Krankengeld ausgegliedert

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Huhu, 30. Januar 2017.

  1. Huhu

    Huhu Mitglied

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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Schreckensmeldung bekommen: ich werde nach 78 Wochen Krankengeld nun ausgegliedert.
    Ich habe damit nicht gerechnet, da ich dachte, nur die Zeiten in denen man Krankengeld erhält zählen dazu. Nun zählen dazu aber auch die Zeiten in denen man krank war, ohne Krankengeld der Krankenkasse erhalten zu haben.

    Ich habe mich gleich heute bei der Arbeitsagentur gemeldet und einen Termin bei der Rentenversicherung vereinbart, aber dieser Termin liegt nach dem Tag der Ausgliederung.

    Ich bin total fertig, könnte nur heulen.

    Kann mir jemand, der schon in dieser Situation war sagen, was ich am Besten machen soll. Also brauche ich weiterhin eine Krankmeldung? Muss ich mich normal arbeitslos melden oder sagen, dass ich vorhabe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen?
    Muss ich sonstige Stellen kontaktieren?

    Was passiert, wenn ich eine neue Stelle kriege und dann wieder krank werde? Bin ich jetzt draußen bei der Krankenkasse mit dieser Diagnose?

    Liebe, traurige Grüße,
    Huhu
     
  2. josie16

    josie16 PsA

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    Hallo Huhu!
    Das war jetzt erstmal ein Schock für dich, aber in den Regularin steht:
    (http://kv-media.de/kg_dauer.php)

    Wichtig ist der Termin beim AA und bei der RV, das hast Du schon ganz richtig gemacht, beim AA mußt Du sagen, daß Du einen Antrag auf EMR stellen wirst und ich würde mich erstmal weiterhin krankschreiben lassen, es kann sein, daß das AA dich zum Amtsarzt schickt.

    Innerhalb der nächsten 3 J hast Du keinen Anspruch auf Krankengeld, wenn es sich um die gleiche Diagnose bei der Krankmeldung handelt.
     
  3. Huhu

    Huhu Mitglied

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    Hallo Josie,

    danke für deine Antwort!

    Ich kriege dann tatsächlich drei Jahre kein Krankengeld, falls ich wegen der gleichen Diagnose krank geschrieben werde?
    Würde ich einen sonstigen Lohnausgleich erhalten oder bin ich dann auf mich gestellt?

    Ich habe einfach immernoch keine 100% gesicherte Diagnose und außer Prednisolon keine Behandlung für die rheumatische Erkrankung.
    Das zieht sich so ewig hin.

    Liebe Grüße,
    Huhu
     
  4. Sternkind44

    Sternkind44 Neues Mitglied

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    Aussteuerung

    Also, ich bin in der selben Situation wie du und werde im April ausgesteuert. War mittlerweile auch beim Arbeitsamt. Mein EU-Rentenantrag läuft, also tritt für mich die Nahtlosregelung zu. Bin auch krankgeschrieben. Du musst auf jedenfall zum Arbeitsamt! Stelle einen Antrag auf EU-Rente (ich habe es online gemacht).
     
  5. josie16

    josie16 PsA

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    Hallo Huhu!
    richtig
    Du mußt dich jetzt beim Arbeitsamt melden, damit Du ALG1 erhältst, das ist die Zahlung nachdem Krankengeld, die dir zu steht und da solltest Du gleich fragen wie lange, das richtet sich nämlich nach dem Alter.
     
  6. roco

    roco Guest

    du musst dich bei der AfA melden mit dem aussteuerungsbescheid und einen antrag auf ALG1 nach nahtlosigkeit stellen.

    in dem antrag musst du dich mit deinem restleistungsvermögen der arbeitsvermittlung zur verfügung stellen. wichtig, sonst gibts kein ALG1 nahtlosigkeit.

    hier kannst du im 1. beitrag (anderes forum) mal nachlesen, was bei bestimmten punkten im antrag zu beachten ist:

    http://www.krank-ohne-rente.de/viewtopic.php?f=3&t=1751 (nimm nicht den online-antrag, sondern hol dir den von der AfA direkt)

    die AfA wird dich auffordern, einen rentenantrag zu stellen, du bekommst einen nachweis der antragstellung, den du der AfA vorlegen musst.

    desweiteren wird die AfA ihren ÄD beauftragen, deine erwerbsfähigkeit einzuschätzen. dazu bekommst du einen gesundheitsfragebogen und schweigepflichtsentbindungen, die du zusammen mit befunden u.ä. dort wieder einreichen sollst. dem musst du NICHT nachkommen, diese angaben sind freiwillig. bedenke aber, das ohne diese sachen eine begutachtung nur schwer möglich ist.
    du kannst darauf bestehen, diese unterlagen direkt an den ÄD zu schicken, dafür soll man dir die adresse geben. nachweislich abschicken und den nachweis bei der AfA vorzeigen (einschreiben mit rückschein).
    schweigepflichtsentbindungen auf 3 monate begrenzen, da sonst 3 jahre lang die ärzte angeschrieben werden können.

    der ÄD entscheidet meist nach aktenlage, je mehr unterlagen du also hinschickst oder die ärzte attestieren, umso besser. selten wird auch ein persönliches erscheinen beim ÄD gefordert.

    wenn der ÄD dienst deine erwerbsfähigkeit eingeschränkt sieht für unter 3 stunden erhältst du ALG1 nahtlosigkeit, solange du anspruch auf ALG1 hättest oder so lange, bis die DRV über deine erwerbsfähigkeit entschieden hat.
    sollte die DRV den antrag ablehnen, kannst du in widerspruch und danach in klage gehen, solange ist dann auch ALG1 nahtlosigkeit zu zahlen (längstens dein anspruch)

    meint der ÄD du seist nicht erwerbsgemindert musst du dich seiner einschätzung nach dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen, eine krankschreibung länger als 6 wochen ist DANN nicht sinnvoll, da du dann wieder aus dem bezug fällst. bewerben müssen heisst ja noch lange nicht, das man auch genommen wird... ;)

    sollte ALG1 nahtlosigkeit bewilligt werden, dann weiter krankschreiben lassen, den krankenschein aber nicht bei der AfA einreichen.

    .....................

    wenn du noch fragen hast ...
     
  7. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Roco hat alles Wichtige erwähnt :top::top::top:
    :top:

    .. ich würde es auch SOFORT abschicken, bevor die Ausgliederung in Kraft tritt!!!
     
  8. Huhu

    Huhu Mitglied

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    Hallo Roco,

    vielen, vielen Dank!
    So ausführlich hätte ich es mir nicht mal erträumen können!

    Ich hätte noch eine Frage, deren Antwort ich hoffentlich nicht überlesen habe:

    Ich sollte mich jetzt also nicht weiter bis zu dem Tag der Ausgliederung krank schreiben lassen?
    Oder soll ich mich weiterhin krank schreiben lassen?

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Huhu
     
  9. Huhu

    Huhu Mitglied

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    Jetzt muss ich nochmal nachfragen (bin dadurch wirklich gestresst, weil ich gerade mal 11 Tage Zeit habe):

    Den Rentenantrag kann ich erst in 3 Wochen stellen, vorher gab es keinen Termin mehr. Kann ich trotzdem Alg1 Nahtlos beantragen?

    Morgen gehe ich zur AfA und hole den Antrag ab (ist das dann ein spezieller Antrag?).

    Tut mir Leid, weil ich so viel frage. Ich bin nur gerade wirklich überfordert und habe gar nicht damit gerecht.

    Liebe Grüße
    Huhu
     
  10. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    doch - weiter krank schreiben lassen... sonst bist du doch Arbeitsfähig - :vb_confused:
     
  11. Huhu

    Huhu Mitglied

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    Hallo Silberpfeil,

    ich habe beim VdK angerufen und die meinten, nicht weiter krank schreiben lassen, sonst kriege ich überhaupt kein Geld.

    Ich finde 11 Tage extrem kurzfristig von meiner Krankenkasse, das setzt mich so unter Druck.
     
    HenrietteD gefällt das.
  12. roco

    roco Guest

    typisch VDK, die sind ihr geld nicht wert... sorry... :mad:

    natürlich weiter krankschreiben lassen... die nahtlosigkeit gilt für ausgesteuerte, die immernoch krankgeschrieben sind, aber anspruch auf ALG1 haben. nämlich um nicht zwischen den ämtern hin und her geschoben zu werden, bis irgendwann über die rente entschieden ist. kann ja nicht sein, das wir die langen wartezeiten bei RV und gericht ausbaden müssen.

    der antrag ist der ganz normale antrag auf ALG1 ... da kann man auch was reinschreiben.

    beim antrag aus dem internet kann man eben diese angaben nicht machen, die sind dort im system nicht hinterlegt. deshalb brauchst du den antrag in papierform.

    antrag auf nahtlosigkeit kannst du auch stellen, ohne schon einen termin zu haben. normalerweise fordert nämlich die AfA dann dazu auf...

    und nun versuch mal, dich zu beruhigen und mach schritt für schritt... man wird dich nicht fressen... im normalfall weiss man bei der AfA schon, wie es laufen muss...
     
  13. josie16

    josie16 PsA

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    Hallo Huhu!
    Ich kann Roco voll umfänglich zustimmen, die Aussage vom VdK ist nicht nachvollziehbar und es wird einem richtig Angst, wenn man dann von denen vertreten wird.
     
  14. roco

    roco Guest


    nicht ganz... die blockfrist für krankheiten beträgt 3 jahre...

    innerhalb der letzten 3 jahre hat TE seinen anspruch von 78 wochen aufgebraucht... sollte TE zb. 6 monate arbeiten gehen und dann wieder krankgeschrieben werden, wird der termin der erneuten krankschreibung als blockfrist gesetzt und 3 jahre zurückgerechnet... sind in diesem zeitraum keine 78 wochen zusammengekommen hat TE anspruch auf die restzeit...

    es wird immer vom datum der neuen krankschrift nach längerer unterbrechung zurück gerechnet. ob diese unterbrechung auch mit weniger als 6 monate funktioniert weiss ich leider nicht, bei mir waren es knapp 6 monate... aber 3 wochen zb. dürften nicht ausreichen, leider...
     
  15. Huhu

    Huhu Mitglied

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    Liebe Josie,
    Lieber Roco,

    ich danke euch wirklich für eure sehr ausführlichen Antworten.
    Ihr habt mir sehr geholfen und mir Angst genommen!

    Ich werde nun einen Schritt nach dem anderen gehen und mir über meine Mitgliedschaft beim VdK Gedanken machen.
    Ich fand die Aussage auch sehr unlogisch. Ich werde ausgegliedert, weil ich 78 Wochen krankgeschrieben bin und soll dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das macht irgendwie keinen Sinn.

    Ich werde mich wieder melden, wenn ich näheres weiß (oder ich um euer Wissen bitte).

    Liebe Grüße
    Huhu
     
  16. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    wir, dass heißt meine Tochter hat den Fehler gemach, und ist nach " nicht mehr vermittelbar auf dem 1 Arbeitsmarkt" zum Sozialamt wegen Grundsicherung...

    Keiner hatte uns richtig aufgeklärt, bzgl. weiter beim Jobcenter bleiben, bis über die Rente entschieden wurde....

    Im Endeffekt fehlen meiner Tochter nun 14 Monate Rentenversciherungs -Anrechnungszeiten....

    Nun läuft die Klage beim Sozialgericht - auf Sozialrechtlichen Herstellungsanspruch....
     
  17. Huhu

    Huhu Mitglied

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    Hallo,

    ich melde mich mal zwischen durch.

    Heute habe ich den Gesundheitsfragebogen mit den Befunden abgegeben und warte auf die Bescheinigung von meinem Arbeitgeber, um den Antrag für Alg1 nach 145 abzugeben.

    Ich möchte mich nochmal bei euch bedanken, dass ihr mir so schnell und toll geholfen habt!

    Ich wünsche euch ein schönes Wochenende, liebe Grüße
    Huhu
     
  18. roco

    roco Guest

    du hast den gesundheitsfragebogen und die atteste deinem SB in die hand gedrückt, bzw. diese bei der AfA abgegeben? :eek:

    naja, deine entscheidung, aber in einschlägigen foren wird davon abgeraten, den SB gehen diese sachen nichts an. sowas schickt man selber an den ÄD des jobcenters.
    ich hoffe, du hast die schweigepflichtsentbindungen wenigstens zeitlich begrenzt (3 monate)?

    hab ich ja nicht umsonst alles hingeschrieben... :(
     
  19. Huhu

    Huhu Mitglied

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    Hallo Roco,

    habe es in einem verschlossenen Umschlag abgegeben und die Schweigepflichtsentbindung verkürzt, wie von dir geraten (Danke!).
    Also da kann niemand reinschauen, welche Diagnosen vorliegen, sondern ich habe es dort hin gebracht, weil ich nicht wusste, wo der zuständige Ärztliche Dienst für mich sitzt.

    Liebe Grüße,
    Huhu
     
  20. roco

    roco Guest

    du wirst es nicht glauben, die atteste kamen beim ÄD nicht in dem umschlag an, den ich drum gemacht hatte...

    alle unterlagen zusammen in einem umschlag von dar AfA ... man hat sich nicht dran gehalten, das sie den umschlag nicht aufmachen dürfen...

    dummerweise hat nämlich der arzt den umschlag erst aufgemacht, als ich schon bei ihm saß ...

    hab mich beim datenschützer beschwert, da gabs "backentango" für die AfA...

    seitdem schick ich sowas nur noch direkt an den ÄD... die adresse müssen die von der AfA rausgeben. der AfA trau ich kein stück mehr.
     
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