In welchen Abständen darf man eine Kur beantragen?

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von chueca, 10. September 2010.

Schlagworte:
  1. chueca

    chueca Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    29. April 2009
    Beiträge:
    348
    Hallo,
    im Januar 2010 war ich über den Rentenversicherungträger zur Kur,
    leider hat mir diese nicht wirklich was gebracht, bis auf die Tatsache,
    das ich nun Erwerbsminderungsrente beziehe, darüber freue ich mich natürlich
    sehr.
    Jedoch für meine körperlichen Belange war diese Rehaklinik falsch.
    Ich hatte es auch im Abschlussgespräch gesagt und dem Rentenversicherungst. mitgeteilt.

    Nun würde ich gerne als "Rentnerin" wissen, wann darf ich eine neue Kur
    beantragen?
    Diese würde dann doch wohl über die Krankenkasse laufen....oder?

    Vielen Dank
    Chueca
     
  2. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Beiträge:
    669
    Ort:
    Rheinbach
    Hi Chueca,

    eine Reha läuft jetzt über die Krankenkasse und erfahrungsgemäß wird erstmal abgeleht. Eine Reha kannst Du so oft beantragen wie Du möchtest- der Regelfall sind alle 4 Jahre, es sei denn es sprechen dringende medizinische Gründe dagegen. Ich fahre jedes Jahr (habe Bechterew) und in der Reha habe ich einen Frührentner kennen gelernt, der auch jedes Jahr fährt (also über die KK), allerdings war er beim letzten Mal beim Anwalt...

    Viel Erfolg
    Jürgen
     
  3. chueca

    chueca Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    29. April 2009
    Beiträge:
    348
    Hallo Jürgen,
    lieben Dank für Deine Info .
    Dir noch einen schönen Tag
    chueca
     
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