Hallo zusammen, das Thema passt auch hier, deswegen starte ich mal meinen Hilferuf: ein paar Wochen vor der Aussteuerung hat mich jetzt die Krankenkasse für gesund erklärt, weil mein krankschreibender Arzt die angeforderten Unterlagen nicht gesendet hat. Ich habe widersprochen und mein FA will nun endlich reagieren (ich hoffe, keine leere Versprechung). Am 17. Nov wäre ich dann offiziell ausgesteuert. Nun meine Fragen: - Welche Anträge sind jetzt wichtig, wenn ich weiterhin krank geschrieben bleiben möchte? ALG2? Erwerbsminderungsrente? - Muss ich erst eine Reha beantragen, wenn ich die Erwerbsminderungsrente möchte? Der Reha Antrag liegt hier, zusammen mit den Anträgen für meine Kinder, die ich in diesem Fall mitnehmen möchte. Die Rentenversicherung meinte, die Reha gehe vor...erst dann könne ich den Antrag auf Rente stellen...Aber wer zahlt denn in der Zwischenzeit? - Falls mein FA jetzt doch nicht reagiert und die Kasse bei ihrer Entscheidung bleibt, mich einfach wieder gesund zu schreiben (ohne Vorstellung beim MDK), soll ich dann selbst meine Diagnosen hinschicken? Ein Anwalt meinte, das solle ich machen. Ich wollte dem Arzt aber nicht vorgreifen, weil ich nicht weiß, wie er die Krankschreibung begründet... Wäre für Antworten sehr dankbar!!
Also als nächstes kommt die Beantragung von ALG 2. Das ist auf alle Fälle wichtig und ich würde das jetzt schon machen. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass das Arbeitsamt deine Arbeitsfähigkeit selbst beurteilt. So war das bei mir. Das Problem ist: bei der Rentenversicherung gibt es 3 Stufen: unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig = erwerbsunfähig, vollen Rente - 3 bis 6 Stunden täglich arbeitsfähig = halbe EU-Rente - mehr als 6 Stunden arbeitsfähig = "gesund", keine Rente. Bei der Arbeitsagentur gibt es nur zwei Möglichkeiten: unter 3 Stunden = arbeitsunfähig und ALG 2, über 3 Stunden täglich arbeitsfähig: kein ALG 2. Die Beantragung von EU-Rente kannst du parallel machen. Wenn nicht, wirst du durch das Arbeitsamt dazu aufgefordert. Denn die Arbeitsagentur muss nur zahlen, wenn die Rentenversicherung nicht zuständig ist. Wenn die Rente gewährt wird, bekommt die Arbeitsagentur die Leistungen zurück. Wenn keine Rente gewährt wird, leistet die Arbeitsagentur bis zum Ende des ALG-2 Anspruchs. Es gilt allerdings Reha vor Rente, d.h. erst muss alles versucht worden sein, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen, bevor über die Rente entschieden wird - aber den Antrag kann bzw. muss man trotzdem schon stellen wegen der Arbeitsagentur. Wenn die Krankenkasse kein Krankengeld mehr zahlt, kannst du Widerspruch einlegen. Ich bin nicht sicher, ob es da Fristen zu beachten gibt, das kannst du bei der Krankenkasse erfragen. Deshalb würde ich Widerspruch einlegen und die Arztberichte beilegen (nicht nur die Arztberichte hinschicken). Es kann sein, die Krankenkasse direkt entscheidet, aber ich vermute eher, dass sie dich zum MdK schicken, was nicht unbedingt ein Nachteil sein muss.
Herzlichen Dank!! ich hatte mich übrigens vertan. Mir steht ja noch ALG1 zu. Das werde ich dann am Montag mal beantragen... Ist die EU-Rente die Erwerbsminderungsrente? Also muss ich die trotz Reha-Antrag schon stellen, wenn ich dich richtig verstanden habe. Widerspruch habe ich schon eingelegt. Aber die Artzberichte habe ich noch nicht gesendet, weil mein Arzt ja nun endlich antworten wollte. Ich hoffe, dass er das jetzt auch macht..
hallo pink ich bin mittlerweile ausgesteuert und befinde mich gerade in dieser schleife... ich bekomme ALG1 und wurde vom gutachter der arge beurteilt, dass ich keine 3h/tgl. arbeiten kann. daraufhin bekam ich dies schriftlich, gleichzeitig ein formular, auf reha- bzw. rentenantrag. dieser wird nun zur RV geschickt. mir wurde von der arge mitgeteilt, dass ich wahrscheinlich auch noch mal zur reha geschickt werde. dies muss ich jetzt natürlich erst mal abwarten.
die krankenkasse kann nicht einfach gesund schreiben, das kann nur dein behandelnder arzt. die KK kann auch nicht DIR einfach das krankengeld streichen, wenn DU garkeinen einfluss auf das eintreffen irgendwelcher unterlagen hast, die von wem anders (dein arzt) geschickt werden müssen. die KK kann lediglich den MDK einschalten um die fehlenden informationen dann eben von ihrem arzt, statt von deinem zu bekommen. aber auch der MDK kann nicht einfach so gesundschreiben, wobei die es gerne versuchen und man in widerspruch, notfalls klage gehen muss. nun zur aussteuerung... ALG1 beantragen nach §§ 145 SGBIII (nahtlosigkeit) hast du nen arbeitgeber, bzw. bist noch nicht entlassen? dann bekommst nen wisch, dern er ausfüllen muss, das er keinen leidensgerechten arbeitsplatz für dich hat. ALG1 nahtlosigkeit bekommst du nur, wenn du dich der vermittlung im rahmen deiner gesundheitlichen möglichkeiten zur verfügung stellst. du darfst nicht auf deiner krankschreibung pochen beim antrag. das ist aber nur eine fiktive zur verfügung-stellung. jetzt muss nämlich der amtsschimmel los... 1. wird die AfA dich zu ihrem med. dienst der AfA schicken oder nach aktenlage ein gutachten über deine arbeitsfähigkeit erstellen. dazu den gesundheitsfragebogen und schweigepflichtsentbindungen nicht direkt an den SB der AfA geben (auch wenn er das gerne so möchte, der geht die nix an, die sind keine ärzte) , sondern die adresse des med. dienstes AfA verlangen und die papiere dort nachweislich abgeben/einschrieben rückschein. dann den termin oder das gutachten abwarten 2. wird dich die AfA datz auffordern, "innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen (§ 145 Abs. 2 SGB III)." und/oder "Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung" zu stellen. 3. kommt der med. dienst der AfA zu dem schluss, das du arbeitsfähig bist, musst du dich entsprechend diesem gutachten dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen, dh. bewerbungen schreiben. du KANNST/SOLLTEST aber gegen dieses gutachten in widerspruch gehen. (begründung: dein arzt sieht dich weiter krank, antrag auf reha/rente ist gestellt, die entscheidung liegt noch nicht vor) 4. weiter krankschreiben lassen, die krankenscheine aber nicht bei der AfA abgeben, sondern aufbewahren (wichtig für die evtl. rente/gerichtsverfahren rente) 5. kommt der med. dienst zu der auffassung, das du nicht mind. 15 stunden arbeitsfähig bist, bekommst du ALG1 nahtlosigkeit entsprechend deiner anspruchsvorraussetzungen. auch hier dann wieder keine krankenscheine abgeben. krankenscheine deshalb nicht abgeben, weil die bei der AfA gerne nach 6 wochen die zahlung einstellen wegen anspruch auf krankengeld. du bist aber ausgesteuert und bekommst garkeines mehr, das intressiert die software aber wenig, die schmeisst dann einfach raus... http://dejure.org/gesetze/SGB_III/145.html http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/01_sozialmedizin_forschung/01_sozialmedizin/08_sozmed_glossar/Functions/Glossar.html?cms_lv2=238976&cms_lv3=216520
Meine Tochter wurde vom jobcenter Amtsarzt für unter 3 Stunden arbeitsfähig geschrieben. Mit anraten, Antrag Rente. Die RV hat da aber ihre eigenen Amtsärzte. Die versuchen natürlich ,dass es noch über 3 Stunden Arbeit geht. Das erfolgt dann mit medizinischer-und beruflicher Reha... Da meine Tochter vom jobcenter nicht mehr vermittelbar ist, erhält sie SGB XII Bezüge. ... Wenn du jetzt noch ALG I bekommst ist ja gut...bei ALG II kommt es ja auf Verdienst vom Partner an...?ob du das bekommst.
Das Thema und die Fragen waren bei mir in der Reha ein breites Spektrum , wenn für mich nicht mehr ganz zutreffend aber dennoch interessant. Du musst wie oben geschrieben , zum Arbeitsamt um ALG 1 zu beantragen , und wird versuchen dich lieber arbeitsfähig zu halten . und in die Reha schicken , wenn du da noch nicht warst. Wenn Du diese erhalten tust , dort wendest Du dich an den Sozialdienst , die dir sicher gern weiter helfen. Ich habe noch sehr viel dazu gelernt , was ich nicht wusste . Uns wurde auch gesagt , das sehr viele Frauen , ihre Arbeitsstunden von selbst herunter schrauben , weil sie denken , mit weniger Stunden kann ich wegen noch in Arbeit bleiben . Das ist aber falsch , denn dann fällt die EWR viel geringer aus , als man denkt. Wenn man weiß das man die Arbeit nicht mehr schafft , immer wieder krank schreiben und dann zum Arbeitsamt. Ich habe es damals falsch gemacht , da ist heute nichts mehr zu ändern. Auch war ich immer jemand , der der bei den Ärzten sagte , das geht schon und wird wieder, das kann bei einer Reha nach hinten los gehen, ganz schnell bist du für die arbeitsfähig und wenn wenigstens über 3 Stunden. Amtsärzte sehen das auch oft so. Ich musste viel Erfahrungen sammeln. Und mein Weg ist noch nicht zu Ende. Befristete EWR bis Mai 2016 . Entlassen aus der Reha , arbeitsunfähig unter 3 Stunden. Ich hoffe das man meinen nächsten Antrag keine Steine in den Weg legt. ich wünsche Dir viel Kraft auf deinen Weg. Hier wirst Du immer wieder Leute finden die Dir weiter helfen können. Wer nicht kämpft hat schon verloren LG . delphin
hallo Pink.. wie schon geschrieben gehst du auch krankgeschrieben zur Arbeitsagentur. Die werden feststellen ob Du unter 3 Stunden oder darüber arbeitsfähig bist. Wenn Du unter 3 Stunden arbeitsfähig bist bist Du nicht für den Arbeitsmarkt frei. 3-6 Stunden eingeschränkt. Da wird dann eine Reha im Vordergrund stehen. Über sechs Stunden bekommst Du Arbeitsmarktangebote. Und wenn Du schon von vorn herein angibst Rente zu wollen, wird das nicht gut gehen. Dann spricht der Rententräger von Rentenbegehren bei einem Rentenantrag. Also immer Angebot wahrnehmen. Und ohne Reha keine Rente.(Rententräger O-Ton) Also nicht vorher einen Rentenantrag stellen , wenn Du noch nicht in Reha warst. Reha geht vor. Erst dort wird man Dich dann belasten und sehen wie weit Du einsetzbar bist. Und das ist egal in welchem Bereich.Wenn Du in der Reha bist und feststeht dass Du weiter krank bist , dann kannst Du einen Rentenantrag stellen. hi delphin. Ich bin seit 2012 auf Dauer berentet. Stelle den Antrag auf Verlängerung nicht zu spät. Ca. 3 Monate vor Ablauf. Es kommt bei der Verlängerung darauf an, dass deine Therapien erfolglos sind und der Verlauf chronifiziert. Natürlich mit Befunden deiner Ärzte. Ich war dann nochmals bei zwei Gutachter. Aber Die waren nicht so wie beim ersten Durchlauf. Man hatte sich erzählen lassen was die Zeit dazwischen so gewesen ist. Natürlich müssen auch Nachweise über gemachte Therapien vorliegen. Dazu kam noch , dass ich weitere Erkrankungen aufgesattelt hatte. Ich drück Dir die Daumen. Und hilfreich war mir der VdK, Der mir die Verlängerung geschrieben hat.
ALG1 nahtlosigkeit gibt es nur, wenn eine entscheidung über die ERWERBSUNFÄHIGKEIT aussteht. und das ist nun mal das rentenverfahren... (das gutachten der AfA entscheidet nur über den umfang ARBEITSFÄHIGKEIT in welchem zeitraum) reha vor rentenantrag ist blödsinn ... einen rentenantrag kann man jederzeit stellen, selbst wenn man kerngesund ist (mal davon abgesehen das das blödsinn wäre) reha vor rente, das stimmt... bei einem gestellten renten-antrag wird man von der RV automatisch zur reha geschickt (normalerweise!), bevor die überhaupt über eine entscheidung nachdenken. das man "jetzt" noch keinen antrag stellen soll ist reine hinhalte-taktik... umso später müssen sie im falle eines falles zahlen. mal ganz davon abgesehen, das man nach ALG1-antrag (nahtlosigkeit) nach aussteuerung sowieso aufgefordert wird von der AfA, einen rentenantrag zu stellen... mein rentenantrag läuft seit feb. 2013 , mittlerweile vor dem SG ... nahtlosigkeits-ALG1 läuft jetzt im november nach 10 monaten aus (mehr anspruch hatte ich nicht mehr, da ich vor krankschreibung schon einige monate ALG1 hatte) und ich war noch nicht zur reha... nicht mal die RV hat mich zur reha aufgefordert (ob die mich vergessen haben? oder wissen die, das reha nix bringt? )... und ich denk nicht dran, mich freiwillig in eine DRV-reha zu drängeln, wo doch jeder gesundgeschrieben wird, der auch nur einen fuss vor den anderen setzen kann - nur nach aufforderung... da such ich mir meine krankenhausaufenthalte lieber selber zusammen... @ pinkblue_sky: ich würde so schnell wie möglich einen rentenantrag stellen, zur reha können die dich auch dann noch verdonnern...