D
ddeMehlinger
Guest
Hallo Leute,
hat da jemand Erfahrung, wie das "normal" läuft.
Es geht hier aber nicht dadrum, dass ja ggf. die
berufstätige Mutter zu Hause bleiben könnte,
sondern darum, wie dieser Anspruch auf Pflege
der Kinder durch ein Elternteil / analog Versorgung
von Kindern bei Erkrankung der Mutter praktisch
umzusetzen ist.
Gruss
ALCO
----- Original Message -----
From: @aol.com
To: alwin
Sent: Wednesday, June 05, 2002 2:18 PM
Subject: Keine Freistellung von der Arbeit wegen kranker Kinder ???
Sehr geehrte Damen und Herren !
Entschuldigen Sie bitte, wenn ich mich heute an Sie wende : Mein Dienstvorgesetzter hat mir heute erzählt, daß ich zukünftig erst nach Rücksprache mit ihm, ob mein Fehlen auch möglich ist, frei bekäme, um mein(e) erkrankten Kinder zu pflegen.
Ich arbeite im angeglichenen öffentlichen Dienst in einer Werkstatt für behinderte Menschen und werde nach BAT bezahlt. Da wir vor Ort keine Großeltern haben ( erst 50 Km weit enfernt leben die Großeltern mütterlicherseits und meine Eltern sind schon früh gestorben ).Meine Ehegattin ist ebenfalls berufstätig.
Für mich und meine Kinder wäre es eine Katastrophe, wenn dieser von meinem Vorgesetzten geäußerte Meinung tatsächlich zutreffen sollte. Meine Frage : Stimmt das so ???
Vielen Dank für Ihre Mühe : U. B. 5.6.02
hat da jemand Erfahrung, wie das "normal" läuft.
Es geht hier aber nicht dadrum, dass ja ggf. die
berufstätige Mutter zu Hause bleiben könnte,
sondern darum, wie dieser Anspruch auf Pflege
der Kinder durch ein Elternteil / analog Versorgung
von Kindern bei Erkrankung der Mutter praktisch
umzusetzen ist.
Gruss
ALCO
----- Original Message -----
From: @aol.com
To: alwin
Sent: Wednesday, June 05, 2002 2:18 PM
Subject: Keine Freistellung von der Arbeit wegen kranker Kinder ???
Sehr geehrte Damen und Herren !
Entschuldigen Sie bitte, wenn ich mich heute an Sie wende : Mein Dienstvorgesetzter hat mir heute erzählt, daß ich zukünftig erst nach Rücksprache mit ihm, ob mein Fehlen auch möglich ist, frei bekäme, um mein(e) erkrankten Kinder zu pflegen.
Ich arbeite im angeglichenen öffentlichen Dienst in einer Werkstatt für behinderte Menschen und werde nach BAT bezahlt. Da wir vor Ort keine Großeltern haben ( erst 50 Km weit enfernt leben die Großeltern mütterlicherseits und meine Eltern sind schon früh gestorben ).Meine Ehegattin ist ebenfalls berufstätig.
Für mich und meine Kinder wäre es eine Katastrophe, wenn dieser von meinem Vorgesetzten geäußerte Meinung tatsächlich zutreffen sollte. Meine Frage : Stimmt das so ???
Vielen Dank für Ihre Mühe : U. B. 5.6.02