hilfe!!!!! ....... eine rechtsfrage.......

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Christi, 5. Juni 2008.

  1. Christi

    Christi Mitglied

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    957
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    Bad Urach
    hallo ihr lieben,

    war schon lange nicht mehr hier bei kaffeeklatsch.

    stehe heut total neben mir. frage mich, kann das wirklich sein? und das nach 26 jahren? weiß jemand rat, wie die gesetzlichen auswirkungen einer Änderungskündigung sind? wir haben einen pachtvertrag für einen gastronomiebetrieb, der nach den langen jahren mal erneuert gehörte. wir haben daraufhin mit dem verpächter gesprochen, dass wir eine Änderungskündigung schreiben im hinblick auf eine vertragsneuerstellung. jetzt bekomme ich heute einen anruf vom verpächter, dass er das objekt neu ausschreibt und unsere änderungskündigung als bewerbung mit dazunimmt. ist das rechtlich zulässig? wenn dann ein jüngerer kommt mit einem großen mundwerk und einem neuen, überzeugenden konzept, sitzen wir dann zum jahresende auf der straße? mein mann hatte sich ja erst vor kurzen dazu entschlossen , den betrieb noch ein paar jahre weiter zu führen. was sollte er denn sonst tun mit dann bald 57?

    weiß nicht mehr weiter....

    liebe grüße
    christi
     
  2. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung mit gleichzeitigem Angebot eines neuen geänderten Vertrages.
    Das kann der Vermieter annehmen oder auch nicht. Wenn er es nicht annimmt, dann ist es eine Kündigung.
    Also habt ihr den Vertrag gekündigt, da der Vermieter die Änderung nicht angenommen hat ( das steht ihm zu)

    Vielleicht meint ihr auch eine Teilkündigung, da wird nur ein Teil des Vertrages gekündigt. Das ginge aber nur, wenn es im alten Vertrag auch so vorgesehen war.

    Es war vielleicht in Eurer Lage nicht ganz geschickt zu dem Zeitpunkt selbst zu kündigen ( was ja die Folge einer nicht angenommenen Änderung ist)
     
  3. Christi

    Christi Mitglied

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    Bad Urach
    hallo frank,

    du meinst also, da kann man garnichts machen, die sind wirklich im recht? so kann man doch nach so langer zusammenarbeit nicht mit einem umgehen. das ist doch einfach eine s......,:uhoh::uhoh::uhoh: zumal es ja so abgesprochen war, dass wir noch vor der sommerpause einen neuen vertrag abgeschlossen hätten.
    ich glaub mal, dass wir so kampflos das feld nicht räumen werden........zumindest mal werden wir unsere guten kontakte zur presse aktivieren.....

    dank dir trotzdem für deine antwort.

    liebe grüße
    christi
     
  4. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Stuttgart
    Das Kündigungsschreiben kam ja von Euch, das darfst Du nicht vergessen. Es kam nicht vom Vermieter.

    Wäre gar nicht nötig gewesen. Ihr hättet ja einen neuen Vertrag aufsetzen können (ohne Kündigung). Im neuen Vertrag steht dann:"Dieser Vertrag ersetzt den Vertrag vom ..(alter Vertrag).
    Dann wäre der alte Vertrag nahtlos ersetzt worden bzw geändert worden.

    Aber so habt Ihr ja selbst gekündigt. Vollkommen unnötig.
    Wenn ich meinen Mietvertrag ändern wollte, dann schliesse ich einen neuen und kündige den alten nicht vorher. Der neue Vertrag ersetzt dann nahtlos den alten Vertrag, ohne Kündigung.

    Deshalb gibt es den Begriff Änderungskündigung auch fast nur noch im Arbeitsrecht,. Und da meistens vom Chef und nicht andersherum. Im Mietrecht ist es jedoch sehr von Nachteil, selbst zu kündigen.

    So wie es ist, kann der Verpächter jetzt nach einem sehen, der mehr zahlt. Und wenn er keinen findet, dann nimmt er Eure Bewerbung.

    Die (Änderungs-)Kündigung war ein Fehler. Die Kündigung ging ja nicht vom Verpächter aus.
     
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