@hallo auriga,
Hallo zusammen,
ich brauche mal wieder Eure Weitsicht und Kenntnis. Ich bereite gerade meine Widerspruchsbegründung vor, da eine meiner Erkrankungen (nicht die PSA)
deutlich weniger "Prozente" bekommen hat als nach meiner Einschätzung angezeigt. Das sieht auch der FA genau so, ist ja nicht unwichtig :vb_redface:.
Irgendwas ist da schiefgelaufen bei der Beantragung bzw. der "Abfrage" der Ärzte.....
Jetzt weiß ich, dass natürlich nicht die zugestandenen Werte einfach addiert werden.
Aber wenn die andere Erkrankung durch die PSA noch verstärkt wird?
Könnte der Gesamtwert beider Erkrankungen dann doch etwas höher
liegen als die Einzelwerte?
Ich stehe da im Moment irgendwie auf dem Schlauch.....
ein widerspruchsbegehren, muss schon ziemlich genau begründet werden.
hier musst du sehr genau beachten, wie das lagesoz zu ihrer einschätzung deiner
behinderung gekommen ist und welche bewertung wie erfolgt ist.
hier folge ich mal @ anurju...
ich beziehe mich auch nocheinmal auf ein thema, was hier vor einigen tagen gestellt
wurde und wo ich einige aussagen zu diesem thema formuliert habe
http://www.rheuma-online.de/forum/threads/54108-schwerbehindertenausweis?p=573796#post573796
hier habe ich verschiedene links hinterlegt, wo man zur einschätzung und bewertung
von behinderungen vieles erlesen kann.
deine ausage, dass du nach deiner einschätzung nach zu wenig %'te bekommen hast,
möchte ich gern hinterfragen.
um welche erkrankungen im zusammenhang geht es?
was bringt dich zu dieser aussage?
welche %' tuale bewertung hast du genommen um für dich zu dieser erkenntnis zu kommen?
Aber wenn die andere Erkrankung durch die PSA noch verstärkt wird?
Könnte der Gesamtwert beider Erkrankungen dann doch etwas höher liegen als
die Einzelwerte?
könnten...mh?
bedenke bitte, dass bei der bewertung nicht die krankheitserscheinungen einfliessen,
sondern grundsätzlich die frage gestellt wird, in welchem masse stellen sich die
auswirkungen der krankheiten als einschrenkung und/oder als behinderung, bei dir
im tägl. und/ oder arbeitsleben dar?
sind diese behinderungen und auswirkungen leicht, mittelgradig-oder schwer einzustufen?
welche behinderungen oder beeinflussungen und auswirkungen haben sie?
was kannst du noch mit hilfe oder gar nicht mehr ausüben?
ich denke, dass ein widerspruch zu stellen, keine leichte aufgabe ist!
termini, die wir benutzen, haben bei den gutachterlichen grundsätzen u.u, ganz
andere bedeutungen! das was wir ev. als vieleicht "mittelgradig" einschätzen würden,
ist aber aus ärztl.sicht eventuell nur "leichtgradig"?
das hat aber m.e.n. auch etwas mit der subjektivität der bewertung zu tun, mit der
wir an die betrachtungsweise unseres eigenen leidens herangehen. sicher kommt
einem die eigene erkrankung/behinderung immer schwerer vor, als einem aussen
stehenden oder einem "fachpersonal". das von bestimmten grundsätzlichen ärztl
formulierungen der auswirkung einer erkrankung, begleitet wird.
@ auriga, gern werde ich mit dir auf dem pn weg in verbindung bleiben und dir
schreiben und drücke dir die daumen, dass du eine aussagefähige bergründung
zum widerspruch hinbekommst.
möchte dir aber anhand meines eigenen "wiederspruchs", der noch nicht beendet ist,
mal die komplexität eines solchen, aufzeigen:
seit 07-2011 habe ich gegenüber den lagesoz einen verschlimmerungsantrag zu laufen.
aus sicht des lagesoz, hatte sich bei mir seit der letzten begtachtung von 11-2010
nichts verändert. sowohl die funktionalität der knieprothese, als auch andere
erkrankungen. alles eben wie immer....
dass ich seit meinem antrag in 07-2011 aus der reha, vorher wieder eine op hatte,
haben sie glatt übersehen. wobei in der reha auch die ärzte der meinung waren, das
kann so in der bewertung nicht bleiben...
dieser antrag lief über gut 1,5 jahre. dabei erfolgte die bewertung im febr.2012
und ich habe den bescheid erst im november 2012 bekommen.
man solls nicht glauben!
die prothese, die ich in 12-2010 eingesetzt bekommen habe, funktioniert wieder
nicht einwandfrei. die beugung liegt bei kaum 20°, die wegstrecke, die ich ohne
schmerzen zurücklege, noch dazu eingeschrenkt, unsicher....-keine 50 m.
dies hat keine bewertung gefunden. als auch das vorhandensein anderer erkrankungen
und deren einschrenkungen, die nicht im zusammmenhang mit der knieprothese
stehen, aber dennoch auswirkung auf mein leben seit 2011 haben und zu erheblichen
behinderungen bei mir geführt haben.
da ich mit dieser feststellung des lagesoz zu meinem antrag nicht zufrieden war, habe
ich ein widerspruch angestrebt und dem amt gleichsam mitgeteilt welche unterlagen
benötigt werden.
die rechtssprechung ist furchtbar defiziel, man im dschungel der aussagen und
bewertungen, gerade gegenüber dem lagesoz, oftmals nicht allein durchkommt, habe
ich mir anwaltliche hilfe genommen. anders geht es einfach nicht.
mir geht es nicht mal um erhöhung, sondern um die frage der anerkennung eines
merkzeichen.
nun läuft alles auf "anwaltlichem weg". meine liste der angeforderten unterlagen ist
derart lang, dass das amt meinem anwalt freiwillig angeboten hat, die gesamte akte
zur einsicht zu bekommen!

...256 seiten..
schön nur und da sieht man mal wie gründlich die arbeit der deutschen ist, es sind
alle unterlagen vom ersten tag an, seit 27.11.1978, in meiner akte vorhanden.
man war das ein vergnügen, das alles noch mal zu lesen....

aber ich für meinen teil,
habe auch alle unterlagen immer noch in meinem besitz, ausser eben die gutachten
und bewertungen des lagesoz. nun hab ich sie aber ....wie gut dass es kopierer gibt.
siehe da, die bewertung vom februar 2012 ist derart flach, dass hier mein anwalt
schon handlungsbedarf sah. das lagesoz stützt sich auf ein gutachten vom 11/2010,
was vor der erneuten op lag. die op ging mit dem wechsel der knie-tep einher und
der weitere, bis heutige verlauf, fand hier gar keine berücksichtigung.

obwohl die
funktionalität gegenüber der ersten TEP noch schlechter ist.
es erfolgte von anwalt eine genaue darlegung, welche punkte er als nicht "bewertet"
also fehlend oder "nicht eindeutig bewertet", also vom falschen standpunkt aus
gesehen, einschätzt. hierbei hat er bestimmte " ausführungen und bewertungen" der versorngmedizinischen grundsätze, wie sie vor gericht eben verwendet werden,
angeführt und ausführungen zum gesundheitl.zustand meinerseits aufgeführt, die bis
dato keine beachtung gefunden haben.
wenn ich diese formulierungsfinessen und ausführungen im "anwaltdeutsch" lese, da
weiss ich, das ich die begründung zum widerspruch so nie geschafft hätte-wie auch?
auch wenn ich vieleicht zusammenhänge erkenne und mich meiner haut erwehren
kann, aber hier habe ich mich einfach viel zu sehr allein auf weiter flur gefühlt.
inwieweit nun eine änderung meiner bewertung im hinblick auf höherstufung oder
anerkennung eines merkzeichens, erfolgt bleibt abzuwarten.
liebe grüsse vom sauri