Neuregelung der Diagnose-Verschlüsselung auf Heilmittelverordnungen (u.a. Physiotherapierezepten) ab 01.07.2014 ab erfolgt 01.07.2014 die Verschlüsselung der Diagnosen u.a.auf den Rezepten zur Verordnung der Physiotherapie entsprechend der derzeit bestehenden ICD 10 Regelung, in der 10.Überarbeitung (...) Ab 1.Juli 2014 müssen auf Heilmittelrezepten alle Diagnosen mit ihrem passenden ICD-10-Code versehen werden (...) link http://physio.de/php/meldung.php3?id=8446 (...) Die "Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme" (ICD - International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) wird von Ärzten weltweit schon seit geraumer Zeit zur Verschlüsselung ihrer Diagnosen verwandt. Aktuell ist die zehnte Überarbeitung verbindlich. Mit diesen fünf Varianten müssen Therapeuten rechnen und so dürfen sie sein: 1. Der therapierelevante ICD-10-Code ist im dafür vorgesehenen Kästchen auf dem Verordnungsblatt zu finden. 2. Mehrere ICD-10-Schlüssel sind auf der Verordnung zu lesen. Der für die Therapie entscheidende Code sollte im Kästchen stehen. 3. Auch eine ausgeschriebene, handschriftliche Diagnose ist neben einem oder selbst mehreren ICD-10-Codes auf dem Rezept vermerkt. Dies ist möglich und könnte zu dem zur näheren Erläuterung des pathologischen Geschehens durchaus nützlich sein. 4. Die zusätzliche ausgeschriebene Diagnose weicht von der therapierelevanten Diagnose ab. Der korrekte ICD-Schlüssel reicht. 5. Und sogar das darf passieren: Eine oder auch mehrere Diagnosen sind, wie immer schon praktiziert, in klassischer Prosa mit dem Stift notiert. "In Ausnahmefällen" kann so verfahren werden. Die Ausnahmen sind nicht abschließend genannt. Nur ein Beispiel nennt die Vereinbarung - die Verordnung anlässlich eines ärztlichen Hausbesuches.(...) http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-gm/index.htm saurier