Hallo Zusammen,
ich weis jetzt nicht den aktuellen stand bei euch, aber aus meiner Erfahrungen werde ich hier mal schreiben.
Grundsätzlich hat das Integrationsamt tatsächlich wenig eine macht aus zu üben, wenn der AG nicht mitspielt, das ist so.
@Hei Schlappi:
Auch ich würde der Begründung widersprechen dessen Begründung, das musst du dir nicht gefallen lassen.
Ich glaube, dass du systematisch fertiggemacht wird, dass du dann von selber kündigst, ich würde an deiner stelle NICHT KÜNDIGEN, das hat nur Nachteile.
Denn es gibt andere Möglichkeiten auch noch!!.
Das Streitthema: Kündigungsfrist denke ich nicht mal, sondern der ganzen Sozialplan!!, der ist wichtig, das ist so.
Wichtig ist auch das Arbeitszeugnis, wenn du noch fragen hast, gerne antworte ich dir, aber per PN.
@Hei Esuse:
Dein Zitat: Ich habe noch von keinem Fall gehört, bei dem das Integrationsamt der Kündigung nicht zugestimmt hat. Zitat Ende.
Warum hast du noch nichts von keinem Fall gehört, ich schon, das kann ich dir beantworten, per PN, wenn du es möchtest, OK.
Mit dem GdB. hat das Kündigungsschutz nichts zu tun, auch ein Gesunder AN hat ein Kündigungsschutz, wenn der gekündigt wird, von 3-4 Wochen hat er zeit!!!,
Nicht böse sein, was ich jetzt schreiben werde: Natürlich hätte eine Möglichkeit zum Umsetzen gehabt, bei einer großen Firma, wo dein Mann gearbeitet hat, ich behaupte das der AG zu faul war Anträge zu stellen war. Billiger war es ihn rauszuschmeißen!!. In ganz Deutschland wird das so gemacht.
@Hei Melanie_1972:
Dein Zitat: Wird wohl so sein, denn auch Bei mir wurde der Kündigung zugestimmt aufgrund der Schwere der Erkrankung. Zitat Ende.
Auch da bin ich eine andere Meinung!!!!!. Eine Persönliche Frage an dich, hast du alles versucht mit deinem Job???.
So wie ich das Glaube, muss der AN selber verlangen nach dem Arbeitszeugnis.
@Hei Elfe:
Natürlich hat Schlappi einen GdB., den wenn sie keinen hätte Dan wäre das Integrationsamt nicht zuständlich OK.
Also der AG muss ein Antrag ( mit dem Sozialplan natürlich ) stellen zur Zustimmung der Kündigung bei dem Integrationsamt, ( wenn er es nicht macht und der Schwerbehinderte AN bekommt doch eine Kündigung ist sie Unwirksam, denn er es noch mal versuchen sollte mit dem Antrag zur Zustimmung bei dem Integrationsamt und dem selben Grund gilt das nicht mehr. ) Auch wenn der Integrationsamt zustimmt und der Schwerbehinderte AN, noch keine Post vom Integrationsamt bekommen hat, und wenn im Briefkasten ein Brief von AG liegen sollte, ( bitte mit Zeugen denn Brief aufmachen ) ist auch unwirksam die Kündigung.
Und das Integrationsamt muss dan Prüfen ob es gerechtfertigt ist oder nicht. Das Integrationsamt muss nicht immer zustimmt, es kommt immer darauf an, Fall zu Fall ist es anders.
Ja du hast richtig gedacht, denn der Integrationsamt muss die Überprüfung der Kündigung, ob sie auch gerechtfertigt ist.
@Hei blauermatiz:
Natürlich gehst du da hin, ( BEM Gespräch ) nimm bitte jemanden ( wo du ihm vertrauen kannst, mit als zeuge ) und auch den Integrationsfachdienst ( auch als zeuge ). Ist meine Meinung, denn das kann auch nach hinten losgehen!!!!. Dein Zitat: Wenn mein AG aber als Begründung angibt, ich wäre z. B. ein Unruhestifter dann schon. Zitat Ende.
Ich sage mal, auch nicht mal da!!!!!. Es gibt auch da Ausnahme. Du musst es Leiter von 2 Seiten sehen.
@Hei Michael:
Du meinst doch der §84 Prävention Abs. 2 SGB IX
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/09/index.php?norm_ID=0908400
Wird da was geändert, wenn das so ist, dann sehe ich schwarz!!!!!!!!!!!!.
Dein Zitat: Ein BEM-Gespräch kann natürlich auch abgelehnt werden. Zitat Ende.
Ich habe noch nie was davon gehört!!!.