Kuren
Anspruch besteht aller 4 Jahre, außer wenn dringende medizinische Gründe......
Da kommt es dann auf den Arzt an, bzw.
-ob durch die Kur eine "aufwendigere" Behandlung vermieden werden könnte,
-ob die Erwerbsfähigkeit nur so erhalten bzw. verbessert werden kann
-ob die Kur als Anschlußheilbehandlung notwendig wird, hier muß meist ein KH-Aufenthalt vorrausgehen, bei dem nach mindestens 3 Tagen entschieden wird, daß mehr pschychoterapeutische Behandlungen angeraten scheinen
-daß bei längerer Krankheit nicht nur eine konkrete Krankheitsbehandlung notwendig ist, sondern abschließend eine Verbesserung der Gesamtkonstiution notwendig ist,
-daß es einer genaueren Diagnose bedarf und an der Kureinrichtung eine Spezialisierung der Behandlung gegeben ist,
-daß eine Medikamenten-um bzw. Einstellung nur unter ärztlicher Begleitung stattfinden kann,
-ja und letztlich wenn ein Arzt der Bereiche Neurologie, Psychatrie oder psychotherapeutischer Fachbereich bestätigt, daß aufgrund der Erkrankung "notwendige Maßnahmen ähnlich derer eines Kuraufenthaltes nicht ambulant oder selbständig tätig möglich sind, weil dem Betreffenden aufgrund der Erkrankung die notwendige Motivation, insbesondere in Bezug auf die Eigenverantwortlichkeit, noch nicht gegeben ist." (boah son Satz)
Weiter kann man ambulante Kuren über die Krankenkassen auch in voller Leistungsübernahme machen. Es muß dann beantragt werden und der Kasse "ich sag mal" klargemacht werden, daß das letztlich hilft und auch dem Anspruch: notwendige Leistung , gerecht wird und vor allem angezeigte Alternativen teurer sind bzw. werden. (Wird abgelehnt und man kann das bei der Kassenärztlichen Vereinigung beweisen, kann die KK garnicht anders.)
Viele Kassen bieten Kompaktkuren an, die 2 bzw. 3 Wochen einem Krankheitsbild entsprechend getätigt werden können.
Gemein wäre, z.B. bei einem Verwandtenbesuch, sich in eine kassenzugelassende Einrichtung wegen dringend gebotener medizinischer Betreuung stationär einweisen und "etwas" länger behandeln zu lassen.....
Und wenn man bei dem ganzen Beantragungsstreß irgendwie irgendwie nicht ganz normal reagiert und psychisch und so, denn gibts ganz schnell eine psychosomatische Kur.
Wobei ich auf keinen Fall nichts gegen notwendige Kuren dieses Fachgebietes sagen will.
Also denn und überhaupt ..... schönen Gruß "merre"