Haushaltshilfe

Man muss die Summe von 125 € monatlich nicht ausschöpfen.
Kommt darauf an, ob man Grundsicherung bekommt. Das Sozialamt verlangt nämlich, dass man diese Summe zuerst ausgibt, bevor man Geld von ihnen bekommt. So ist es zumindest bei mir, ich habe mich allerdings geweigert, das gleich am Monatsanfang zu machen, denn nachher bräuchte ich den Entlastungsbetrag und hätte dann nichts mehr.
 
@Sinela
Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Pflegegeld wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet – weder beim Pflegebedürftigen noch bei der Pflegeperson (wenn Angehöriger). Der Entlastungsbetrag wird irgendwie angerechnet?
 
Da müsste ich nachfragen und morgen ist Feiertag. Also dauert da die Antwort. Aber grundsätzlich darf es nicht angerechnet werden.
 
@Heike68 und Sinela,
-richtig-pflegegeld darf nicht auf die grundsicherung angerechnet werden!
richtig -ist auch die umwidmung von
leistungen geht erst ab pflegegrad 2,
da es bei 1 diese leistungen nicht gibt.

aber: max.40% können ungewidmet werden.
das ist im link von illyria #48 sehr gut erklärt.

-richtig-ist jetzt geschrieben, dass die
125 € entlastungsbetrag für niederschwellige
angebote angespart werden können,diese
aber bis zum 30.06 des folge jahres ausgegeben
sein müssen.

-bis zu welchem höchstbetrag angespart werden
kann, kläre ich noch
sauri
 
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