Ich bin nun seit dem 18.5.16 ausgesteuert. Aktuell noch bis 12.6.16 Krankgeschrieben, was sicherlich dann noch weiterläuft, weils einfach nicht geht. Hab mich brav beim AA gemeldet, kam am 26.5.16 Post von denen... ..sind in Ihrer Leistungsfähigkeit so weit gemindert, dass Sie nur noch weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten können. Damit stehen Sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und sind nicht arbeitslos im Sinne § 137. ..bitte stellen sie innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistung zur Rehabiltation. Sollte Reha nicht in Betracht kommen, gilt der Antrag als Rentenantrag. Da ich im Oktober/November erst eine Reha hatte, gibt es mit höchster Waescheinlichkeit auch keine. Bis hierhin verstehe ich noch alles. ... Post vom 27.5.16 ..bewilligung von Arbeitslosengeld § 136 ..ab dem 19.5.16 ist Ihr Leistungsvermögen nicht eingeschränkt... verstehe ich nicht !? was mache ich denn nun mit meinem Krankenschein, beim AA abgeben?? auch soll ich eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht beim AA unterschrieben zurückschicken. kann das vielleicht jemand erklären, dem es auch so erging? bin gerade total überfordert...
Wenn du Geld bekommen willst, gibts genau zwei Möglichkeiten: Entweder du erklärst dich für arbeitsfähig (dann stehst du damit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und bekommst Arbeitslosengeld) Oder: Du stellst einen Rentenantrag und erhältst Leistungen aufgrund der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung. Der genaue Paragraf fällt mir grad nicht ein. Ich würde sagen: oder. Alles andere ist Tinnef. Falls es Probleme geben sollte, geh zum Anwalt. Ich hab das Theater auch schon durch . Dem Jobcenter keine Krankmeldung geben. Sowohl die Dame vom SovD als auch der Anwalt hatten mir davor strengstens abgeraten . Ich weiß nur blöderweise nicht mehr, warum...
hier ist das sehr gut erklärt... also schnellstens antrag auf rente stellen und widerspruch gegen einstufung §§136 einlegen... und antrag auf nahtlosigkeit... http://www.frag-einen-anwalt.de/ALG-1-gemae%C3%9F-145-SGB-III-beantragt,-bewilligt-wurde-aber-gemae%C3%9F-136--f208941.html
hallo maggy, weil nch 6 wochen krankschreibung man automatisch aus dem ALG1 bezug geschmissen wird. §§145 (nahtlosigkeit) ist eine sonderregelung, bei der einfach so getan wird, als ob man arbeitsfähig ist, da es ja sonst kein ALG1 gibt. man wird also als arbeitsfähig aber nicht vermittelbar geführt, so hat es mir meine anwältin erklärt. beim antrag auf nahtlosigkeit muss man sich mit seinem restleistungsvermögen dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen, wird aber dem gutachter des AA vorgestellt, der über das restleistungsvermögen entscheidet. unter 15 stunden wöchentlich bekommt man dann nahtlosigkeit... ABER NUR!!! wenn ein rentenantrag läuft... eben bis zur endgültigen entscheidung, längstens für die anspruchsdauer... ich hab damals noch nen rest von 8 monaten nahtlosigkeit bekommen, nun ALG2, die lassen mich aber auch in ruhe, bis das gericht entschieden hat...
ja diana... man sollte, sofern man auch nur die möglichkeit hat, in solchen fällen entweder einen sozialverband kontaktieren, oder ein bissl geld in die hand nehmen für eine rechtsauskunft beim anwalt... am besten ist aber immer, gereade wenn man chronisch krank ist, eine rechtsschutzversicherung für sozialrecht... ich hab damals so ne ahnung gehabt... und 3 jahre später war es dann soweit. so ein anwalt spart schon nerven, zumal die angelegenheit jetzt seit 3 jahren bei gericht ist... :o
Da bin ich in allen Punkten bei Dir,roco Die angesprochene Versicherung habe ich allerdings nicht. Ob die sinnvoll gewesen wäre wird sich noch zeigen,hilft dann aber auch nicht mehr. Habe zum Widerspruch aber direkt einen Anwalt hinzugezogen. Und es zeigt sich immer wieder,ohne wäre das für mich undenkbar. Meine Angelegenheit ist seit 1 Jahr bei Gericht,letztens war ich beim bestellten Gutachter,die sind hier doch relativ "flott". Aber erstmal sehen,ob es noch mehr Gutachter werden,das zieht die Sache dann natürlich wieder.Soll mir aber auch egal sein,solange das Ergebnis in meinem Sinne ist. Erhalte auch ALG II und werde in Ruhe gelassen,bis das Gericht entschieden hat.
eha-Antrag ist nu weg geschickt, wollte AA ja so. Ich hab es aber so verstanden, das ich normales Arbeitsloseneld erhalte nach § 136 und nicht nach § 145- was Nahtlosigkeit bedeutet. Meine Bewilligung ist genau auf 11 Monate gesetz. Mich wundern eben diese 2 verschiedenen Schreiben des AA. Vom ersten Schreiben, wo ich den Reha-Antrag stellen soll, der automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt wird, habe ich eine Fax-Nummer der Bearbeiterin. Ich soll Ihr nämlich mitteilen, das ich den Reha-Antrag gestellt habe. Macht es Sinn es Ihr mitzuteilen und zu fragen, warum es nicht nach § 145 genehmigt wurde, oder wecke ich da evtl. schlafende Hunde???
@ hexe... hast du dir meinen link durchgelesen? der §136 ist schrott für dich, bedeutet, das du dich bewerben musst, maßnahmen und was das amt sich noch alles so für dich einfallen lässt... du KANNST doch aber nicht... und ja, über gestellte anträge musst du deinen AG (also jetzt das AA) informieren... wobei ich jetzt nicht weiss, welchen antrag du gestellt hast... teilhabe? dann kannst nicht auf nahtlosigkeit gehen... rente? dann muss über diese nahtlosigkeit (und damit deine ruhe) entschieden werden... hast du keinen sozialverband in der nähe, wo du dich beraten lassen kannst?
... doch hab ihn durch gelesen... hab nun den Reha-Antrag gestellt, wie das AA es gewollt hatte, bei Ablehnung wird er als Rentenantrag angesehen.. kann es aber sein, das ich § 136 hab, weil ich zu dem Zeitpunkt noch keinen Antrag gestellt hatte? Weder Reha noch Rente? Nun ist der Reha-Antrag raus und ich werde heute noch ein Schrieben fertig machen ( habe die Fax-Nr. der Bearbeiterin , die das Schreiben mit dem Reha-Antrag bearbeitet hat ), das ich ihn abgeschickt habe. Macht es Sinn dazu zu schreiben, warum ich keine Nahtlosigkeit habe?? Sozialverband ist nicht in der NÄhe, wenn 85 km weit weg ist. Wohne auf dem Platten Land, hier sind nur 16 Häuser, Meine Krankenscheine behalte ich zu Hause.