Knie-TEP / Schlitten

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Rheuma1984, 11. Juli 2013.

  1. Rheuma1984

    Rheuma1984 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    31. Januar 2009
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    115
    Ort:
    Wiesbaden
    Hallo wer kann mir einen Hinweis geben:
    Im Mai wurde mir ein Knie-Schlitten / TEP eingebaut oder wie die Ärzte schreiben " Implantation einer medialen unikondylären Knieendoprothese bei medial betonter Gonarthrose" eingebaut. Da ich bereits eine Behinderung von 70 / G habe stellt ich jetzt die Frage, kann ich mit einer Erhöhung und ggf. mit einem anderen Buchstaben rechnen wenn ich einen Antrag stelle?
     
  2. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    21. Dezember 2008
    Beiträge:
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    Ort:
    Gelsenkirchen
    hallo,

    ich denke, eher nicht, wenn die OP gut verlaufen ist und keine weiteren Beschwerden dazugekommen sind, ist die Chance auf eine Erhöhung eher gering.

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  3. Gast_

    Gast_ Guest

    meiner Erfahrung nach, gehen die
    eh nicht so nach Krankheiten oder
    ops.

    die gehen danach, wie sehr dich das
    einschränkt und behindert.

    brauchst du Hilfe beim laufen? kannst
    du nur unter erschwerten Bedingungen
    laufen? Rollstuhl? wie sehr bist du allgemein
    eingeschränkt? wie sehr schränken deine
    Behinderungen dein alltägliches leben ein?

    und dann halt: hat es sich verschlechtert?

    sowas halt.
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    Knie TEP/Schlitten

    @allo Rheuma194

    schliesse mich puffelchen an. schreibe doch mal was , deine bisherigen probleme sind und meine
    frage wäre noch, wann hast du die einstufung bekommen und wofür?

    aber

    normalerweise, solte nach einer op, eine s.g. heilungsbewährung von 6 monaten abgewartet werden.
    heisst, wenn du jetzt einen verschlimmmerungsantrag stellen würdest, würde dieser bis ende
    oktober 2013 zurückgestellt werden.

    hinzu kommt, ich vermute, dass deine gehbehinderung in der o.g. bewertung bereits enthalten ist,
    wenn sich diese jetzt durch die op verbessert hat, was natürlich eine wahnsinnig tolle sache wäre,
    würdest du die jetzige einstufung nicht mehr erfüllen.
    was im übrigen immer im bescheid auch zu finden ist, wenn sich dinge bessern, diese dem lagesoz
    mitzuteilen sind. ein GdB bekommt man für dinge die vorhanden sind.

    ich würde an deiner stelle, jetzt diesen zeitraum abwarten.
    wenn ende oktober deine einschränkungen /behinderungen sich gegenüb er der letzten bewertung
    von 70% und "G" sich im wesentlichen verschlimmert haben, so kannst du ein verschlimmerungsantrag
    einreichen.

    um das "aG"zu erreichen, musst du in deiner mobilität sehr eingeschränkt sein.
    ob eine %'tuale erhöhung erfolg bleibt abzuwarten, was an einschänkungen dann vorliegt.

    sauri
     
    #4 14. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juli 2013
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