Informationen über die spanische Sozialversicherung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Lloreter, 1. Februar 2009.

  1. Lloreter

    Lloreter Neues Mitglied

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    Da ich bislang in jedem Forum Spanienauswanderer und Interessierte getroffen habe, gehe ich davon aus, das es auch hier welche gibt. Daher gebe ich auch hier meine Informationen an.
    Ich habe mit meinen Erkrankungen eine schlimme Odyssee hier in Spanien hinter mir. Die gesamte Krankengeschichte ist nachzulesen hier:
    http://spanienshop.net/KrankenhausSpanien.html

    Und weiter Informationen über die spanische Sozialversicherung hier:
    http://spanienshop.net/SeguridadSocial.html

    Beide Seiten werden regelmäßig erweitert. Die private Nutzung der Informationen ist natürlich kostenlos.

    LG

    Uwe
     
  2. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo,

    ich habe deinen Bericht nur überflogen....(Zeitmangel)

    daher so ein paar Fragen.:::

    Sage mal, man ist doch, sobald man sich ins Ausland absetzt und auch da seinen festen Wohnsitz hat, nicht mehr krankenversichert in Deutschland!!!!!??

    Willst du in Spanien bleiben?
    Rente??

    Gruss Siberpfeil
     
  3. Lloreter

    Lloreter Neues Mitglied

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    Wann man wie und wo krankenversichert ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn du nach Spanien kommst und hier bei spanischer Firma angestellt wirst, bist du auch automatisch in Spanien krankenversichert und nicht mehr in D. Wenn du für eine deutsche Firma in Spanien auf Montage arbeitest, bleibst du in D versichert, bekommst aber die Auslandkarte, mit der du dir bei der spanischen Versicherung die Karte holst, um dich in E behandeln zu lassen. Wenn du als Rentner nach Spanien kommst und deine Rente in D erhälst, bleibst du weiterhin bei deiner deutschen Krankenversicherung versichert. In diesem Fall Experimente sind ganz unangebracht, denn sonst stehst du hinterher ganz ohne da.
    Ich persönlich bleibe in Spanien, weil meiner Krankheit, wegen der ich auch die Erwerbsunfähigkeitsrente erhalte , das hiesige Klima besser bekommt. Deine Rente bekommst du anteilmäßig von Spanien und von Deutschland. Wenn du den Rentenantrag stellt, machst du das komplett in Spanien mit dem Hinweis, das du auch in D Bezugsrechte hast. Die beiden Versicherungen schließen sich dann kurz, un du bekommst deine volle Rente dann hier in Spanien ausbezahlt. Es geht nichts verloren.
    Solltest du noch weitergehende Fragen haben, darfst du dich gerne wieder an mich wenden.
    LG
    Uwe
     
  4. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    ...naja, ich habe da gehört, wenn man als Rentner ins Ausland geht und auch da seinen Wohnsitz hin verlegt, ist man aus der gesetzl. KV raus....
    (ohne das man noch im Ausland gearbeitet hat....!!!!)
    .....Kriegen die KK das mit, das man im Ausland seine Hauptniederlassung hat, kann es teuer werden, bezgl. NAchzahlungen. Deswegen melden sich wohl viele bei den Kindern , aufgrund Anschrift!!??

    ...und mal so nebenbei...ab 2005 werden die deutschen Renten versteuert, auch bei DENEN ,die im Ausland leben.....

    Gruß Silberpfeil
     
  5. Lloreter

    Lloreter Neues Mitglied

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    Da bist du nicht ganz richtig informiert. Wenn du als deutscher Rentner dauerhaft ins Ausland gehst, behälst du deine deutsche Krankenversicherung, die weiterhin von deiner Rente abgezogen wird. Du meldest dich bei deiner Rentenversicherung ins Ausland ab und bekommst dann (natürlich nur auf Antrag) die E-Bescheinigung oder Auslandskarte, mit der du dich bei der Krankenversicherung im Zielland anmeldest und dann über diese versichert bist. Da kommen keinerlei weitere Kosten noch irgendwelche Nachzahlungen auf dich zu. Die ausländische Kasse rechnet dann halt mit deiner Kasse in Deutschland ab und zwar zu den landesüblichen Sätzen. In fast allen Fällen spart die deutsche KV sogar noch Geld. Dies ist eine EU-Verbindliche Regelung, der alle Länder der EU zugestimmt haben und an die sich auch alle halten. Und mit der Versteuerung der Renten, so unverschämt das auch ist, auch das ist im EU-Recht geregelt und eine der wenigen Sachen bei denen Deutschland immer wieder gerne gegen das EU-Recht verstößt. Ein EU-Bürger ist dort steuerpflichtig, wo sich sei Lebensmittelpunkt befindet (Aufenthalt etwas über 180 Tage pro Jahr). Wenn also ein Rentner seinen Lebensabend komplett in Spanien verbringt so ist er auch nach EU Recht in Spanien steuerpflichtig. Und da die Rente in Spanien nicht steuerpflichtig ist, braucht er auch keine Steuer zu zahlen. Ist von der ache her doch logisch. Wofür zahlen wir Steuern? Damit das Land, in dem wir leben, Geld für die öffentliche Wirtschaft hat, von der dann ja jeder profitiert (ich schreibe hier, wie es sein sollte) Warum also sollte ich mit Wohnsitz im Ausland dann in Deutschland Steuern zahlen? Auch die EU sieht das so und hat ja deshalb auch die Regelungen erlassen. Was die deutschen Finanzämter gerne hätte, die Versteuerung des Welteinkommens jedes Deutschen in Deutschland, ist null und nichtig. Übrigens reicht zum Nachweis des dauerhaften Wohnsitzes z.B. in Spanien der Nachweis, das ich dort gemeldet bin, also die Anmeldung bei der Stadt, eine existente Adresse, die spanische Steuernummer (die jder Residente haben sollte) und möglichst die Eintragung im spanischen EU-Ausländerregister. Wenn das deutsche Finanzamt das Gegenteil behauptet, sind die in der Pflicht der Beweisführung und nicht der Rentner. Sollte ich nun noch etwas vergessen haben, kannst du mich ja darauf aufmerksam machen. LG Uwe
     
  6. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo Uwe,

    na da wirst du dich wundern....
    Die DRV schicken die RBM's ( Rentenbezugsmitteilungen) an das Finanzamt, dass die ausl. Besteuerung übernommen hat...
    Und dann werden alle Rentner die im Ausland lebend und eine deutsche Rente beziehen, angeschrieben und zur Abgabe der Erklärungen ab 2005 aufgefordert.....:top:
    Natürlich gibt es für jedes Land andere Richtlinien.( ob nun SV-Rente, oder VBL-Rente( bestimmte Betriebsrenten) Und es wird auch lt. DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) genau geprüft...
    Also irgend wann bekommst du event. auch Post....Für Spanien weiß ich es leider nicht, welche Rentenart von Deutschland versteuert wird.


    OK, mit der KV, kann sein wie du es schreibst, ich habe da aber schon von weinenden Rentnern gehört....

    LG Silberpfeil
     
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