Ich habe eine spezielle Frage. hab hier im Forum schon einiges gelesen, aber die Antwort darauf noch nicht gefunden. Meine Situation: Ich bin seit Anfang 2012 krankgeschrieben wegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Psychisch geht es mir inzwischen besser. Allerdings sind meine Ärzte der Ansicht, dass ich in absehbarer Zeit nicht voll arbeiten kann, weil ich z.B. noch an Konzentrationsstörungen leide. Da ich ausgesteuert bin (d.h. Krankenkasse hat für eineinhalb Jahre Krankengeld gezahlt und ist damit draußen), ist das Arbeitsamt für mich zuständig. Parallel dazu läuft ein Rentenantrag. Mein Ziel wäre, nur noch Teilzeit zu arbeiten und eine Teilerwerbsminderungsrente zu bekommen. Ich war bei einer Ärztin im Arbeitsamt zur Begutachtung und die hat mich als "nicht arbeitsfähig" geschrieben. Ich hab ihr gesagt, ich würde gerne eine Wiedereingliederung versuchen. Das haben mir die Ärzte geraten, weil sie vermuten, dass mich das psychisch stabilisieren könnte. Sie sagte mir, dass ich vom Arbeitsamt aus keine Wiedereingliederung angehen muss, ich sei ja nicht arbeitsfähig. Wenn ich es doch machen will, muss ich unter 3 Stunden täglich bleiben, sonst bekomme ich gar kein Geld mehr vom Arbeitsamt. Im Gegensatz zur Krankenkasse, wo man die Wiedereingliederung stufenweise machen kann und immer das volle Krankengeld bekommt, gibt es beim Arbeitsamt nur ein entwede r- oder. Sobald ich 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig bin, gelte ich als "gesund" und bekomme nichts mehr. Daraufhin habe ich mit Arzt und Arbeitgeber eine Wiedereingliederung vereinbart, bei der ich für 3 Monate (ab 1. Sept.) je zweieinhalb Stunden pro Tag arbeite. Bis dahin müsste ein Bescheid der Rentenversicherung hoffentlich vorliegen (vermutlich ein Ablehnung und von mir her der Widerspruch.....) ABER: nun kommt das Rheuma. Seit 3 Monaten habe ich Beschwerden. Mein Befinden verschlechtert sich sehr langsam aber stetig. Eine Diagnose habe ich noch nicht. Der Rheumatologe ist sich sicher, dass etwas Rheumatisches vorliegt. Abklärung (Blutwerte) läuft gerade. Bei der Krankenkasse gilt doch die Regel, dass eine Wiedereingliederung gescheitert ist, wenn man 7 Tage krank war. Gilt das auch, wenn das Arbeitsamt Kostenträger ist? Oder ist das dem Arbeitsamt egal, weil ich nach deren Feststellung ja nicht arbeitsfähig bin? Kennt sich jemand mit so einem Sonderfall aus? LG Lächeln
@hallo lächeln ich werd dir heut abend antworten, da es mir grad absolut grr...geht und die schmerzen mich in den wahnsinn treiben. grüsse vom sauri
@hallo lächeln @frage das was du beim aa abgeschlossen hast, ist das eine eingliederungsmassnahme? und steht folgenden personen offen: (...) 3.1 PersonenkreisLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Personen erhalten, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter bzw. wieder teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur beruflichen Eingliederung benötigen. Leistungen können auch denjenigen gewährt werden, denen eine Behinderung mit den genannten beruflichen Folgen droht, d.h. konkret absehbar ist. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet die Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit in jedem Einzelfall. (...) so ganz erschlisst sich mir nicht, warum du, bevor der entscheid der DRV da ist, eine solche massnahme mit dem AA abschliesst. zumal der MD des AA dich als arbeitsunfähig einstuft wobei zu hinterfragen wäre ob sie dies vorrübergehend so einschätzen oder aber dauerhaft. sollte die DRV zustimmen, gilt die rente ab tag der antragstellung. d.h.das AA hätte derzeit diese vereinbarung nicht schlissen dürfen, da noch nicht ersichtlich ist, was für dich ansteht. lehnt die DRV ab, dann muss eh überlegt werden, was an teilhabe gemacht wird. ausserdem ist geregelt dass du bei einer eingleiderung durch das aa weiter alg bekommst. das unterliegt keiner stundenbegrenzung. http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/sozialrecht/wiedereingliederung?gclid=CMydoLbkjLkCFfHKtAodw1cAyg verwechselst du oder die bearbeiterin des AA da die aussage der DRV? bei voller EMR besteht ein restleistungsfähigkeit von unter 3 std, arbeitet man mehr ist man arbeitsfähig. eine teil EMR erhält, wer noch 3-6 stunden arbeitsfähig ist. es gibt urteil des LSG Esssen Präzedenzentscheidung zum „Hamburger Modell“ gefällt. Ein Arbeitnehmer hat bei Wiedereingliederung weiter Anspruch auf Arbeitslosengeld Arbeitsagentur unterliegt im Streit um Geld bei Wiedereingliederung http://www.derwesten.de/region/arbeitsagentur-unterliegt-im-streit-um-geld-bei-wiedereingliederung-id7198136.html was eindeutig sagt, dass während einer eingliederung egal über wieviele stunden, das arbeitsamt weiter alg zahlen muss, da die person in dieser zeit als weiter arbeitsunfähig zählt und keine arbeitsleistung erbringt. (...) Ist der Arbeitslose bei der Arbeitslosmeldung erkrankt, kann es an der Verfügbarkeit fehlen. Die Krankheit beseitigt die Verfügbarkeit nicht, wenn der Arbeitslose trotz der Arbeitsunfähigkeit bereit und in der Lage ist, seinem verbleibenden Leistungsvermögen entsprechende Beschäftigungen aufzunehmen. Ein Arbeitsloser ist arbeitsunfähig, wenn er krankheitsbedingt Arbeiten nicht mehr in dem zeitlichen Umfang verrichten kann, für den er sich der Arbeitsverwaltung zuvor zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt hat. Ist die Verfügbarkeit aufgrund einer unverschuldeten Krankheit vollständig entfallen, bleibt dem Arbeitslosen während des laufenden Bezugs von Alg. der Anspruch bis zu einem Zeitraum von 6 Wochen erhalten. (§ 126 I SGB III). (...) §23 zahlung arbeitslosengeld es gilt auch während der arbeitsunfähigkeit, erkrankt der bezieher des alg, so erhält er weiterhin krankengeld nach dem bisherigen bezügen des alg's. somit auch während der eingleiderung, die du nach der krankheit ggf. wieder fortsetzen kannst oder gänzlich arbeitsunfähig wirst. vielleicht hilft dir das sauri
upps, danke saurier, für diese Auskünfte. Da ist einiges drin was ich nicht gewusst habe. Ich habe mit dem Arbeitsamt keine Wiedereingliederungsvereinbarung geschlossen. Die Ärztin hat mich im Juli gesehen und für arbeitsunfähig erklärt. Eine Sachbearbeiterin erklärte mir, ich brauche keine Krankmeldungen zu bringen, ich sei eh bis September (?) als krank eingestuft. Es wäre nett, wenn ich eine Kopie der Wiedereinglierungsvereinbarung abgeben würde, aber mehr sei nicht nötig. Bei der Ärztin sagte ich, ich würde gerne eine Wiedereingliederung machen, weil mir das in der Klinik als Chance zur psychischen Stabilisierung geraten wurde. Sie meinte dann, ich müsse unter 3 Stunden bleiben, weil ich ja krank sei. Und die Sachbearbeiterin meinte, ich hätte nur Anspruch auf ALG, wenn ich unter den 3 Stunden bliebe - sonst wäre ich ja "Gesund" und da ich einen Arbeitsplatz habe, wäre das Arbeitsamt in diesem Fall nicht mehr für mich zuständig. Im Prinzip ist das wohl mein Privatvergnügen, wenn ich stundenweise arbeiten gehe. Das Arbeitsamt überbrückt mit seinen Leistungen ja nur die zeit bis zur Entscheidung der Rentenversicherung. Von meiner Seite aus ist dieses stundenweise Arbeiten auch ein Signal gegenüber meinem Arbeitgeber, dass ich großes Interesse daran habe, meinen Arbeitsplatz zu erhalten. Ich bin froh, dass die bereit sind, mir einen Teilzeitarbeitsplatz einzurichten, wenn ich gesundheitlich so weit bin. Denn meine frühere Tätigkeit mit Leitungsverantwortung und ständiger Rufbereitschaft geht nicht mehr. Die Krankenkasse ist ja auch nicht mehr zuständig, also ist es wohl nur eine Sache zwischen meinem Arbeitgeber und mir. Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Bin mal gespannt, was sich dann im September ergibt, ob ich wieder bei der Ärztin im Arbeitsamt muss, was "Papa Rheuma und entl. seine Kinderchen" sagen - bis dahin müsste der erste Bericht des Rheumatologen fertig sein. LG Lächeln
@hallo Lächeln du hast aber eine geschlossen? beachte bitte, wenn du keine Vereinbarung mit dem AA geschlossen hast, so darfst du auf keinen fall während einer krankschrift arbeiten. der arzt und die firma können das nicht so einfach genehmigen. es ist zwar richtig das sie zustimmen, aber alle anderen formalitäten, da du übers aa läufst, musst du strikt einhalten und zustimmen lassen. es würden hier der versicherungsträger DRV und KK noch AA fehlen. ausserdems fehlt der Versicherungsschutz.das kann böse nach hinten losgehn sobald du arbeiten gehst, zählst du schon als gesund. also, wenn dann , unbedingt nur mit Vereinbarung! wenn du unbedingt etwas tun willst, hats du nicht die möglichkeit viell.in einer gruppe etwas "ehrenamtlich" zu machen? was deinen neigungen entspricht? da gibt es vieles und das darf man während der au zeit, solange es dir gut tut. bsp. jugendeinrichtung-hausaufgaben betreung ; seniorenheim-zum vorlesen, reden..... grüsse vom sauri
hm, saurier, du machst mich jetzt ganz unsicher. Im Moment bin ich im Urlaub und kann deshalb nicht viel klären. Planmässig komme ich am 31.8. zurück, hab am 2.9. eine Darmspiegelung und würde am 3.9. anfangen. aber ich werde auf alle Fälle beim Arbeitsamt anrufen, BEVOR ich anfange, damit da nix schief geht. Das versicherungsrechtliche könnte schon ein Problem sein. Vielen Dank für deine Mühe! Ich werde mich melden, wenn es etwas Neues gibt. LG Lächeln
Hallo Lächel, mach keinen Quatsch,denn Du bist noch krankgeschrieben und,wenn ich das richtig gelesen habe,auch vom AA als arbeitsunfähig eingstuft worden! Ganz ehrlich,wenn sogar dieser Arzt das so sieht,dann gönne Deinem Körper und Deiner Seele die Ruhe. Mach es so,wie Sauri es geschrieben hat,wenn Du unbedingt etwas machen willst,mach es ehrenamtlich,obwohl ,wenn Du immer noch als arbeitsunfähig eingestuft bist,ist auch das ein Problem. Wieso setzt Du Dich schon wieder so unter Druck? Wenn Du jetzt von Dir aus auf Teilzeit gehst,bekommst Du weniger Geld und später,falls es doch nicht klappen sollte,auch weniger Alg 1-Geld. Also lass es lieber mit dieser Eingliederung und werde erstmal richtig gesund! Ich weiß,es ist verflixt schwierig,wenn man sich eingestehen muss,dass einige/viele Sachen einfach nicht mehr gehen. Da mussten/müssen wir alle leider durch. Du schreibst,dass Dein Körper schon wieder neue Warnsignale(Rheuma) schickt. Höre auf ihn und gönne ihm die Zeit,richtig gesund zu werden. Rheuma wird oft auch durch Stress ausgelöst. Sauri hat auch absolut Recht,Du kannst nicht einfach mit Deinem Arzt und dem AG eine Wiedereingliderung vereinbaren,da gehören noch die ganzen anderen Institutionen dazu. Bitte überlege es Dir gut,denn was ich so heraus lese,ist,dass Du Dich schon wieder unter Druck setzt und davon hast Du doch bestimmt auch dieses Belastungsdingens(nicht bös gemeint) bekommen,weil Du nicht auf Deinen Körper gehört hast,sondern immer weiter gut funktionieren wolltest. Da hat er dann die Stopptaste gedrückt,im Maschienenbau sagt man*Notaus* und hat Dich lahmgelegt. Dann hast Du angefangen,wieder intensiv drüber nach zudenken,wieder zu arbeiten,obwohl Dir jeden Arzt sagt,Du bist noch nicht so weit und schon bekommst Du die nächsten Beschwerden. Denk mal in Ruhe drüber nach,auch wenn es weh tut.Alles braucht einfach seine Zeit. Du würdest ja auch nicht mit einem gebrochenem Bein vorzeitig wieder auf dem Bau oder sonstwo,anfangen zu arbeiten Kopf hoch,das wird schon wieder. Liebe Grüße Sigi
Oh, Sigi, sag mal, woher kennst du mich???? Ich fühl mich gerade ziemlich durchschaut, bzw. ich hab es bisher nicht von dieser Seite gesehen - aber du könntest sooo recht haben. Ich hab zum Glück einen sehr netten, unterstützenden Mann, der muss jetzt - trotz Urlaub- herhalten um das Thema gründlich zu durchdenken. Danke für die Denkanstöße! LG Lächeln
Weil es mir auch so ergangen ist,bis ich ,halbwegs , eingesehen habe,dass es nicht mehr so geht wie früher. Ist nicht wirklich einfach,sich das einzugestehen. So,und nu diskutier mit Deinem Mann . Ich dachte schon,Du nimmst mir das übel die klaren Worte*puuuh* Liebe Grüße Sigi