Hallo Biggi,
ich habe im Oktober einen Brief meiner Krankenkasse bekommen, in dem erklärt wurde:
"Die Dauer des Krankengeldes beträgt wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Zeiten in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht, z.B. wegen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, verlängern diesen Anspruch nicht. Dasselbe gilt bei hinzugetretenen Krankheiten.
Der 3-Jahres-Zeitraum, ausgehend vom erstmaligen Beginn der Arbeitsunfähigkeit, läuft in Ihrem Fall vom 31.08.2001 bis 30.08.04. Sofern sie in dieser Zeit wegen der jetzigen Krankheit schon einmal arbeitsunfähig waren, mußten wir diese Zeiten mitrechnen.
Ihr Anspruch auf Krankengeld kann ab Beginn der nächsten dreijährigen Rahmenfrist, also ab dem 31.08.2004 wieder aufleben. Dazu müssen Sie einen neuen Leistungsantrag stellen."
Ich sollte zum 27.02.03 ausgesteuert werden, also genau 1 1/2 Jahre nach Beginn der Krankschreibung. Ich bin allerdings inzwischen berentet, so daß ich im Moment sowieso kein Krankengeld erhalte.
Hast Du kein solches Schreiben von Deiner Krankenkasse erhalten? Ich sollte mich mit genau diesem Schreiben beim Arbeitsamt melden, damit ich nach der Aussteuerung von dort Leistungen erhalte und sollten die die Ansprüche ablehnen, wäre das Sozialamt zuständig. Dieses Schreiben kam per Einschreiben/ Rückschein.
Alles Gute
Sonja