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Unser CDU Bundesgesundheitsminister Gröhe hat den Beschluss genehmigt! Zur Begründung hieß es, die Aufgabe des Bundesministeriums beschränke sich auf die Prüfung der Verfahren, die sogenannte Rechtsaufsicht. Eine inhaltliche Prüfung sei nicht möglich gewesen. (Quelle: Deutsche Rheumaliga)
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