Kilometer bezahlt hat und ich eine Summe von fast 700 Euro zahlen muss. Ich würde sehr gerne in Kliniken näher behandelt werden aber bei den meisten hier war ich schon und man wusste nicht weiter. Ich musste somit in den letzten 5 Jahren schon fast 4000 Euro zahlen nur das man mir helfen kann. Habt ihr da Ideen? Lieben Dank schon mal für eure Antworten
Hallo PrinzessinHessen! Es ist sicher so verankert, daß Du in die nächstgelegene Klinik mußt, aber in eine, wo man dir auch helfen kann. Hast Du das mit der KK schon mal besprochen? Ich persönlich würde mich mal von einem Sozialverband (VdK o.ä, falls Du Mitglied bist) oder von einem Rechtsanwalt für Sozialrecht beraten lassen.
Ja es muss die nächst liegende Klinik sein. Also zb rheumatlogisch könnten es 45 km sein aber man bewilligt mir 80 km da bei 45 km ein Behandlungsfehlerverfahren läuft. so nun genehmigt mir man neurolgisch diese 45 km obwohl dort auch der behandlungsfehler ist und ich habe schon 5 briefe geschrieben und um erklärung gebeten. sie schreiben nur der mdk hat das so entschieden und fertig. ja ich werde auch zum vdk gehen dachte ggf gibts hier wen der auch schon so einen kampf führen musste und ich bekomme mut diesen kampf auch zu führen. ich bekomme nur rente da sind diese kosten sehr hoch für mich
Hallo PrinzessinHessen, wann und was die KK für einen Krankentransport erstatten muß, hat der Gemeinsame Bundesausschuß bestimmt. nachzulesen: https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/25 Bei vom Arzt bescheinigter Notwendigkeit wird im Zusammenhang mit einer Leistung der KK "in der Regel" bis zur nächst gelegenen und "geeigneten" Behandlungsmöglichkeit erstattet. Hier liegen die Ansatzpunkte, mit der KK zu verhandeln. Da sie gleichzeitig zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet ist, würde ich Dir auch zu kompetenter anwaltlicher Hilfe raten. LG o-häsin
Hallo, es gibt ein Urteil des BSG welches besagt,daß in Ausnahmefällen auch Fahrten zu weiter entfernten (ambulanten) Behandlern erstattet werden müssen. Ich fürchte allerdings auch,daß hier nur mit Rechtsbeistand und ggfs. Klage weiter zu kommen ist,oder auch einfach ein KK-Wechsel nach der Beratung. http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=14043 Behandlungsfehler sind ebenfalls ein zwingender Grund,der auf neurologischem Gebiet wurde vom MDK scheinbar nicht als solcher anerkannt? Alles Gute, Diana ;- ))
danke Diana, das Urteil war mir nicht bekannt. Der zitierte Passus zielt auf die Geeignetheit des Arztes ab und ist wichtig für alle, die Schwierigkeiten haben und Argumente brauchen. Und das werden die allermeisten sein, wenn nicht alle mit 'ausgefallenen' Erkrankungen. (Denn was nutzt schließlich einem z.B. Glasknochen-Kranken der nächst gelegene Diabetologe?-) Ich hab (privat versichert, gleichlautender Text im Tarif) 2014 noch aufwändig kämpfen müssen und mir Hilfe geholt. Einen schönen Abend noch o-häsin
@ O-häsin, ich bin auch erst darauf gestoßen,weil ich anläßlich der Fragestellung nach Infos gesucht habe Danke und ebenfalls Diana ;- ))
ich finde es schlimm, dass die KK da solch tamtam machen.... Glaube aber, wenn die Ärzte das richtig bekräftigen, dass dann die Kasse zahlen muss. Denn in vielen Kliniken fehlen einfach auch richtige Spezialisten etc. Aber in dem Fall und mit der Rechtssprechung /Urteil von Diana eingestellt, würde ich mein Geld vom Anwald einklagen lassen... Könnte dich denn PRIVAT keiner fahren ??
Wie soll das denn gehen? Egal wie groß der PKW ist, ich stelle mir das reichlich unbequem vor. Von der Sicherheit bezüglich des Anschnallens mal ganz zu schweigen.