Informationen zu den neuen Pflegegraden

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Tiberius66, 9. März 2016.

  1. Tiberius66

    Tiberius66 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    9. März 2016
    Beiträge:
    1
    Hallo zusammen,

    dadurch dass nach dem Thema "Pflegestufen" oft gefragt und darüber diskutiert wird habe ich hier einmal ein paar Informationen zu den neuen Pflegegraden rausgesucht, die mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz in Kraft treten und die Pflegestufen damit ablösen.

    Wenn es um die Pflegestufen geht ist oft von Gutachter zu lesen, die bei den pflegebedürftigen Personen zuhause vorbeischauen und alles genaustens dokumentieren, z.B. wie lange man auf der Toilette braucht und kategoriesiert diese Personen dann nach den für den Pflegeaufewand benötigten Minuten in gewisse Pflegestufen ein. Das mag so machen Leser evtl. vor dem Thema abschrecken. Daher ich bin froh, dass sich das mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz endlich bessert. Die Pflegestufen werden nun durch die neuen Pflegegrade ersetzt und es wird nicht mehr nach den für die Aufwendung benötigten Minuten geschaut, sondern wirklich einmal nach den persönlichen Bedürfnissen des einzelnen Patienten.

    Ich habe zu dem Thema einen recht interessanten Artikel gefunden:

    Wir alle kennen, wenn wir uns schon einmal um einen Familienangehörigen zuhause gekümmert haben, den Begriff Pflegestufe. Die Pflegestufen werden nun durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die Pflegegrade dienen zur Bewertung einer zu pflegenden Person.

    Diese neuen Pflegegrade wurden zum 01.01.2016 für alle pflegebedürftigen Personen festgelegt.

    Mit den Pflegegraden geht eine immense Verbesserung der zu beurteilenden Patienten einher. Es kann wesentlich genauer festgestellt werden wie hoch die persönlichen Pflegebedürfnisse des einzelnen Patienten sind. Außerdem werden die Personen, die andere pflegen nicht mehr nur finanziell unterstützt, sondern sie bekommen auch zielgeführte Tagesstrukturen erklärt, die mit fachkundigem Personal besprochen werden können.

    Bei der Bemessung der unterschiedlichen Pflegegrade wird zwischen psychischen und physischen Beeinträchtigungen unterschieden. So kann gewährleistet werden, dass wirklich nur der bemessene Hilfsbedarf bewertet wird. Entsprechend dieser Bewertung wird dann die Höhe des entsprechenden Pflegegrades festgelegt.

    Aktuell gibt es fünf Pflegegrade die dazu beitragen, dass die Personen, die Pflege oder eine Aufsichtsperson benötigen die richtige Stufe ihres persönlichen Pflegegrades erhalten.
    So wird mit den neuen Pflegegraden garantiert, dass jeder Mensch, der pflegerische Hilfe oder Unterstützung benötigt, diese auch in angemessener Form erhält.

    Hier noch ein paar Nützliche Links zu den neuen Pflegegraden:
    http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze/pflegestaerkungsgesetz-ii.html
    http://www.actiovita.de/info_pflegestaerkungsgesetz-pflegegrade.html
     
    #1 9. März 2016
    Zuletzt bearbeitet: 9. März 2016
  2. Hexken

    Hexken hexhex...

    Registriert seit:
    29. Dezember 2013
    Beiträge:
    269
    Hallo Tiberius,

    dieser Link ist hochinteressant für mich, da werde ich mich direkt mal reinlesen.

    DANKE dafür

    Das Hexken
     
  3. Gast_

    Gast_ Guest

    Wenn man jetzt schon aktuell eine Pflegestufe hat. Längere Zeit. Wie wird das dann gehandhabt? Wird man neu eingegliedert? Kommt da erst mal jemand zum Gucken?, oder landet man erst mal irgendwo automatisch?
     
  4. Stine

    Stine Moderatorin

    Registriert seit:
    30. Juni 2005
    Beiträge:
    7.117
    Hallo Puffelhexe, schau doch einfach in den zweiten Link... direkt auf der ersten Seite wird das genau beschrieben. Wir mit Pflegestufe werden direkt in die richtige weiter geleitet...
     
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