Haushaltshilfe

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von Pia, 1. Oktober 2010.

  1. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    @Illyria
    das gilt erst ab Pflegegrad 2
     
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  2. Frana

    Frana Neues Mitglied

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    Hannover
    Pflege.de kenne ich auch.
    Sehr zu empfehlen.
    Stimme ich Dir zu Heike68
     
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  3. Sinela

    Sinela Bekanntes Mitglied

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    Kommt darauf an, ob man Grundsicherung bekommt. Das Sozialamt verlangt nämlich, dass man diese Summe zuerst ausgibt, bevor man Geld von ihnen bekommt. So ist es zumindest bei mir, ich habe mich allerdings geweigert, das gleich am Monatsanfang zu machen, denn nachher bräuchte ich den Entlastungsbetrag und hätte dann nichts mehr.
     
  4. Heike68

    Heike68 Moderatorin

    Registriert seit:
    8. Juli 2012
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    NRW/Rheinland
    @Sinela
    Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Pflegegeld wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet – weder beim Pflegebedürftigen noch bei der Pflegeperson (wenn Angehöriger). Der Entlastungsbetrag wird irgendwie angerechnet?
     
  5. Savi

    Savi Bekanntes Mitglied

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    Da müsste ich nachfragen und morgen ist Feiertag. Also dauert da die Antwort. Aber grundsätzlich darf es nicht angerechnet werden.
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @Heike68 und Sinela,
    -richtig-pflegegeld darf nicht auf die grundsicherung angerechnet werden!
    richtig -ist auch die umwidmung von
    leistungen geht erst ab pflegegrad 2,
    da es bei 1 diese leistungen nicht gibt.

    aber: max.40% können ungewidmet werden.
    das ist im link von illyria #48 sehr gut erklärt.

    -richtig-ist jetzt geschrieben, dass die
    125 € entlastungsbetrag für niederschwellige
    angebote angespart werden können,diese
    aber bis zum 30.06 des folge jahres ausgegeben
    sein müssen.

    -bis zu welchem höchstbetrag angespart werden
    kann, kläre ich noch
    sauri
     
    #66 29. Mai 2019
    Zuletzt bearbeitet: 29. Mai 2019
    Keks2389 und Savi gefällt das.
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