Z
zefania
Guest
Hallo Mitleidende,
habe schon mal hier geschrieben, nun habe ich noch ein paar weiterführende Fragen.
Meine Diagnose lautet Chronisches Erschöpfungssyndrom und ich kann keine 3 Stunden am Stück arbeiten.
Ich bekomme Arbeitslosenhilfe bis Ende Dezember, danach setzt Hartz4 ein.
Da ab Januar 05 verschärfte Zumutbarkeitsregeln gelten, müsste ich Rente beantragen.
Problem ist, daß ich keine Krankschreibungen habe, weil ich schon über 2 Jahre arbeitslos bin, daß ich keine Reha gemacht habe und daß CFS eine reine Ausschlußdiagnose ist und ich somit keine beweisenden Laborwerte habe.
Also die Rente wird nach menschlichen Ermessen wohl schwierig.
Letzte Woche habe ich GdB eingereicht und weiß nicht, wie das Versorgungsamt auf das beiliegende Blatt mit den vielen Beschwerden reagiert.
Was soll ich machen, wenn man mir das ablehnt?
Widerspruch einreichen habe ich hier schon mehrfach gelesen.
Blöde Frage; wie geht das?
Wie formuliere ich das????
Oder kommen sie gleich mit Gutachtern?
Wie gehe ich mit dem Arbeitsamt um??
Bis jetzt habe ich es tunlichst vermieden, dort kundzutun, daß ich nicht arbeitsfähig bin, damit ich keine Leistungskürzung bekomme.
Wenn ich nun doch einen GdB bekommen sollte, muß das AA das wissen?
Und wenn man mich daraufhin fragt, wegen Arbeitsfähigkeit und ich daraufhin sagen muß, wie es steht, werde ich wohl höchstwahrscheinlich eine Kürzung bekommen??
Wer übernimmt die Differenz?
Falls ich nun auch den Rentenantrag einreiche, bei dem ich noch zögere, muß ich das dem Arbeitsamt sagen? Wenn ja, wird man mich amtsärztlich untersuchen und wenn die meiner Meinung sind, (damit ich aus der Leistung rausfalle) darf man die Leistung kürzen?
Nächstes Jahr bekommen alle Arbeistlosenhilfeempfänger 345 Euro.
Kann man da wirklich noch kürzen?
Ich weiß im Moment nicht die Schritte. Also 1. 2. 3.
Wenn ich überall Ablehnung bekomme, soll ich gleich klagen? Mein Hausartzt sagt; erst nach einem halben Jahr Widerspruch einreichen und dann klagen, er meint, man soll nicht gleich widersprechen.
Was sagt Ihr?
Betreff Klage. Ich kann mir keine Rechtschutzversicherung leisten. Jedenfalls kann ich sie spätestens nächstes Jahr nicht mehr bezahlen.
Wer zahlt mir die Klage, wenn es dazu kommt? Der VDK?
In der Situation, wo ich die Sachen alle anleiere, soll ich mich krankschreiben lassen in meiner Arbeitslosigkeit?
Lebe von meinem Mann getrennt. Der ist ebenfalls arbeitslos.
Wäre unheimlich nett, wenn sich einer erbarmen würde und meine Fragen beantworten könnte.
Vielen Dank
zefania
habe schon mal hier geschrieben, nun habe ich noch ein paar weiterführende Fragen.
Meine Diagnose lautet Chronisches Erschöpfungssyndrom und ich kann keine 3 Stunden am Stück arbeiten.
Ich bekomme Arbeitslosenhilfe bis Ende Dezember, danach setzt Hartz4 ein.
Da ab Januar 05 verschärfte Zumutbarkeitsregeln gelten, müsste ich Rente beantragen.
Problem ist, daß ich keine Krankschreibungen habe, weil ich schon über 2 Jahre arbeitslos bin, daß ich keine Reha gemacht habe und daß CFS eine reine Ausschlußdiagnose ist und ich somit keine beweisenden Laborwerte habe.
Also die Rente wird nach menschlichen Ermessen wohl schwierig.
Letzte Woche habe ich GdB eingereicht und weiß nicht, wie das Versorgungsamt auf das beiliegende Blatt mit den vielen Beschwerden reagiert.
Was soll ich machen, wenn man mir das ablehnt?
Widerspruch einreichen habe ich hier schon mehrfach gelesen.
Blöde Frage; wie geht das?
Wie formuliere ich das????
Oder kommen sie gleich mit Gutachtern?
Wie gehe ich mit dem Arbeitsamt um??
Bis jetzt habe ich es tunlichst vermieden, dort kundzutun, daß ich nicht arbeitsfähig bin, damit ich keine Leistungskürzung bekomme.
Wenn ich nun doch einen GdB bekommen sollte, muß das AA das wissen?
Und wenn man mich daraufhin fragt, wegen Arbeitsfähigkeit und ich daraufhin sagen muß, wie es steht, werde ich wohl höchstwahrscheinlich eine Kürzung bekommen??
Wer übernimmt die Differenz?
Falls ich nun auch den Rentenantrag einreiche, bei dem ich noch zögere, muß ich das dem Arbeitsamt sagen? Wenn ja, wird man mich amtsärztlich untersuchen und wenn die meiner Meinung sind, (damit ich aus der Leistung rausfalle) darf man die Leistung kürzen?
Nächstes Jahr bekommen alle Arbeistlosenhilfeempfänger 345 Euro.
Kann man da wirklich noch kürzen?
Ich weiß im Moment nicht die Schritte. Also 1. 2. 3.
Wenn ich überall Ablehnung bekomme, soll ich gleich klagen? Mein Hausartzt sagt; erst nach einem halben Jahr Widerspruch einreichen und dann klagen, er meint, man soll nicht gleich widersprechen.
Was sagt Ihr?
Betreff Klage. Ich kann mir keine Rechtschutzversicherung leisten. Jedenfalls kann ich sie spätestens nächstes Jahr nicht mehr bezahlen.
Wer zahlt mir die Klage, wenn es dazu kommt? Der VDK?
In der Situation, wo ich die Sachen alle anleiere, soll ich mich krankschreiben lassen in meiner Arbeitslosigkeit?
Lebe von meinem Mann getrennt. Der ist ebenfalls arbeitslos.
Wäre unheimlich nett, wenn sich einer erbarmen würde und meine Fragen beantworten könnte.
Vielen Dank
zefania