Liebe Leser,
mein (46) oberes Sprunggelenk ist komplett versteift nach jahrelangem Rheuma. Jetzt kämpfe ich um das Merkzeichen "G" beim Behindertenausweis, da habe ich 50% schon erhalten.
Ich habe eben mal die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit“ durchgearbeitet, da steht Versteifung des oberen Sprunggelenkes in günstiger Stellung (Plantarflexion um 5° bis 15°). Wenn ein Gelenk ungünstig versteift ist, bekommt man dafür 40% nur für das Gelenk und das Merkzeichen G wäre dann sicher, ist so eine Ausnahmeregelung.
Wer legt nun fest, ob das Gelenk "günstig" oder "ungünstig" versteift ist, das Versorgungsamt geht auf die bei mir ausgemessenen Winkel gar nicht ein, lehnen alles ab ohne ganz konkrete Anhaltspunkte, bin jetzt im Klageprozess vor Sozialgericht, aber ich denke, die wollen auch keinen med. Gutachten bezahlen.
Wer kennt sich da aus? Wer hat das vielleicht schon einmal durchgemacht?
Gruss
elbe
mein (46) oberes Sprunggelenk ist komplett versteift nach jahrelangem Rheuma. Jetzt kämpfe ich um das Merkzeichen "G" beim Behindertenausweis, da habe ich 50% schon erhalten.
Ich habe eben mal die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit“ durchgearbeitet, da steht Versteifung des oberen Sprunggelenkes in günstiger Stellung (Plantarflexion um 5° bis 15°). Wenn ein Gelenk ungünstig versteift ist, bekommt man dafür 40% nur für das Gelenk und das Merkzeichen G wäre dann sicher, ist so eine Ausnahmeregelung.
Wer legt nun fest, ob das Gelenk "günstig" oder "ungünstig" versteift ist, das Versorgungsamt geht auf die bei mir ausgemessenen Winkel gar nicht ein, lehnen alles ab ohne ganz konkrete Anhaltspunkte, bin jetzt im Klageprozess vor Sozialgericht, aber ich denke, die wollen auch keinen med. Gutachten bezahlen.
Wer kennt sich da aus? Wer hat das vielleicht schon einmal durchgemacht?
Gruss
elbe