Hallo ihr Lieben, ich habe irgendwo gelesen, dass man unter bestimmten Umständen jährlich eine Reha beantragen darf. Weis da jemand etwas genaues ? Vielen Dank Reni
...schau mal, hier ein älterer Thread von Dir http://www.rheuma-online.de/forum/threads/48936-Reha?highlight=j%E4hrlich+reha Grüßle Heike
Hallo ihr Lieben, ich habe irgendwo gelesen, dass man unter bestimmten Umständen jährlich eine Reha beantragen darf. Weis da jemand etwas genaues ? Vielen Dank Reni
Liebe Reni, das hast Du doch vor wenigen Minuten schon gefragt http://www.rheuma-online.de/forum/threads/57040-j%C3%A4hrlich-Reha-m%C3%B6glich Grüßle Heike
trotzdem... ...kurz geantwortet: Es gibt diese 4-Jahresfrist..."außer wenn dringende medizinische Gründe eine vorzeitige Massnahme begründen". Grundvorraussetzung "Massnahmen am Ort/Wohnort reichen nicht aus" Die Krankenkassen können ambulante Vorsorgemassnahmen bewilligen, Vorrausetzung "in einem staatlich anerkannten Kurort (Bad)". Für Unterkunft und Verpflegung gibt es nur einen Zuschuss, die medizinischen Behandlungen werden übernommen, verschreibt der Kurarzt am Kurort. Diese Massnahme zählt nicht mit in die Fristen für andere Reha/Kurmassnahmen. Vorraussetzung mindestens 2 ambulante Massnahmen am Wohnort vor Antragstellung. Und es gibt durch die Krankenkassen 2-wöchige vollstationäre Rehamassnahmen mit vorbeugendem Charakter, die Einrichtung und Behandlungen werden durch die Kasse vergegeben. Und nach bestimmten medizinischen Eingriffen, z.B. OP-s gibt es Anschlussheilmassnahmen... ja soweit "merre"