Kommt darauf an, ob man Grundsicherung bekommt. Das Sozialamt verlangt nämlich, dass man diese Summe zuerst ausgibt, bevor man Geld von ihnen bekommt. So ist es zumindest bei mir, ich habe mich allerdings geweigert, das gleich am Monatsanfang zu machen, denn nachher bräuchte ich den Entlastungsbetrag und hätte dann nichts mehr.
@Sinela Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Pflegegeld wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet – weder beim Pflegebedürftigen noch bei der Pflegeperson (wenn Angehöriger). Der Entlastungsbetrag wird irgendwie angerechnet?
Da müsste ich nachfragen und morgen ist Feiertag. Also dauert da die Antwort. Aber grundsätzlich darf es nicht angerechnet werden.
@Heike68 und Sinela, -richtig-pflegegeld darf nicht auf die grundsicherung angerechnet werden! richtig -ist auch die umwidmung von leistungen geht erst ab pflegegrad 2, da es bei 1 diese leistungen nicht gibt. aber: max.40% können ungewidmet werden. das ist im link von illyria #48 sehr gut erklärt. -richtig-ist jetzt geschrieben, dass die 125 € entlastungsbetrag für niederschwellige angebote angespart werden können,diese aber bis zum 30.06 des folge jahres ausgegeben sein müssen. -bis zu welchem höchstbetrag angespart werden kann, kläre ich noch sauri