IV-Früherfassung

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und -versicherungen" wurde erstellt von Corbie, 5. Januar 2016.

  1. Corbie

    Corbie Mitglied

    Registriert seit:
    15. April 2015
    Beiträge:
    42
    Ort:
    Schaffhausen CH
    Nabend zusammen

    Meine Hausärztin hat mich mal drauf angesprochen, ich solle mir mal überlegen zur Früherfassung der IV zu gehen, und solche Sachen wie Schienenversorgung etc möglichst früh schon über die abzurechnen.

    Im ersten Moment hab ich gedacht ich spinn als ich das gehört hab, bin ja grad mal 23.

    Im Grunde gehts drum, dass man bereits vorstellig wird, bevor irgendwelche Leistungen notwendig werden. Umschulungen aus Krankheitsgründen werden unter Anderem auch von der IV bezahlt.

    An so Tagen wie grad die Letzten wieder waren, in denen es mir schmerztechnisch echt nicht gut ging kommt mir dieser Hinweis manchmal wieder in Kopf. Ich hab gestern mal bei der Stelle bei uns im Kanton angerufen und wollte mir mal erklären lassen um was es da eigentlich geht. Die patzige Dame am Telefon hatte wohl auch nicht ihren besten Tag ;). Sie meinte nur ich soll doch gefälligst einen Termin für die Früherfassung machen, das ginge nicht per Telefon.

    Jetzt wollte ich mal hier Fragen ob damit vll jemand Erfahrung hat und berichten kann. Da ich sehr wahrscheinlich irgendwann den Beruf werde wechseln müssen, steht des irgendwie schon so en bisschen im Raum. Ich hatte mit der IV bisher überhaupt noch nichts zu tun, und weiss nur dass es extrem lange geht, bis irgendwelche Leistungen bewilligt werden, oder Massnahmen eingeleitet werden. Ausserdem zahlen die noch weniger gern wie z.B. ne Krankenkasse;)

    Ich würd mich freuen wenn mir jemand was dazu erzählen könnte, denn eigentlich gehts mir absolut dagegen, aber informieren kann ja nicht schaden ;)

    grüsse
    Jacky

    Nachtrag: Ich hab mich mal weiter durch die hunderten von Infoblättern durchgekämpft und bin jetzt auf was gestossen, dass für ne Frühintervention bereits ne Arbeitsunfähigkeit vorhanden sein muss. Jetzt versteh ich gar nichts mehr...
    Von meiner HÄ hab ich das so verstanden, dass Massnahmen, wenn nötig schneller eingeleitet werden können, da der Fall bereits bekannt ist. Kann mir einer die Situation verständlich erklären?
     
    #1 5. Januar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 5. Januar 2016
  2. Limpi

    Limpi Neues Mitglied

    Registriert seit:
    5. September 2017
    Beiträge:
    4
    Hallo Corbie, hast Du mittlerweile mehr Infos und bist Du nun in der Früherfassung?
    lG
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden