Kira73
Uveitispapst
Hallo,
haben sich die Politiker vertan? Eine gute Neuigkeit für uns:
Man muss den Arbeitgeber nicht über seine Behinderung informieren, auch nicht wenn eine Personaldatenabfrage gemacht wird, wenn man körperlich in der Lage ist seinen Beruf auszuüben.
SGB IX §81 Abs. 2 ( neuntes Gesetzbuch)
http://www.rententips.de/gesetze/09/index.php?norm_ID=0908100
Der Arbeitnehmer darf auf Nachfrage zum Bestehen einer Schwerbehinderung die Unwahrheit sagen. ( ähnlich Schwangeren)
Durch das Diskriminierungsverbot, von dem ja sicher schon jeder gehört hat, hat sich für uns diese Gesetzesänderung ergeben.
Ran an die Bewerbungen
Kira
haben sich die Politiker vertan? Eine gute Neuigkeit für uns:
Man muss den Arbeitgeber nicht über seine Behinderung informieren, auch nicht wenn eine Personaldatenabfrage gemacht wird, wenn man körperlich in der Lage ist seinen Beruf auszuüben.
SGB IX §81 Abs. 2 ( neuntes Gesetzbuch)
http://www.rententips.de/gesetze/09/index.php?norm_ID=0908100
Der Arbeitnehmer darf auf Nachfrage zum Bestehen einer Schwerbehinderung die Unwahrheit sagen. ( ähnlich Schwangeren)
Durch das Diskriminierungsverbot, von dem ja sicher schon jeder gehört hat, hat sich für uns diese Gesetzesänderung ergeben.
Ran an die Bewerbungen
Auch wenn man gute Arbeit leistet.
Er meinte zwar ich solle damit warten bis zum Ende des Bewerbungsgespräch...nach dem Motto "ach übrigens..." aber ich dürfte das nicht verschweigen